Am 10. September vergangenen Jahres nahm die Polizei am Münchner Flughafen einen 36 Jahre alten Türken fest, dem vorgeworfen wurde, gut elf Jahre zuvor seine Ex-Freundin ermordet und sich danach in die Türkei abgesetzt zu haben.
Die Nachrichtenagentur dpa berichtete am Tag der Festnahme, dass der Verdächtige in München seine Lebensgefährtin besuchen wollte, eine Deutsche, die er vor einiger Zeit geheiratet hatte.
Und dass ein Mitarbeiter der Polizei die bereits vorbereitete Pressemeldung von der Festnahme dummerweise einen Tag zu früh an die Öffentlichkeit gegeben hatte, machte die Sache damals interessant — außer natürlich für “Bild”.
Denn “Bild” berichtete unter der Überschrift:
“Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer”
Und nicht nur das. “Bild” nannte den wegen seiner ungewöhnlichen Schreibweise leicht identifizierbaren, echten Vornamen und den echten Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens, ihren Beruf und das Wohnviertel, in dem sie lebte. Und nicht nur das: “Bild” behauptete zudem, die Heirat mit dem Verdächtigen sei für die Mittvierzigerin, die “noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen” konnte, “wie ein Hauptgewinn im Lotto” gewesen.
Wie die “Süddeutsche Zeitung” heute schreibt, hatte der “Bild”-Bericht für die Frau, die ihren Mann “völlig ahnungslos” geheiratet habe, weitreichende Konsequenzen, weswegen sie auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt hat. Und über den ersten Verhandlungstag vorm Münchner Landgericht heißt es:
Die Richter der 9. Kammer machten gestern keinen Hehl daraus, dass sie der Klägerin auf jeden Fall Schmerzensgeld zusprechen werden — und zwar mindestens 50 000 Euro, doppelt so viel, wie bisher gefordert. Denn der Betrag sei nicht nur als Genugtuung für die Betroffene zu verstehen, sondern auch als Prävention: Das Blatt habe mit seiner Berichterstattung “ohne Not jemanden individualisierbar gemacht” und obendrein beleidigt – “Medien sollen davon abgehalten werden, so etwas zu tun”.
“Wenn jemand einen Tiefschlag erhalten hat und dann noch eins übergebraten bekommt, ist das besonders gemein”, sagte der Vorsitzende Thomas Steiner. Die Pressekammer legte Bild-Anwalt Kai Fickert nahe, die Chefredaktion zur freiwilligen Schmerzensgeldzahlung zu bewegen. Denn je länger man über den Fall nachdenke, desto teurer werde es: Der Betrag könne sich — “je nach Verhalten von Bild” — noch erhöhen. Bis Mitte Januar wurden den Parteien Bedenkzeit eingeräumt.
Nach unseren Informationen hat “Bild” sich mit der Behauptung zu verteidigen versucht, die Frau sei nicht erkennbar und die Berichterstattung mitfühlend gemeint gewesen.