Aus dem Strafgesetzbuch:
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aus einer Kolumne des “Bild”-Vize-Chefredakteurs Alfred Draxler:
Warum lassen wir zu, dass mittelmäßige Kicker bei uns abkassieren wie Weltmeister? Wenn ein Benny Lauth, Total-Versager und Ersatzspieler bei Hannover 96, wie James Bond mit einem Aston Martin V12 (528 PS) vorfährt, dann sollte er von seinen Vorgesetzten doch eigentlich auf die Fr… kriegen, oder?
Mit Dank an Daniel.