“Was wird bei uns bestraft?” fragt “Bild” – und berichtet heute in großer Aufmachung über “Gotteslästerung in Deutschland” (siehe Ausriss) und “erklärt, was deutsche Gerichte als ‘Blasphemie’ (griechisch: Schmähung, Verleumdung) beurteilten – und was nicht!”
Nach einem Zitat aus dem deutschen StGB und unter der Zwischenüberschrift “Das ist verboten” schreibt “Bild”:
“Ein Gericht verurteilte den Karikaturisten Gerhard Haderer in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft. Sein Comic ‘Das Leben des Jesus’ zeigte Gottes Sohn als ‘Weihrauchkiffer’, den Gang über den See Genezareth als ‘Surf-Trip’. Das Urteil wurde später aufgehoben.”
Und mal abgesehen davon, dass es einigermaßen verwunderlich ist, ein Urteil, das “später aufgehoben” wurde, in der Rubrik “Das ist verboten” unterzubringen: Der österreichische Karikaturist war im Januar 2005 in Griechenland (!) zu sechs Monaten Haft verurteilt und per Europäischem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben, ein Vierteljahr später aber im Berufungsverfahren von einer höheren Instanz in Athen freigesprochen worden. (Außerdem war gegen Haderer auch im österreichischen Wien ein Strafverfahren eröffnet, bald darauf aber wieder eingestellt worden.)
Mit Dank an Christian S. für den Hinweis.
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