Anders, als es die Aufmachung vermuten lässt, berichtet “Bild” heute in einem großen Artikel (Ausriss rechts) vergleichsweise sachlich in Frage und Antwort über die Hintergründe der Hafterleichterung für den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar. Umso perfider ist es, dass sie ihre Leser darin an einer entscheidenden Stelle desinformiert und die Rechtslage nicht so darstellt, wie sie ist, sondern so, wie “Bild” sie gerne hätte:
Warum muss Klar überhaupt freigelassen werden – trotz “lebenslänglicher” Strafe?
Das deutsche Recht will auch lebenslänglichen Häftlingen die Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft geben — wenn sie für andere keine Gefahr mehr darstellen und sich von ihren Taten glaubwürdig distanziert haben.
Man kann es nicht deutlich genug sagen: Das ist grundfalsch. Ob und wie glaubwürdig sich ein Täter von seinen Taten distanziert hat, ob er Reue zeigt und ob er ein Geständnis abgelegt hat, ist für die Entscheidung, ob er nach Verbüßung der Mindesthaftzeit auf Bewährung freigelassen wird, exakt so entscheidend wie seine Haarfarbe, seine Lieblingsspeise und der Mädchenname seiner Mutter.
Um es für die “Bild”-Redaktion auszusprechen, das bedeutet: gar nicht.
Entscheidend ist allein, ob er noch eine Gefahr darstellt. In den Worten von Strafanwalt Udo Vetter:
Das Gericht muss die Bewährung bewilligen, “wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann”.
Grundlage dafür ist §57a des Strafgesetzbuches. Er ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1977, das sich auf nichts weniger als die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip beruft:
“Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.”
Dass die “Bild”-Zeitung es schwer erträglich findet, in so einem Rechtsstaat zu leben, ist bekannt. Dass die “Bild”-Zeitung sich nicht einmal mehr traut, ihre Leser wahrheitsgemäß über die Grundlagen dieses Rechtsstaates zu informieren, ist erschütternd.
Danke an Daniel W.!