Vermutlich werden wir nie genau erfahren, was sich am 8. Juni 2005 spät abends auf der Augsburger Straße kurz vor Dachau ereignet hat. Warum die Schauspielerin Julia Palmer-Stoll das Risiko einging, ihren Wagen zu verlassen, um in der Nacht einen Igel von der Gegenfahrbahn zu retten. Warum der Fahrer eines anderen Fahrzeuges nicht bremste, obwohl er die Frau auf der Straße hätte knien sehen müssen, sie erfasste, viele Meter mitschleifte und tödlich verletzte.
Es gibt aber ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft, das zum Ergebnis kam, dass der Unfallfahrer sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gehalten hat. Auf diesem Gutachten basiert auch ein Strafbefehl, wonach der Fahrer 150 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen soll: Gerade weil er nicht schneller fuhr als erlaubt, hätte er bremsen können. Beim Strafmaß ist auch eine Mitschuld von Julia Palmer-Stoll berücksichtigt.
Die “Bild”-Zeitung hält die Strafe für zu niedrig. Das steht ihr zu.
Schon am 22. Dezember 2005 behauptete “Bild” unsinnigerweise, der Strafbefehl bedeute, dass das Leben der Schauspielerin “nur 7500 Euro wert” gewesen sei. Gestern schrieb das Blatt, ihr Tod sei noch nicht “gesühnt”. In beiden Artikeln verschwieg die “Bild”-Zeitung, was sie am 14. Oktober 2005 noch wusste: “daß sich der Unfallfahrer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit (50 km/h) hielt”. Stattdessen nannte sie ihn am 22. Dezember:
und gestern:
Das steht “Bild” nicht zu.