Unter die Schlagzeile “1. Kandidatin in Psychiatrie” schreibt die “Bild”-Zeitung auf ihrer Titelseite:
“‘Big Brother’-Bewohnerin Ilkay (33) musste nach sechs Wochen im TV-Knast in die Psychiatrie eingewiesen werden.”
Und wenn das stimmen würde, wäre das vielleicht wirklich ‘n Ding! Immerhin gilt so eine Einweisung (auch Unterbringung genannt), wie sie die “Bild” beschreibt, hierzulande als Eingriff in die Freiheit der Person und ist deshalb laut PsychKG an allerlei Bedingungen geknüpft:
- Es muss eine erhebliche Gefährdung bestehen, die nicht anders abgewendet werden kann.
- Es muss eine Anordnung vom zuständigen Amtsgericht (wenn’s eilt, auch von der örtlichen Ordnungsbehörde) geben.
- Es muss ein ärztliches Zeugnis vorliegen.
Nur: Bei “‘Big Brother’-Ilkay” war das alles nicht der Fall. Sie hat ihre Teilnahme an der Show bloß freiwillig beendet und einige Tage in einer Nervenklinik verbracht. Weiter nichts. Und selbst wenn… In den Richtlinen des Presserates heißt es:
“Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen. Mit Rücksicht auf ihn und seine Angehörigen soll die Presse in solchen Fällen auf Namensnennung und Bild verzichten (…)”
PS: Nein, dass vor der “Bild” auch schon der “Focus” behauptet
hatte, die Kandidatin habe sich “in die Psychiatrie einweisen lassen” müssen, macht die Sache nicht besser….