Wir stellen uns das etwa so vor: Neulich bekam Katja S. (29) aus Leipzig ein Schreiben vom Leipziger Amt für Bauordnung und Denkmalpflege. Es ging darin um ein angeblich von ihr gebautes Haus, das aber gar nicht existierte. Ganz klar, es musste sich bei dem Schreiben um einen Irrtum handeln. Und die clevere Katja S. dachte sich, der Irrtum müsse sich doch rasch aufklären lassen…
…und wendete sich an die “Bild”-Zeitung.
Und die “Bild”-Zeitung tat, was sie in solchen Fällen zu tun pflegt: ließ sich von Katja S. das Behörden-Schreiben geben, schickte eine Fotografin los, die Katja S. vor dem unbebauten Grundstück fotografierte und machte den Fall gestern öffentlich:
Die Überschrift ist falsch. Katja S. soll gar kein Haus abreißen, wie man dem Schreiben der Behörde entnehmen kann, das “Bild” abdruckt. Sie sollte lediglich statische Unterlagen nachreichen. Und tatsächlich ist auch im “Bild”-Text gar keine Rede davon, dass Katja S. irgendwas abreißen soll. Am Ende heißt es lediglich:
Einen “Schwarzbau” müsste sie abreißen — aber den sieht ja nur die Behörde.
Auch das ist falsch. Wie uns der Amtsleiter der Leipziger Bauaufsicht, Hans-Gerd Schirmer, sagt, wäre ein Abriss “unzumutbar” gewesen. Schlimmstenfalls hätte man eine “Nutzungsuntersagung” ausgesprochen. Aber es habe sich im Fall Katja S. ohnehin um das “Versehen eines Mitarbeiters” gehandelt. Nach dem “Bild”-Bericht habe sich die Bauaufsicht auch bei Katja S. für die Verwechslung entschuldigt. Früher ging das offenbar nicht. Denn, so Schirmer etwas irritiert:
Weder die Betroffene noch die “Bild”-Zeitung haben wegen des Schreibens bei uns nachgefragt.
Mit Dank an Dirk W. für den sachdienlichen Hinweis.