“Zehntausende” riefen bei “Bild” an, um Fragen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV zu stellen. Experten der Bundesagentur für Arbeit konnten fast jeden der Anrufer beruhigen:
Nein, Uwe Klütt (45), die Ausbildungsvergütung ihrer Tochter wird nicht auf Ihr Arbeitlosengeld II angerechnet.
Nein, Brigitte Roth (69), Ihr arbeitsloser Sohn und seine Frau müssen ihre Eigentumswohnung nicht aufgeben.
Nein, Karsten Gueinzius (31), Sie müssen Ihr Auto nicht verkaufen.
Nein, Gisela Kottwitz (61), die Rente ihrer erwerbsunfähigen Tochter wird nicht auf das Arbeitslosengeld Ihres Mannes angerechnet.
Angekündigt wird diese vielfältige Entwarnung von bild.de auf der Homepage (und als großer Aufmacher auf Seite 1 der gedruckten “Bild”) mit der beunruhigenden Schlagzeile: