Das passt natürlich alles ganz schön zusammen: Das sogenannte Sommerloch zwingt die Redaktionen dazu, noch egalere Meldungen als sonst schon zur Schlagzeile zu erheben, gegen die GEZ und ihre Methoden kann man jederzeit preisgünstig Stimmung machen und Tiere gehen sowieso immer.
“Bild” berichtet deshalb heute in der Münchener Regionalausgabe über die tote Rauhhaardackeldame Bini, die Post von der GEZ bekam (nicht zu verwechseln mit der ebenfalls toten Cocker-Spaniel-Dame Geisha, der vor sechseinhalb Jahren dasselbe passierte).
dpa tickerte am Mittag eine Kurzfassung des “Bild”-Artikels unter den Kategorie-Bezeichnungen “Tiere” und “Buntes”, aber die war “Spiegel Online” dann wieder zu wenig.
Also ging man dort direkt an die Quelle bei “Bild” und holte sich noch ein paar zusätzliche Details. Und verhedderte sich beim Apportieren:
Der Brief der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) drohte im typischen Eintreiber-Deutsch: “Bini” solle jetzt mal ihren Fernseher anmelden, denn sie verdiene “bereits eigenes Geld”. Und, so unterstellten die findigen GEZ-Detektive: “Ihr Einkommen liegt über dem einfachen Sozialhilferegelsatz von monatlich 287 Euro”.
Das jedoch hatte nicht mal “Bild” behauptet:
In einem Brief vom 30. Juli fordern die Rundfunkgebühren-Eintreiber Bini schriftlich auf, ihre Rundfunkgeräte anzumelden. Vorausgesetzt, “Sie verdienen bereits eigenes Geld” und “Ihr Einkommen liegt über dem einfachen Sozialhilferegelsatz von monatlich 287 Euro”.
(Hervorhebung von uns.)
Mit Dank an Björn C.
Nachtrag, 11. August: “Spiegel Online” hat den Artikel überarbeitet und folgende Anmerkung darunter gesetzt:
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version dieses Textes hieß es, die GEZ hätte dem toten Dackel ein Einkommen von mehr als 287 Euro unterstellt. Korrekt ist: Die GEZ hat den toten Dackel Bini zum Zahlen der GEZ-Gebühr aufgefordert, vorausgesetzt sein Einkommen liege über 287 Euro. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.