Nachdem die schwedischen Musiker Benny Andersson und Björn Ulvaeus ihrer Kollegin Madonna im letzten Jahr für deren Song “Hung Up” die Verwendung eines Melodiebogens aus dem ABBA-Klassiker “Gimme, Gimme, Gimme” gestattet hatten, behauptet die “BamS” heute, Madonna habe “als Erste und Einzige” die Erlaubnis bekommen, “Songs der Pop-Legende ABBA zu benutzen”.
Aber was ist dann mit der Behauptung des “Hamburger Abendblatts”* vom 20.10.2005, es sei “das zweite Mal, daß die Schweden einem anderen Künstler erlaubten, ABBA-Musik zu benutzen”? Oder mit der “Welt”*? Die behauptete am 7.11.2005 ebenfalls korrekt: “Erst das zweite Mal nämlich haben Benny & Björn von Abba ein Sample aus ihrer Schöpfung freigegeben.”
Mit Dank an Sebastian D. für den Hinweis.
*) Aus der Fülle von Quellen, welche die heutige “BamS”-Behauptung widerlegen, haben wir hier spaßeshalber beispielhaft zwei Publikationen ausgewählt, die wie die “BamS” zum Axel-Springer-Konzern gehören.
Nachtrag, 19.11.2006: In ihrer Korrekturspalte schreibt die “BamS” heute über ihre Madonna-Behauptung: “Das stimmte nicht. Die Hip-Hop-Gruppe ‘The Fugees’ (1997) und die Popsängerin Tanita Tikaram (1998) waren die ersten, für die ein ‘ABBA’-Sample offiziell freigegeben wurde. Madonna kam danach.” Woher die “BamS” die Tikaram-Info hat, wissen wir nicht. Aber vielleicht haben sich ja Andersson und Ulvaeus selbst geirrt, als sie dem “Telegraph” (hier nochmals der Link) über Madonnas ABBA-Sampling sagten: “This is only the second time we have given permission.” Und dass der Fehler nach wie vor unkorrigiert bei Bild.de (hier nochmals der Link) steht, hat wahrscheinlich auch irgendeinen Sinn…