“Tausende Arbeitslose sind verunsichert durch die Hartz-Briefe.”
So berichtet “Bild” heute auf Seite 2 und “klärt wichtige Fragen”. Zum Beispiel: “Kriege ich noch Stütze, wenn ich ein Auto habe?” Die Antwort:
“Ja, sofern der aktuelle Wert des Autos unter 5000 Euro liegt. Ist der Wagen mehr wert, kann die Stütze gestrichen werden.”
Huch! Müssen jetzt alle Fahrezeugbesitzer ohne Arbeit noch schnell ein paar Dellen in ihren Wagen fahren, damit dessen Zeitwert sinkt und sie überhaupt Arbeitslosengeld bekommen? Besser nicht. Die Bundesagentur für Arbeit klärt auf (PDF):
“Ein angemessenes Auto oder Motorrad ist (…) nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Schließlich sollen Sie als Arbeitnehmer flexibel sein – und für eine neue Arbeitstelle ggf. pendeln können. (…) Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 5.000 Euro erreichbar, ist eine Prüfung und Ermessensentscheidung, ob ein Kfz angemessen ist, entbehrlich.”
Das heißt: Selbst Arbeitslose, die ein Auto besitzen, das mehr als 5000 Euro wert ist, müssen nicht gleich ihr Fahrzeug verkaufen, sofern sie es noch abzubezahlen haben, da die entsprechende Summe auf den relevanten “Wert” angerechnet wird.
Wenn dieser danach 5000 Euro übersteigt, wird nicht gleich “die Stütze gestrichen”. Dann setzt eine Angemessenheitsprüfung ein, bei der “Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der PKW im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs” einbezogen werden. Und wenn die negativ ausfällt, gibt’s überhaupt kein Geld mehr? Nein, nicht ganz:
“Soweit ein Kfz ‘nicht angemessen’ ist, wird der übersteigende Wert auf die Vermögensfreibeträge angerechnet“,
berichtet die “Süddeutsche” in ihrem Hartz-Lexikon – übrigens ähnlich knapp wie “Bild”. Bloß unmissverständlicher. Fraglich ist also, was “tausende Arbeitslose” mehr verunsichert: “die Hartz-Briefe” oder die Hartz-Tipps in “Bild”.