Der ungenehmigte Abdruck eines Interview, das die Zeitschrift “Lettre International” mit Thilo Sarrazin geführt hatte, kommt die “Bild”-Zeitung teuer zu stehen. Die Axel Springer AG und Bild.de müssen 60.000 Euro Schadensersatz an den Verlag der Zeitschrift zahlen. Darauf einigten sich beide Seiten in einem Vergleich.
Im Oktober 2009 hatte “Bild” lange Passagen aus dem Interview abgedruckt. Bild.de brachte das Interview gar vollständig. “Lettre” erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung, woraufhin Bild.de das Interview offline nahm.
Doch “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann widersetzte sich dem Beschluss. Er behauptete unter Berufung auf den “Bild”-Redakteur Hans-Jörg Vehlewald, dass “Lettre International” einem Abdruck zugestimmt habe und veröffentlichte die “Bild”-Version trotzig noch einmal in dem damals von ihm betriebenen Blog unter kai-diekmann.de. Die Behauptung wurde ihm untersagt (BILDblog berichtete), wegen des Verstoßes gegen die Einstweilige Verfügung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.000 Euro fällig.
Nun bot die Axel Springer AG einen Vergleich über 30.000 Euro an, zog das Angebot aber kurz darauf wieder zurück, weil die “taz” über den Fall berichtet hatte.
Da Springer der Forderung von “Lettre”, Schadensersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen, nicht nachkam, ging der Fall vor das Berliner Landgericht. Dort lief die Sache nicht gut, wie Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der “Lettre” vertritt, in einer Pressemitteilung berichtet: Hans-Jörg Vehlewald, den Diekmann und Springer als Zeugen für die angebliche Genehmigung eines Abdrucks auf Bild.de aufgeboten hatten, habe bei seiner Vernehmung überraschend ausgesagt, dass in seinem Gespräch mit “Lettre” von einer Online-Nutzung nie die Rede gewesen sei. “Damit”, so Eisenberg, “haben sich die öffentilchen Behauptungen des Chefredakteurs der Bildzeitung auf www.kaidiekmann.de als unwahr erwiesen.”
Das Landgericht deutete laut Eisenberg an, dass es in dem Vorgehen sowohl von “Bild” als auch von Bild.de eine Urheberrechtsverletzung sehe und einen erheblichen Schadensersatz für gerechtfertigt halte. “Lettre” hatte argumentiert, dass die unerlaubte Weiterverbreitung nur wenige Tage nach der eigenen Veröffentlichung die eigenen Absatzmöglichkeiten massiv beeinträchtigt habe. Dass gerade die Springer-AG, die einen besonderen rechtlichen Schutz von Online-Inhalten fordert, so vorgegangen sei, mache den “Diebstahl an dem Interview” “besonders dreist”.