Eine interessante Logikschleife flicht uns heute das “Hamburger Abendblatt” auf seiner Internetseite:
Wenn es ganz dick kommt, muss Armstrong unter Meineid vor Gericht aussagen. Sollte er dann nachweislich lügen, droht eine Haftstrafe wie bei Sprinterin Marion Jones.
Aber wenn der Radrennfahrer Lance Armstrong unter Meineid lügt — hat er dann nicht alles richtig gemacht?
Nachtrag, 10. Juli: abendblatt.de hat den Fehler im Vorspann korrigiert — an der oben zitierten Stelle steht immer noch “Meineid”.
Nachtrag, 11. Juli: Im Laufe des gestrigen Tages ist auch der zweite “Meineid” aus dem Artikel verschwunden.