Es wäre falsch zu sagen, dass die “Bild”-Zeitung Gegendarstellungen und Widerrufe immer mit ganz kleiner Schrift abdruckt. Oder nur in unauffälligem Grau. Gestern zum Beispiel hat “Bild” einen Widerruf mit richtig großer Schrift abgedruckt, und sogar auf knallfarbigem Hintergrund.
Der Text lautete:
Gegendarstellung zu Beitrag in Bild vom 31.08.2007 auf S. 7 unter der Überschrift “Berliner Mutter wirft Sohn (13) zu Hause raus”. Dazu stelle ich fest: ich habe den Jungen bereits am 30.08.2007 wieder zu mir geholt.
Berlin, den 31.08.2007 RA Eisenberg für
“Die Mutter”
Anmerkung der Redaktion: Die Aussage der Mutter ist richtig.
“Bild” hatte — wie die beiden anderen örtlichen Boulevardzeitungen “B.Z.” und “Berliner Kurier” auch — in großer Aufmachung über eine Auseinandersetzung in einer Berliner Familie berichtet. Die Mutter hatte sich, wie ihr Anwalt uns gegenüber sagte, geweigert, den Boulevardreportern Auskunft zu geben. Ihre Ansicht, die Geschichte ginge sie nichts an, haben die aber offenbar ebenso wenig beeindruckt wie der Mangel an Informationen.
Das Landgericht Berlin erließ zwei Verfügungen, die die Zeitungen verpflichteten, ihre Berichterstattung zu unterlassen und die Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Und “Bild” sparte, wie gesagt, bei der Präsentation der Korrektur nicht an Farbe, und so sah das aus: