“Bild” schreibt heute auf der Titelseite unter Berufung auf die Boulevardzeitung “B.Z.”, der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele wolle,
“(…) daß es von der dritten Strophe unserer Nationalhymne eine türkische Version gibt.”
Das ist falsch.
Denn in der “B.Z.” heißt es heute auf der Titelseite (und ähnlich auch auf Seite 3):
“Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele (66) will unsere Nationalhymne ‘Einigkeit und Recht und Freiheit’ in einer offiziellen Übersetzung, damit sie auch in türkischer Sprache gesungen werden kann. Das sei ein ‘Zeichen der Integration’ und ein ‘Symbol für die Vielsprachigkeit Deutschlands’, sagte er der B.Z.”
Von einer “dritten Strophe unserer Nationalhymne” ist dort allerdings nirgends die Rede. (Zwar findet sich in einer weiterverbreiteten “B.Z.”-Vorabmeldung auch ein O-Ton Ströbeles, in der es heißt, Ströbele würde es “als Zeichen der Integration werten, wenn türkisch-stämmige Mitbürger die dritte Strophe auf türkisch singen könnten”. Doch anderen Medien — so sie sich nicht mit Witzischkeiten aufhalten — gelingt es mühelos, Ströbeles Satz auf das “Deutschlandlied” zu beziehen.) Denn anders als “Bild” ist der “B.Z” und anderen Medien offenbar bekannt, dass “unsere Nationalhymne” gar keine dritte Strophe kennt.
Mit Dank an Stefan P. für den Hinweis.