Noch bevor die Schweizerische Bundeskanzlei im amtlichen Bundesblatt die Vorprüfung der Volksinitiative mit dem Titel “Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch” vermelden konnte, schrieben die Medien schon weltweit darüber. Einen Tag nach Beginn der bis Februar 2012 dauernden Sammelfrist für die benötigten 100.000 Unterschriften verkündete das Initiativkomitee den Rückzug der Initiative.
Auf ihrer Website todes-strafe.ch schrieben die Initianten:
Unser Hauptziel war die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen.
Auch Sueddeutsche.de dachte über die möglichen Folgen der nicht zustandekommenden Initiative nach, verirrte sich dabei aber:
Eine Entscheidungsmacht hat das aus Nationalrat (Entsprechung in Deutschland: Bundestag) und Ständerat (Entsprechung in Deutschland: Bundesrat) bestehende Schweizer Parlament bei Volksinitiativen keine.
Entschieden werden Volksinitiativen durch das Volksmehr (die Mehrheit der gültigen Stimmen der Bürger) und das Ständemehr, also die Mehrheit der Stimmen in den Kantonen.
Im Unterschied zur rein repräsentativen Demokratie ist es ja der Sinn der direkten Demokratie, das Volk ohne Umwege über das Parlament entscheiden zu lassen.
Mit Dank an Fabian P.