Empört berichtete der Düsseldorfer “Express” am Mittwoch über die Verurteilung des Jugendfußballers Enver Yilmaz zu 2.000 Euro Schmerzensgeld wegen eines Foulspiels.
Als Enver Yilmaz noch für die Spvg Odenkirchen spielte, hatte er bei einem Pokalspiel gegen den 1. FC Mönchengladbach seinen Gegenspieler gefoult. Ein zweifacher Beinbruch war die Folge und eine Strafanzeige zwei Wochen später. Das Strafverfahren wurde vom Richter eingestellt, eine später eingereichte Zivilklage endete nun aber mit einem Schmerzensgeld von 2.000 Euro.
Der “Express”-Reporter ließ keinen Zweifel daran, was er vom Urteil hält: Er fragt “Kann man jetzt nur noch in anwaltlicher Begleitung kicken?”, nennt die Entscheidung der Richterin “unglaublich” und zitiert den Geschäftsführer des Fußballkreises Düsseldorf, der das Urteil für den “Tod des Fußballs” hält.
Denn dieses Urteil ist einmalig.
schreibt der “Express” und legt so nahe, dass es so etwas in der Geschichte des Fußballs noch nicht gegeben habe. Doch in der Vergangenheit gab es schon häufiger Schmerzensgeldforderungen verletzter Spieler vor Gericht, so mancher Klage wurde stattgegeben.
So hat das Landgericht Münster im Jahr 2002 einen Fußballer zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 4.500 Euro und Schadensersatz verurteilt und allein im Fußballkreis Bochum gibt es mehre Fälle von erfolgreichen Schmerzensgeld- und Schadensersatzklagen, wie “Reviersport” schon vor drei Jahren berichtete.
Auch international gab es schon vergleichbare Fälle: In Großbritannien wurde beispielsweise der australische Nationalspieler Kevin Muscat zu einem horrenden Schmerzensgeld verurteilt, nachdem er 1998 dem englischen Fußball-Profi Matty Holmes ein Bein gebrochen hatte.
Besonders spektakulär war allerdings der Fall Rachid Bouaouzan von Sparta Rotterdam, der zu einem Schmerzensgeld von 100.000 Euro und 6 Monaten Haft verurteilt wurde, weil er einen Gegenspieler gefoult hatte. Daran konnte auch ein Einspruch vor dem Obersten Gerichtshof nichts ändern.
Andere Medien fanden die “Express”-Story so spannend, dass sie sich davon inspirieren ließen. sport.t-online.de und fussball.de erklärten unisono:
Der Fall, der jetzt vor das Oberlandesgericht Frymuth geht, dürfte den DFB in Alarmbereitschaft setzen.
Dabei haben sie offenbar einen Punkt übersehen. Der “Express” hatte nämlich geschrieben:
Der Fall geht jetzt vor das Oberlandesgericht. Frymuth: “Wenn nötig, unterstützen wir den Spieler dabei.”
Peter Frymuth ist Präsident von Fortuna Düsseldorf und Vorsitzender des DFB-Jugendausschusses. Die Artikel bei t-online.de und fussball.de sind inzwischen offline.
Mit großem Dank an Ralf M.