Unter der alarmierenden Überschrift, “Achtung Eltern! Computer-Razzia in deutschen Kinderzimmern”, versucht sich “Bild” heute mal wieder ein wenig als Ratgeber in Rechtsdingen. In einem Kasten heißt es:
VERBOTEN:
– Nutzen von Musiktauschbörsen (eDonkey, eMule, Bearshare, Limewire, Kazaa, Shareaza, Bittorrent, Direct Connect etc.).
Das stimmt so natürlich nicht. Es ist nicht verboten, “Musiktauschbörsen”, bzw. File-Sharing-Programme zu nutzen, um beispielsweise selbst gemachte Musik oder Urlaubsvideos zu verbreiten (Warner Bros. verteilt sogar selber Filme über Bittorrent). Verboten ist lediglich das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien ohne Einwilligung. Das wird nach Paragraph 106 UrhG bestraft und kann auch Schadenersatzforderungen auslösen.
Aber, was soll man erwarten, wenn “Bild” es nicht mal schafft diesen Hinweis in demselben Kasten fehlerfrei zu halten:
DAS IST ERLAUBT:
– Musik herunterladen von IMusicload, Itunes, Napster, Bild.de etc. (ab 50 Cent pro Lied)
Sicher meint “Bild” nicht “IMusicload“, sondern “Musicload”. Das ist bekanntlich das Angebot des Bild.de-Partners T-Online. Und übrigens auch selbst Partner von Bild.de.
Mit Dank an Alexander Z. für den sachdienlichen Hinweis.
Nachtrag, 18.50 Uhr: Offenbar ist der Filesharing-Beauftragte von Bild.de inzwischen zur Arbeit erschienen und hat den ursprünglich aus der Druckausgabe übernommenen Text noch einmal überarbeitet und ergänzt. Dabei wurden nicht nur einige Angaben entsprechend der offiziellen Pressemitteilung der ifpi korrigiert, sondern auch der fehlerhafte Kasten komplett entfernt.