Nein, das Verhältnis von “Bild”-Zeitung und Heide Simonis ist wahrlich kein entspanntes.
Aktuell hat Simonis nun einen Prozess gegen “Bild” vor dem Berliner Landgericht verloren. Simonis verlangte 50.000 Euro Schmerzensgeld für den Abdruck einiger Fotomontagen, die “Bild” am 2. Mai auf der Titelseite und im Blattinneren veröffentlicht hatte. Die Montagen zeigten u.a. das Gesicht der Politikerin mit Maden übersät sowie ihren Kopf auf einem mit Jauche besudelten Bikinikörper und stellten — so Simonis’ Anwalt — eine “Verletzung der Menschenwürde” dar.
“Bild” reagierte auf das Gerichtsurteil mit einer Pressemitteilung. Darin heißt es korrekt:
“Eine ein Schmerzensgeld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung konnte das Landgericht (…) nicht erkennen.”
Unter der Überschrift “Kein Geld für Hoppel-Heide” äußert sich in der Mitteilung jedoch auch “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann wie folgt:
“Heide Simonis hat mit ihrer Tanzshow ihr Ansehen nachhaltig beschädigt. An einer lächerlichen Show teilnehmen wollte sie, aber darüber lachen sollte man nicht. Sie hat als Unicef-Botschafterin das Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef abgelehnt und auf Zahlung einer Geldentschädigung an sich selbst bestanden. Nun hat sie vor dem Landgericht die Quittung erhalten. Und wieder ein schwerer Ausrutscher!”
Allerdings sind Diekmanns hämische Äußerungen mehr als irreführend: Nicht nur verschweigt der “Bild”-Chef, dass Simonis wegen desselben “Bild”-Berichts vor Gericht bereits eine “Aufsehen erregende Gegendarstellung” (AP) hatte durchsetzen können; der “Bild”-Chef erweckt darüber hinaus den Eindruck, Simonis’ “Geldentschädigung an sich selbst” und das “Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef” stünden in irgendeinem direkten Zusammenhang. (Immerhin sind beide Sachverhalte in Diekmanns Statement durch ein schlichtes “und” miteinander verbunden.)
Doch der Eindruck trügt: Medienberichten zufolge bezog sich das “Vergleichsangebot” von “Bild” nämlich gar nicht auf Simonis’ (erfolglose) Schadensersatzklage, sondern auf ihr (erfolgreiches) Gegendarstellungsbegehren, gegen das sich “Bild” über Monate vehement gewehrt hatte.