Wie schockierend und verletzend müssen Bilder sein, dass selbst die “Bild” die Menschwürde gefährdet sieht? Die Antwort sieht so aus:
Die “taz” hatte 2005 den Kino-Werbespot geschaltet, in dem ein Mann, der optisch ziemlich eindeutig eher als “Bild”- denn als “taz”-Leser zuzuordnen ist, an einem Kiosk seine “Bild” haben will und stattdessen eine “taz” bekommt (die ihm erwartungsgemäß nicht so sehr zusagt). Der Claim des Spots lautet: “taz ist nicht für jeden”.
So weit, so unspektakulär. “Bild” allerdings klagte gegen die Verwendung des Spots: Er sei nicht nur eine “unlautere vergleichende Werbung”, sondern greife überdies die Menschenwürde der Bild-Leser an. In erster wie auch zweiter Instanz erhielt das Blatt mit dieser Argumentation sogar Recht. Die Hamburger Richter sprachen dem Spot zwar einen nicht unerheblichen Wahrheitsgehalt zu, bewerteten ihn letztendlich aber doch als “unangemessen” und untersagten die weitere Verwendung. Die “taz” ging aber bis in die letzte Instanz. Der Bundesgerichtshof sprach ein eindeutiges Urteil und wertete den Spot der “taz” als eine zulässige Form des Humors. In der Pressemitteilung heißt es:
Der durchschnittliche Zuschauer erkenne, dass es sich bei der Darstellung um eine humorvolle Überspitzung handele, mit der die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten geweckt und nicht die BILD-Zeitung oder deren Leserschaft pauschal abgewertet werden solle.
Seit der einstweiligen Verfügung des Springer-Verlags 2005 durfte der Spot nicht mehr gezeigt werden, jetzt ist er wieder zu sehen. Zudem muss der Verlag die Verfahrenskosten tragen.
Nachtrag, 2.10.2009: Auch Bild.de berichtet über die BGH-Entscheidung.