Die “Bild”-Zeitung wird den rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Gert Winkelmeier nicht mehr “Puff-Politiker” nennen. Sie gab am vergangenen Freitag eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Alle Artikel über Winkelmeier sind inzwischen aus dem Angebot von Bild.de entfernt worden.
Winkelmeier wurde vor rund zehn Jahren Miteigentümer eines Hauses in Neuwied. Zu den Mietern gehörten unter anderem auch Prostituierte, die dort ihrer Arbeit nachgingen. Nachdem die Rhein-Zeitung darüber berichtet hatte, griff “Bild” den Fall groß auf. Drei Tage in Folge berichtete das Blatt — an jedem Tag stand das Wort “Puff-Politiker” in der Überschrift, meist noch mehrere Male im Artikel selbst.
Dass das unzulässig ist, stehe außer Frage, sagt uns Winkelmeiers Anwalt Jony Eisenberg. Nicht nur, weil dem Politiker keineswegs vorgeworfen werde, selbst als Zuhälter gearbeitet oder das Bordell betrieben zu haben. Sondern auch, weil es sich um eine unzulässige “Schmähung” handele, mit dem Ziel, den Mann verächtlich zu machen. Offensichtlich sei das auch “Bild” bewusst gewesen – das Blatt habe nach einer Abmahnung die Unterlassungserklärung abgegeben, ohne dass ein Gerichtsurteil nötig gewesen sei.
Die “Bild”-Zeitung darf Winkelmeier, der inzwischen die Fraktion der Linkspartei verlassen hat, also nicht mehr “Puff-Politiker” nennen. Aber sie war ja ohnehin mit ihm fertig.