Es gibt bekanntlich verschiedene Dinge, mit denen “Bild” so ihre Probleme hat. Um nur zwei zu nennen: Manchmal müssen Mitarbeiter Fotos betexten, obwohl sie gar nicht wissen, was darauf zu sehen ist. Und manchmal veröffentlicht “Bild” Fotos, mit denen sie möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt.
Während der WM hat “Bild” nun einen Weg gefunden, wie sich diese beiden Probleme hervorragend kombinieren lassen: Den “BILD-Handy-Reporter”. Und wer nun gehofft hatte, dass diese Aktion mit dem Ende der WM ausläuft, der wird enttäuscht:
Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er für “Bild” den Paparazzo machen will, oder nicht. Aber man sollte dabei zweierlei bedenken. Erstens können die Fotografierten meist nicht entscheiden, ob sie überhaupt fotografiert werden wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte). Und zweitens gibt es keine Garantie dafür, dass die Geschichte, die “Bild” dann zu dem Leser-Foto macht, auch stimmt (Stichwort: Ahnungslos Fotos betexten).
Diese Ahnungslosigkeit demonstriert “Bild” schon gleich zum Auftakt der Aktion. So schreibt sie zum heutigen Schnappschuss, der einen Polizisten zeigt, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert:
Lieber Schutzmann – das ist dreister, als die Polizei erlaubt. Dafür sind wohl mindestens 40 Euro für die Kaffeekasse seiner Polizeiwache fällig.
Denn laut Bußgeldkatalog gibt es für diese Ordnungswidrigkeit 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.
Nun ja, nicht unbedingt. Denn was “Bild” dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, “soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist”.
Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, “Bild” und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!
Mit Dank an Conrad G. für den sachdienlichen Hinweis.