Selbst für die in solchen Fällen nicht ganz unerfahrenen Anwälte des Axel Springer Verlags dürfte dieser Fall etwas besonderes sein: Der Präsident des Internationalen Automobilverbands FIA, Max Mosley, geht nämlich mit erstaunlicher Massivität gegen “Bild” und die Axel Springer AG vor.
Max Mosley ist ein Mann, der vielen Menschen lange Zeit relativ egal gewesen sein dürfte. Wer sich nicht für Automobilsport interessierte, der hatte womöglich nicht einmal von dem FIA-Präsidenten gehört – bis zum Frühjahr dieses Jahres.
Am 30. März nämlich hatte die britische Boulevard-Zeitung “News of the World” über eine “kranke Nazi-Orgie mit 5 Huren” berichtet, an der Mosley teilgenommen habe. “News of the World” hatte Bilder aus einem Video gedruckt, das von dieser “Orgie” aufgenommen wurde, und auch Ausschnitte des Videos veröffentlicht. Angeblich hätten die Prostituierten Nazi-Uniformen getragen oder seien wie KZ-Häftlinge gekleidet gewesen.
“Bild” berichtete einen Tag später über die Geschichte von “News of the World”. Auf der Titelseite und in einem großen Artikel im Innenteil. Auch “Bild” druckte diverse Bilder aus dem Orgien-Video, eines davon bereits auf der Titelseite. Und während die “Bild”-Zeitung im Text selbst für ihre Verhältnisse sehr vorsichtig formulierte, also fast ordnungsgemäße Verdachtsberichterstattung betrieb, war die Titelschlagzeile schon wesentlich weniger zurückhaltend. “Formel-1-Boss: Wirbel um Nazi-Sex-Party” stand da. Und: “Huren trugen Nazi-Uniformen” (siehe Ausriss). Und einen Tag später stand unter anderem in “Bild”:
Der Formel-1-Boss nackt bei einer Nazi-Sexorgie (…)
Seit Sonntag kennt die Welt [Mosleys] dunkle Seite. Das perverse Doppelleben des Formel-1-Bosses. Die englische Zeitung “News of the World” schockte mit einem Skandal-Video. Mosley vergnügte sich mit fünf Prostituierten in Nazi-Uniformen und KZ-Häftlingsklamotten. Eine Nazi-Sexorgie! (…)
Die ekelhafte Nazi-Sexorgie dauerte fast fünf Stunden.
“News of the World” wurde gestern für ihre Berichterstattung vom britischen High Court zur Zahlung von 60.000 Pfund an Mosley verurteilt. Laut dem “Guardian” ist das der höchste Schadensersatz in der “jüngeren Rechtsgeschichte”, der wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesprochen wurde.
Die Untreue:
Wie uns Mosleys Anwältin sagt, gehe sie davon aus, dass die von “Bild” veröffentlichten Aufnahmen aus dem Orgien-Video die “Bild”-Zeitung “über 65.000 Euro” gekostet haben dürften. Ausgaben in dieser Größenordnung müsse der Springer-Vorstand absegnen. Da die Veröffentlichung der Bilder rechtswidrig gewesen sei, hätte der Vorstand damit Firmengelder rechtswidrig verwendet. Insofern sehe sie hier den Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Axel Springer AG als gegeben an.
Und wegen der Berichterstattung der “Bild”-Zeitung hat Max Mosley über seine Anwältin in Deutschland Strafanzeige gestellt. Gegen die an der Berichterstattung Beteiligten, unter anderen gegen die “Bild”-Chefredaktion, wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Und gegen den Vorstand der Axel Springer AG wegen Untreue (siehe Kasten).
Mosleys Anwältin sagt, sie bereite zudem eine Schadensersatzklage gegen “Bild” und Bild.de vor, die sie voraussichtlich nächste Woche einreichen werde. Sie werde von “Bild” eine Million und von Bild.de 500.000 Euro fordern. Diverse einstweilige Verfügungen habe sie schon gegen die Berichterstattung in “Bild” und auf Bild.de erwirkt (tatsächlich sind alle Artikel über das Mosley-Video, die Nazi-Bezüge enthalten, bereits aus Archiven verschwunden und auf Bild.de nicht mehr auffindbar). Außerdem verlange sie die Veröffentlichung von Widerrufen — auf der “Bild”-Titelseite und auf der Startseite von Bild.de.
Erfahrungsgemäß ist es unwahrscheinlich, dass Mosley tatsächlich insgesamt 1,5 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen werden (für gewöhnlich bewegen sich die Summen in Deutschland bei solchen Fällen eher im fünfstelligen Bereich). Doch wenn es zur Verhandlung kommt, wird dabei sicher eine Rolle spielen, was Richter David Eady des britischen High Court in der Verhandlung gegen “News of the World” festgestellt hat und was sich in verschiedenen britischen und auch deutschen Medien nachlesen lässt:
“Ich habe keine Beweise dafür gefunden, dass das Treffen am 28. März 2008 ein Nachspielen von Nazi-Verhalten oder die Übernahme von Nazi-Haltungen sein sollte. Und das war es auch nicht. Ich sehe keine echte Basis für die Behauptung, dass die Teilnehmer die Opfer des Holocaust lächerlich gemacht hätten”, sagte Eady.
“Es gab Bondage, Schläge und Dominanz, was typisch zu sein scheint für S&M-Praktiken.”
Mit Dank an das “Manager Magazin”.