“Bild” will Bewährung aufheben

Eigentlich hätte ein bisschen gesunder Menschenverstand schon ausgereicht, um zu bemerken, dass hier etwas nicht stimmen konnte:

"Neue Anschuldigungen - Staatsanwalt will Bewährung aufheben"

Knast-Boxer droht schon wieder Haft
(…) Der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans-Christian Pick (64) will Brähmer wieder hinter Gittern sehen! Pick zu BILD: “Wir haben beim Landgericht Schwerin den Antrag auf Aufhebung der Bewährung gestellt.” Grund: Es gibt neue Anschuldigungen in der Bewährungszeit, die am vergangenen Sonntag abgelaufen wäre.

Das schrieb “Bild” am 16. September, und es geht um den sogenannten “Knast-Boxer” Jürgen Brähmer, der im Dezember 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und 2005 auf Bewährung entlassen wurde. Nun besteht der Verdacht, er habe in einer Disko einer Frau ins Gesicht geschlagen.

Und wenn stimmen würde, was “Bild” in dem Zusammenhang schrieb, müsste man sich wohl ernsthafte Sorgen machen. Denn das würde bedeuten, dass offenbar für Brähmer ein rechtsstaatliches Grundprinzip nicht gilt: die Unschuldsvermutung.

Entsprechend muss “Bild” heute Brähmers Gegendarstellung abdrucken, aus der deutlich wird, dass der Staatsanwalt nicht mal eben Leute “hinter Gitter” schickt* aufgrund von unbewiesenen Anschuldigungen – auch nicht, wenn sie auf Bewährung sind:

"Gegendarstellung"
Sie haben im Zusammenhang mit meinem geplanten WM-Kampf gegen Garay geschrieben: “Gut möglich, dass diese WM platzt… Der Schweriner Oberstaatsanwalt Hans-Christian Pick … will Brähmer wieder hinter Gittern sehen!” Pick zu BILD: “Wir haben beim Landgericht Schwerin den Antrag auf Aufhebung der Bewährung gestellt.” Das ist falsch. Weder gibt es diesen Antrag noch hat Herr Pick das gesagt. (…)

Die Gegendarstellung endet mit dem Hinweis der Redaktion:

"Herr Brähmer hat Recht"

“Bild” hingegen hat es damit bekanntlich nicht so.

*) Wenn ein Straftäter sich in der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lässt, wird ihm die Reststrafe (die bis dahin zur Bewährung ausgesetzt war) gemäß Paragraph 56g Strafgesetzbuch erlassen. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht. Im Fall Brähmer hat die Staatsanwaltschaft offenbar den Antrag gestellt, über diesen Straferlass erst dann zu entscheiden, wenn die Vorwürfe gegen Brähmer geklärt sind.