Sind immer die andern V

Angenommen, jemand behauptet fälschlicherweise über Sie, Sie würden regelmäßig Giraffen mit Hustenbonbons bewerfen. Und dieser jemand erzählt das der “Bild am Sonntag”. Und die “Bild am Sonntag” ruft bei Ihnen an und fragt Sie, ob das stimmt. Und Sie haben keine Lust, mit der “Bild am Sonntag” zu reden, und sagen das auch der “Bild am Sonntag”. Darf die “Bild am Sonntag” dann über Sie schreiben: “… bewirft regelmäßig Giraffen mit Hustenbonbons”?

Natürlich nicht. Aber genau wie ihre Schwesterzeitung “Bild” glaubt die “Bild am Sonntag”, das zu dürfen.

Und findet es deshalb sehr ungerecht, heute diese Gegendarstellung von Günther Jauch abdrucken zu müssen:

Gegendarstellung Jauch. Die Anordnung meines persönlichen Erscheinens ist vom Landgericht Potsdam mit Beschluss vom 30. Mai 2006 aufgehoben worden.

Am 6. August 2006 hatte die “Bild am Sonntag” behauptet, Jauch müsse wegen einer Klage des Boxers Rene Weller vor Gericht erscheinen:

Richter zitiert Jauch vor Gericht

Diese Behauptung, die offenbar vom Anwalt von Rene Weller stammte, war zweifellos falsch. Das räumt nach Bild.de heute auch die “Bild am Sonntag” ein. Sie fügt aber u.a. hinzu:

Die BamS-Redaktion hat vor der Veröffentlichung Dr. Christian Schertz, den Anwalt von Günther Jauch, angerufen und danach befragt, ob sein Mandant tatsächlich am 7. September 2006 vor Gericht erscheinen müsse. Obwohl Dr. Schertz zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass das Landgericht inzwischen die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Günther Jauch aufgehoben hatte, lehnte er nach Rücksprache mit seinem Mandanten eine Stellungnahme ab. Hätte uns Dr. Schertz über den neuen Sachverhalt informiert, hätten wir auf eine Berichterstattung verzichtet.

Mit anderen Worten: Wenn es der “Bild am Sonntag” nicht gelingt, korrekte Tatsachen über Günther Jauch zu recherchieren, liegt das nicht an den Recherchemängeln von “Bild am Sonntag”, sondern an der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft von Günther Jauch.

Noch aus einem anderen Grund scheint die “BamS” es ungerecht zu finden, dass sie gerichtlich zum Abdruck der Gegendarstellung gezwungen wurde. Sie schreibt:

[Wir haben] unsere Leser bereits in der Ausgabe vom 13. August darüber informiert, dass Günther Jauch vom persönlichen Erscheinen vor dem Landgericht befreit worden ist.

Das klingt, als hätte die “BamS” ihren Fehler schnell korrigiert. Und wenn sie das getan hätte, wäre Jauch es tatsächlich schwer gefallen, eine Gegendarstellung durchzusetzen.

Richtig ist zwar, dass die “BamS” am 13. August berichtet hatte:

Richter: Jauch muss nicht zum Prozess erscheinen

“BamS”-Redakteurin Angelika Hellemann, die schon den falschen ersten Artikel geschrieben hatte, vermied dabei aber konsequent den Hinweis, dass dies bereits seit Monaten feststand. Mit vielen Formulierungen erweckte sie den Eindruck, erst nach ihrem ursprünglichen Artikel hätte sich der neue Sachverhalt ergeben:

“Sie müssen sich vor Gericht doch nicht in die Augen blicken.”

“…braucht nicht mehr persönlich im Gerichtssaal zu erscheinen…”

“…teilte Gerichtssprecher Dr. Tiemann jetzt mit.”

Jetzt ist Weller enttäuscht…”

(alle Hervorhebungen von uns)

Einen Fehler zuzugestehen, war der “Bams” offenbar nicht möglich. Kein Wunder: Nach ihrem journalistischen Verständnis lag der Fehler ja nicht bei ihr, sondern bei Jauch.

PS: Unmittelbar über die große Jauch-Gegendarstellung hat die “BamS” heute dieses Stück u.a. von Angelika Hellemann platziert:

Sicher reiner Zufall.