Es ist schon erstaunlich, mit welchem Selbstverständnis manch ein Boulevard-Journalist seiner Arbeit nachgeht: Im November vergangenen Jahres sind offenbar zwei Reporter auf der Jagd nach einem Mann, der, obwohl er wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden war, soziale Stunden in einem Kindergarten abgeleistet hatte. Sie verfolgen einen Wagen, in dem sie den “dreifach verurteilten Kinderschänder” vermuten, bremsen ihn aus, stoppen ihn und schießen Fotos vom Fahrer. Der hat aber mit der Sache überhaupt nichts zu tun und ist schon gar nicht der “Sex-Täter”.
Zum Glück erfuhren die Reporter, die von der “Bild”-Zeitung sind und nach unbestätigten Angaben für die “BamS” unterwegs gewesen sein sollen, noch am selben Tag, dass sie den Falschen verfolgt, ausgebremst und abgelichtet hatten. Die Polizei soll sie nämlich wenig später in dem Kindergarten angetroffen haben, wo sie, ähm, Zeugen vernahmen. Das geschossene Foto erschien nicht. Dafür erstattet der Fotografierte aber Anzeige wegen Nötigung.
Wie uns eine Sprecherin des Amtsgerichts Osnabrück mitteilt, wurde jetzt Strafbefehl in Höhe von 15 Tagessätzen à 50 Euro gegen die Reporter erlassen. Zwei Wochen haben sie nun Zeit, dem Strafbefehl noch zu widersprechen. Sollten sie das tun, kommt es zur Hauptverhandlung. Anderenfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Mit Dank an Ralf H. K. und das “Meller Kreisblatt”.