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“Eine furchtbare Instanz” II

Wir müssen noch mal darauf zurückkommen, was für eine “furchtbare Instanz” die “Bild”-Zeitung darstellen kann. Die “Frankfurter Rundschau” hatte (wir berichteten) am vergangenen Freitag über einen Mann berichtet, der gelegentlich auch im Fernsehen zu sehen war und wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldbuße verurteilt wurde:

Dass er mit einer verhältnismäßig geringen Strafe davonkommt, hat einen Grund. Die Höchststrafe hat bereits eine andere, eine furchtbare Instanz verhängt: die Bild.

Was die “Frankfurter Rundschau” schreibt, ist nicht bloß Rhetorik. Tatsächlich hatte der Anwalt des Mannes im Prozess geltend gemacht, dass dem Angeklagten als Folge der Berichterstattung durch die Medien sämtliche freie Arbeitsverträge gekündigt wurden. Der Anwalt bezog sich hierbei explizit auf die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung. “Bild” war, soweit wir wissen, das einzige Medium, dass bereits einen Tag vor dem Prozess über den Fall berichtet hatte.

Außerdem ging auch die zuständige Staatsanwältin in ihrem Plädoyer explizit auf die Tatsache ein, dass dem Angeklagten durch die Berichterstattung in den Medien erheblicher Schaden entstanden war, weshalb sie eine relativ geringe Strafe forderte, wie sie uns sagt.

Und auch der vorsitzende Richter bestätigt uns, dass er bei der Strafzumessung berücksichtigt habe, dass die bürgerliche Existenz des Angeklagten als Folge der medialen Berichterstattung quasi zerstört wurde.

Das ist nicht ungewöhnlich. Ein Sprecher des Amtsgerichts Frankfurt:

Wenn ein Angeklagter durch Veröffentlichungen der Presse erheblich Schaden genommen hat, kann und muss das bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

"Der Onanierer aus dem TV"Die “Bild”-Zeitung hatte dann ja (wie berichtet) nach dem Prozess zum zweiten Mal groß über den Fall berichtet (siehe Ausriss). Dabei zitierte sie ausführlich den Richter, die Staatsanwältin und den Verteidiger und gab so noch einmal in allen Einzelheiten wieder, was dem Angeklagten vorgeworfen wurde. Zusammenfassend hieß es in “Bild” dazu:

ES IST DER PEINLICHSTE PROZESS DES JAHRES!
(Hervorhebung von “Bild”)

Über die unrühmliche und peinliche Rolle, die “Bild” in diesem Prozess spielte, verlor “Bild” kein Wort.

Mehr dazu hier.