
Etwa eine Stunde, nachdem wir Bild.de heute auf die Inkonsequenz beim Schutz der Persönlichkeit aufmerksam gemacht und um Stellungnahme gebeten hatten, erhielten wir zwar (wie üblich) keine Antwort. Aber (wie üblich) wurde die unterlassene Unkenntlichmachung anschließend nachgeholt: Bild.de hat das Foto vollständig aus dem Artikel entfernt.
Mit Dank an Christoph K. und andere.
Nachtrag, 9.6.2007 (mit Dank an Pegasus): Und was die mehrfache “Bild”-Bezeichnung “Gammelfleisch-Händler” für Alfons B. anbelangt, sei hier vielleicht noch darauf hingewiesen, was (anders als Bild.de) etwa der NDR über den Prozess zu berichten weiß:
Bei dem Urteil habe das Gammelfleisch nur eine geringe Rolle gespielt, teilte das Gericht mit. Kern seien die Betrugsvorwürfe gewesen. (…) Der Vorwurf der Anklage, der Händler habe auch rund fünf Tonnen verdorbenes Putenfleisch vermarktet, habe sich nicht nachweisen lassen. Der Mann werde deshalb in diesem Punkt frei gesprochen. (…) Es sei aber nicht nachzuweisen, dass das Fleisch zum Verzehr ungeeignet war.