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Gericht verbietet Foto von “U-Bahn-Schläger”

Das Oberlandesgericht Hamburg hat der “Bild”-Zeitung untersagt, einen der beiden Täter zu zeigen, die Ende 2007 als “U-Bahn-Schläger” von München bekannt wurden. Das Blatt hatte in seiner Berichterstattung über den Fall und den Prozess immer wieder, teilweise groß auf der Titelseite, die Täter gezeigt. Einer der beiden, der zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war, hat dagegen erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

Er müsse zwar die Berichterstattung hinnehmen, nicht aber die Veröffentlichung seines Bildes, weil eine spätere Resozialisierung dadurch fast unmöglich gemacht werde. Die Freiheit der Berichterstattung müsse hier hinter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers in den Hintergrund treten — das habe “Bild” durch die Veröffentlichung verletzt.

Der besondere gesetzliche Schutz jugendlicher Straftäter entfalle auch nicht, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits volljährig ist. Daher sei eine Bildberichterstattung über die Straftat eines Jugendlichen unzulässig, urteilten die Richter (7 U 36/09, 7 U 37/09).

Mit Dank an Andreas K.!