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Uschi Glas und die Kinderpornos

Die Überschrift ist etwas verwirrend, aber irgendwie unwiderstehlich:

Mit Ausweis von Uschi Glas zu Kinderpornos,

hat die “Bild”-Zeitung über eine Meldung geschrieben. Darin geht es um ein Urteil des Kammergerichts Berlin, wonach Porno-Anbieter im Internet dafür sorgen müssen, dass Kinder nicht einfach auf die Inhalte zugreifen können. Bei zwei Betreibern, die angeklagt waren, reichte es aus, die Nummer des Personalausweises einer beliebigen erwachsenen Person einzugeben, um Zugriff auf die Sex-Inhalte zu bekommen. Ein Polizist demonstrierte die Durchlässigkeit dieses Verfahrens dadurch, dass er die Nummer des Personalausweises von Uschi Glas eingab — der war nämlich kurz vorher (in einem ganz anderen Zusammenhang) deutlich lesbar in einer Zeitschrift abgebildet.

Meldungen über dieses Urteil finden sich heute in vielen Medien. Ausschließlich in “Bild” steht, dass es um eine Internetseite mit “widerlichen Kinderpornos” ging. Entweder hat “Bild” diese Information exklusiv oder sie ist falsch.

Einmal dürfen Sie raten.

Danke an Patrick W.!