Vor inzwischen fünf Jahren hat die “taz” diesen Kinospot produzieren lassen, in dem “Bild” eine “unlautere vergleichende Werbung” sah. Die Axel Springer AG ging gerichtlich dagegen vor und bekam vor dem Land- und dem Oberlandesgericht Hamburg Recht. Im vergangenen Herbst hob der Bundesgerichtshof die Hamburger Urteile auf und entschied, dass der Spot gezeigt werden darf (BILDblog berichtete).
Genau wegen dieses Spots trafen sich die Prozessbeteiligten kürzlich vor Gericht wieder: Die “taz” hatte einen Zivilprozess gegen Springer angestrengt, um Entschädigung zu bekommen. Entschädigung für den Ausfall, der dadurch entstanden war, dass der aufwendig produzierte Spot wegen des Vorgehens von “Bild” sehr viel kürzer in den Kinos zu sehen war, als ursprünglich geplant.
Das Landgericht Berlin entschied jetzt, dass Springer den anteiligen Ausfall ersetzen muss: Laut “taz” 21.414,90 Euro zzgl. Zinsen, insgesamt 28.149,40 Euro. Der Verlag kann noch in Revision gehen, wonach es nach Aussage der “taz” im Moment aber nicht aussieht.
[via taz-Hausblog]