Es ist schon oft geschrieben worden, dass die Entertainerin Charlotte Roche von der “Bild”-Zeitung “erpresst” wurde, damals im Jahr 2001, kurz nachdem mehrere Familienmitglieder Roches bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen waren.
Und “Bild” hat es stets bestritten.
Genauer gesagt, hat “Bild” es nicht öffentlich bestritten, als 2003 der Erpressungsvorwurf erstmals öffentlich gemacht wurde (1). Wohl aber, als der “Tagesspiegel” Roches Vorwurf aus dem “Stern” ein Jahr später wiederholte (2). “Bild” setzte eine Gegendarstellung durch, der “Tagesspiegel” präzisierte daraufhin den Erpressungsvorwurf (3), wogegen “Bild” offenbar wiederum nicht vorging. Als allerdings der “Stern” — abermals ein Jahr später — die nunmehr präzisierte “Bild”-Erpressungsversion wiederholte (4), wollte “Bild” auch dies doch wieder nicht hinnehmen.
Seitdem streiten sich “Bild” und “Stern” vor Gericht — zuletzt am gestrigen Montag vor dem Landgericht München I.
“Erpresst die Bild-Zeitung Promis mit Telefonterror?” fragt deshalb heute die “Süddeutsche Zeitung”, beschreibt noch einmal minutiös, wie “Bild” damals, vor inzwischen fast fünfeinhalb Jahren, vorgegangen sein soll und lässt nicht unerwähnt, dass “Bild” die Schilderung falsch und “verheerend” finde.
Das Gericht allerdings zweifelt laut “Süddeutsche” nicht an Roches Schilderung.
Weil sich aber offenbar die zentrale “Stern”-Behauptung (“Die ‘Bild’-Leute riefen bei Viva an”) nicht beweisen lässt, könne das Gericht nicht ausschließen, “dass etwa freie Reporter unter der Flagge des Blattes [“Bild”] segelten”. Es habe daher einen Kompromiss vorgeschlagen:
Der “Stern” dürfe zwar schreiben, dass sich die Anrufer als ‘Bild’-Reporter ausgegeben hätten — aber nicht, dass sie es auch tatsächlich gewesen seien.*
… auch wenn der “Stern”-Anwalt darauf hinwies, dass es unwahrscheinlich sei, “dass acht Trittbrettfahrer sich nacheinander ausgerechnet auf ‘Bild’ berufen würden”.
*) Laut “Süddeutsche” haben die Verlage bis zum 10. November Zeit, dem vom Gericht vorgeschlagenen Kompromiss zuzustimmen, andernfalls wird am 22. November ein Urteil verkündet.