Erwischt!

“Es ist ganz einfach: Sie machen ‘klick’ und wir zahlen!”
(Hinweis für “BILD-Leser-Reporter”)

Gestern noch, als “Bild” u.a. ein Foto von “Altkanzler Gerhard Schröder auf Borkum im Liegestuhl” veröffentlichte (siehe Ausriss), stand bei Bild.de zum Thema “So werden Sie Leser-Reporter bei BILD und Bild.t-online” folgender Hinweis:

Wichtig! Teilnehmen können nur Fotos, dessen Urheber Sie auch sind, das bedeutet, Sie selbst haben das Foto gemacht. Die abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung in BILD und unter www.bild.t-online.de einverstanden sein.

Heute nun ist dieser berechtigte Hinweis bei Bild.de (ähnlich wie unlängst schon der Hinweis, dass die Einsendungen der “Leser-Reporter” “überprüft und journalistisch nachrecherchiert” würden) spurlos verschwunden.

Doch was bedeutet das? Entweder möchten “Bild” und Bild.de ihre “Leser-Reporter” plötzlich einfach nur nicht mehr darauf hinweisen, dass die fotografierten Personen mit der Veröffentlichung in “Bild” und auf Bild.de einverstanden sein müssen. Oder “Bild” und Bild.de ist das für solche Veröffentlichungen notwendige* Einverständnis völlig egal.

Für letzteres spricht beispielsweise das eingangs erwähnte Schröder-Foto. Denn nach BILDblog-Informationen war Gerhard Schröder mit einer Veröffentlichung des Liegestuhl-Fotos in “Bild” und auf Bild.de nicht einverstanden.

*) Entsprechend dem sog. “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (von “Bild” schlicht “Maulkorb-Urteil” genannt) können Fotos aus dem Alltagsleben, die Prominente bei rein privaten Tätigkeiten zeigen bzw. ausschließlich Einzelheiten ihres Privatlebens betreffen und ohne ihre Einwilligung, zuweilen auch heimlich aufgenommen wurden, nicht als Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichem Interesse angesehen werden. Deshalb verletze eine Veröffentlichung das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene “Recht auf Achtung des Privatlebens”.

Nachtrag, 19.22 Uhr: Seltsam, aber wer seine Fotos nicht als “BILD-Leser-Reporter” anbietet, sondern als Teilnehmer beim aktuellen “Foto- und Videowettbewerb: Die peinlichsten Urlaubs-Pannen” von Bild.de, wird ausdrücklich auf die Teilnahmebedingungen hingewiesen…