Wie sich alle mit Hartz IV verrechnen

Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IVAm 6. Februar veröffentlichte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter der Überschrift “Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IV” einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptet der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte “Lohnabstandsgebot” in mehreren Wirtschaftszweigen nicht eingehalten wird. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers.

Die “FAZ” schreibt:

Besonders gefährdet sind Geringverdiener, vor allem, wenn von dem Lohn mehrere Familienmitglieder ernährt werden müssen.

Und tatsächlich: Studiert man die beigefügten Charts mit den Ergebnissen der Studie, so erfährt man, dass in einigen Extremfällen der Nettolohn eines Geringverdieners nur knapp über oder sogar unter dem jeweiligen Hartz-IV-Anspruch liegt.

Oder, wie es die “FAZ” formuliert:

In einigen Branchen sind die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufgabe besonders stark: in der Zeitarbeit, dem Gastgewerbe, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau.

Das Gehalt eines Zeitarbeiters an der unteren Lohngrenze mit Frau und zwei Kindern etwa liegt dieser Berechnung zufolge 278 Euro unter seinem Hartz-IV-Anspruch von 1.653 Euro. Wenigstens, so die “FAZ” weiter, “haben die Betroffenen einen Anspruch darauf, sich die Differenz ‘aufstocken’ zu lassen”.

Hart arbeitende Bürger haben also letztlich nur genausoviel in der Tasche wie Hartz-IV-Empfänger? Das klingt in der Tat zutiefst unsozial. Was die “FAZ” jedoch völlig unterschlägt, ist die Tatsache, dass Aufstocker durch Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit auf einen deutlich höheren Betrag kommen.

Wir haben testweise den oben genannten Extremfall aus der “FAZ” in den Einkommensrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingegeben und sind auf Freibeträge von 286,20 Euro gekommen (unter Einbeziehung eines 50-Euro-ÖPNV-Tickets zum Pendeln). Diese Freibeträge, die sich je nach Einkommen zwischen 240 und 350 Euro bewegen, erhalten Niedriglöhner noch zusätzlich zu ihrem auf Hartz-IV-Niveau aufgestockten Gehalt.

Auf Anfrage bestätigte uns dies auch die Bundesagentur für Arbeit:

Bevor Einkommen angerechnet wird, sind die Freibeträge abzusetzen. In Höhe dieser Freibeträge liegt somit der “Vorteil” des Erwerbstätigen. In dem Beispiel hat der Zeitarbeiter somit tatsächlich ein um 286,20 € höheres Haushaltseinkommen als die Familie, die nur Alg II bezieht. (…) Ihre Berechnung ist korrekt, die der FAZ nicht.

Auch das Karl-Bräuer-Institut distanziert sich auf Anfrage unsererseits von den Ergebnissen der “FAZ”. Das Institut habe keine Vergleichsstudie angefertigt, sondern lediglich die Brutto- und Nettolöhne ausgesuchter Branchen im Niedriglohnsektor berechnet. Den Vergleich mit Hartz-IV-Empfängern und insbesondere die Unterschlagung der Freibeträge hat demnach allein die “FAZ” zu verantworten.

Wir halten also fest: Die “FAZ” prangert einen Missstand an, den es so gar nicht gibt, und steuert dadurch die ohnehin schon hysterische Debatte, ob gewollt oder ungewollt, in eine nachweislich falsche Richtung. Und was machen andere Medien? Sie verbreiten die Mär vom fehlenden Lohnabstand völlig unreflektiert weiter:

Neue Hartz-IV-Sätze - In diesen Branchen lohnt sich Arbeit nicht mehr!
“Bild”

Diese Jobs bringen weniger Geld als Hartz IV
(“Welt Online”)

Studie: Diese Jobs bringen weniger als Hartz IV
(“Münchner Merkur”)

Studie: Diese Jobs bringen weniger Geld als Hartz IV
(“Hamburger Abendblatt”)

Einkommen auf Hartz-IV-Niveau: Arbeiten für ein Almosen
(“Spiegel Online”)

Selbst Finanzexperte Historiker Außenminister Guido Westerwelle plappert die Zahlen der “FAZ” nach, wie man in einem Gastbeitrag auf welt.de nachlesen kann:

Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.

Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Fakten besorgt uns zutiefst.

Mit Dank an Sven H.