Heute hat das Landgericht Hamburg über eine Klage der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen das Video-Portal YouTube entschieden. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, weil es grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet haben könnte.
Entsprechend hatte die Deutsche Presseagentur dpa zwei verschiedene Eil-Meldungen vorbereitet, um – je nach Ausgang des Verfahrens – möglichst schnell “auf dem Draht” zu sein.
Und so verschickte die dpa um 13.40 Uhr diese Meldung:
Internet/Musik/Urheberrecht/Prozesse/Urteile/
(Eil)
Landgericht: YouTube muss Musiktitel nicht aus dem Netz nehmenHamburg (dpa) – Das Video-Portal YouTube darf entgegen einer Klage der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema zwölf Musiktitel weiter in seinem Angebot bereitstellen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.
… und hatte damit exakt aufs falsche Pferd gesetzt, wie die Agentur vier Minuten später selbst zugeben musste:
Internet/Musik/Urheberrecht/Prozesse/Urteile/
(Eil )
(Achtung)
Bitte verwenden Sie die Eil-Meldung nicht rpt nicht. Es wurde versehentlich eine vorbereitete unzutreffende Meldung gesendet. Sie erhalten in Kürze eine berichtigte Neufassung.
Eine weitere Minute später stellte dpa klar:
Internet/Musik/Urheberrecht/Prozesse/Urteile/
(Eil)
Landgericht: YouTube muss zwölf Musiktitel aus dem Netz nehmenHamburg (dpa) – Das Video-Portal YouTube muss zwölf von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst unklar.
Doch diese vier bis fünf Minuten reichten offenbar aus, um zumindest bei “Spiegel Online” das falsche Pferd ebenfalls zu satteln:
Aber auch dort ging alles recht schnell und so behauptet der Artikel inzwischen das Gegenteil — und wartet mit diesem Hinweis auf:
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieses Artikels hieß es, YouTube sei nicht verpflichtet worden, Titel zu löschen. Dies war die falsche Information einer Nachrichtenagentur. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.
Nachtrag, 16.30 Uhr: Die dpa hatte noch mehr Pech: Tatsächlich hatte die Agentur um 13.39 Uhr zunächst die korrekte Eil-Meldung veröffentlicht, die aber noch den internen Vermerk “HOLD HOLD” (für “noch nicht senden”) in der Überschrift trug. Beim Versuch, diese “verwirrende” Version zu korrigieren, sei es dann zu dem “sehr ärgerlichen Fehler” mit der gänzlich falschen Meldung gekommen, wie uns die dpa-Pressestelle erklärte.
Unterdessen geht die Verwirrung um das Gerichtsurteil weiter: Um 13.56 Uhr verschickte die Nachrichtenagentur AFP eine Berichtigung ihrer elf Minuten alten Eilmeldung:
EILMELDUNG
Berichtigt: YouTube darf sieben Videos nicht mehr zeigen
+++ YouTube darf sieben (statt zwölf) Videos nicht mehr zeigen +++Hamburg, 20. April (AFP) – Im Rechtsstreit mit der Internetplattform YouTube hat das Landgericht Hamburg der deutschen Musikrechte-Gesellschaft Gema zum Teil Recht gegeben. YouTube dürfe sieben Musikvideos in Deutschland nicht mehr zugänglich machen, entschied der Richter Heiner Steeneck am Freitag. Fünf Videos dürfen weiter gezeigt werden.
Das stimmt in dieser Form auch nicht: In den fünf Fällen, in denen das Gericht die Klage der GEMA abgewiesen hatte, geschah dies aus formalen Gründen, wie der NDR berichtet. Es habe keine Grundlage mehr für eine Löschung gegeben, da die Songs bereits bei YouTube entfernt und nicht erneut hochgeladen worden seien.