Das ist natürlich sehr unangenehm. Die “ganze Hartz-IV-Kohle” habe der Chef einer Fitness-Studio-Kette einer Münchner Familie vom Konto gepfändet, schreibt “Bild”:
Und entweder, die “Bild”-Zeitung weiß auch nicht, wie es weitergehen soll, oder sie hat es der Familie – auf jeden Fall aber ihren Lesern – verschwiegen, denn mit Olgas Hilflosigkeit endet der Artikel.
Deshalb haben wir mal eben versucht herauszufinden, wie es für die Familie weitergehen könnte: Sie sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht stellen. Auf der Internetseite der Schuldnerberatung Berlin heißt es in der Rubrik “Fragen zum Thema Kontopfändung”:
Mit Eingang des “Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) bei der Bank wird Ihr Konto gesperrt. Lassen Sie sich eine Kopie des “Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) von der Bank geben. Die einmalige 14-tägige Schutzfrist, in welcher die Bank nicht an den Gläubiger auszahlen darf, hat begonnen. Wenn kein Pfändungsschutz beantragt wird, geht das Geld danach an den Gläubiger. Wird auch vor dem nächsten Geldeingang kein Pfändungsschutz beantragt, geht dann diese zweite Zahlung von Gehalt, Rente etc. sofort ohne Schutzfrist an den Gläubiger. Um dies zu vermeiden, muss für die Freigabe vor dem nächsten Lohneingang der Antrag gestellt sein.
Und sogar an Hartz-IV-Empfänger hat man bei der Schuldnerberatung gedacht:
Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang “geschützt”. Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muß die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. (…) Hinweis: Nach Ablauf der 7-tägigen Frist haben Sie für laufende Sozialleistungen noch weitere 7 Tage Zeit, zumindest den bereits beschriebenen Pfändungsschutz zu beantragen.
Davon ausgehend, dass die “Hartz-IV-Kohle” regulär auf dem Konto der Familie eingegangen ist, wird die Zeit also knapp.
Deshalb unser Tipp: Wenden Sie sich in solchen Fällen besser gleich an jemanden, der sich mit sowas auskennt – und lieber nicht an die “Bild”-Zeitung.
Mit Dank an Sarah K. für den Hinweis.