Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: Am Besten, wir legen alle zusammen und lassen mehrere Quadratmeter große Schilder in Signalfarben anfertigen, auf denen in großen Lettern “DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (EGMR) IST KEIN EU-GERICHT!” steht. Diese Schilder hängen wir dann in den Redaktionsräumen deutscher Medien, in den Journalistenschulen und – je nachdem, wie viel Geld zusammenkommt – vor den Badezimmerspiegeln aller Journalisten auf.
Das klingt zwar wie ein geisteskranker Plan, aber alle bisherigen Versuche, diese schlichte Information in Journalistenhirne zu prügeln, haben ja nichts gebracht:
Der dpa-Landesdienst Baden-Württemberg behauptete gestern gleich in drei Überschriften über eine Entscheidung des EGMR:
EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
Und er war damit nicht allein:
Wie begründet das der EU-Gerichtshof? “Die deutschen Gerichte hätten die Unterbringung der Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventivzwecken nicht nachträglich anordnen dürfen.”
(“B.Z.”)
Mit Dank an Manuel.
Nachtrag, 20.02 Uhr: Folgendes veröffentlichte “Zeit Online” um 18.26 Uhr:
Mit Dank an Maximilian.
2. Nachtrag, 16. Januar: Von den oben verlinkten Medien haben die “Badische Zeitung” und die “Zeit” ihre Fehler korrigiert.