Man kann es nicht oft genug betonen: Die meisten Grundrechte und Gesetze sind den Leuten bei “Bild” scheißegal.
In ihrer Hannoveraner Ausgabe fragte “Bild” gestern, ob die Polizei Daten von Handys und Computern nutzen dürfe, um Verbrecher oder Terroristen zu fassen.
Doch die Frage war wohl eher theoretisch zu verstehen, wie ein Blick auf die Überschrift beweist:
Niedersachsens CDU-Innenminister Uwe Schünemann, seit jeher glühender Verehrer der Vorratsdatenspeicherung, und sein Justizminister haben – obwohl gar nicht zuständig – eine “Formulierungshilfe” an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gesandt, mit der sie diese auffordern, die Vorratsdatenspeicherung endlich in überarbeiteter Form wieder einzuführen.
Eine Aktion, mit der sie bei “Bild” punkten konnten: Die Zeitung bezeichnet das Vorgehen als “Ohrfeige für die FDP!”
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor mehr als einem Jahr eine Neuregelung für das Speichern zentraler Daten gefordert. Passiert ist in Berlin seither nichts.
Diese Sätze sind perfide formuliert, legen sie doch nahe, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert habe, endlich ein Gesetz zu erlassen, das die Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Dabei hatte das Gericht entschieden, dass es dem Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung an Verhältnismäßigkeit gemangelt habe und in dieser Form mit dem Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar sei.
Nun lag es bei der Bundesregierung, genauer: der Justizministerin, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Nutzen einer solchen Vorratsdatenspeicherung wurde schon früh von Gutachtern in Zweifel gezogen, eine Analyse des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ergab zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärung schwerer Straftaten nicht habe verbessern können, während sie in Kraft war.
Ob die von Schünemann zitierten 43 Fälle von Kinderpornografie, “wo wir keine Möglichkeiten hatten, die Täter zu kriegen”, mithilfe der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich aufgeklärt worden wären (und ob das einen solchen Eingriff in die Grundrechte wert wäre), kann also niemand mit letzter Gewissheit sagen.
Mit Dank an Lieven R.