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Mailbox, Metamorphose, My Little Pony

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Politiker und Journalisten: Freunde, die einander verdienen”
(gutjahr.biz, Richard Gutjahr)
Das Netz habe die Spielregeln zwischen Parteizentralen und Redaktionen grundlegend verändert, schreibt Richard Gutjahr: “Absprachen, gegenseitige Abhängigkeiten, sanfte oder auch mal weniger sanfte Erpressung, das alles funktioniert in einer vernetzten Welt so nicht mehr. Blogger haben keinen Verleger, den man unter Druck setzen könnte. Eine über Twitter ausgeplauderte Indiskretion lässt sich nicht wieder einfangen.”

2. “Die Peinlichkeiten des Präsidenten und die Probleme der Presse”
(noz.de, Burkhard Ewert)
Der Fall Wulff sei “auch eine Affäre der Medien”, glaubt Burkhard Ewert und stellt eine Reihe von Punkte zusammen. “Eine Bankenpleite oder auch nur ein heftiger Wintereinbruch mit einigen verspäteten Zügen, dann wäre der Republik so mancher Akt des Wulff-Dramas erspart geblieben.” Siehe dazu auch “Perpetuum Mobile” (stefan-niggemeier.de).

3. “Diekmanns Anmaßung”
(taz.de, Ulrich Schulte)
Ulrich Schulte ist beeindruckt, wie “professionell und geschickt” Kai Diekmann mit der Mailbox-Nachricht von Christian Wulff umgeht. Seit Tagen hausierten “Bild”-Mitarbeiter mit Wulffs Sätzen bei anderen Medien. “Gerne lesen die Kollegen aus der Abschrift am Telefon vor, ausschließlich ‘unter 3’ versteht sich.”

4. “Herr Diekmann übt die Metamorphose”
(post-von-horn.de, uh)
Ebenfalls um Kai Diekmann und die Mailbox-Nachricht geht es in der Post von Horn: “Wulffs Feststellung, er habe vor der Veröffentlichung des besagten Artikels um Aufschub gebeten, sollte als Lüge hingestellt werden. Das gelang, auch mit Beihilfe der Qualitätsmedien. Dabei stellte sich später heraus, dass sich die Bitte um Aufschub tatsächlich auf der Mailbox befand.”

5. “Liebesentzug von Medien und Politikern”
(meedia.de, Stephan Weichert)
Nicht um die Sache, sondern um emotionale Stimmungsmache gehe es in der Causa Wulff, findet Medienwissenschaftler Stephan Weichert. Und um Macht: “Man spürt an der teils flatterhaften, teils alarmistischen Politikberichterstattung der letzten Tage, wie sich die Medienmeute förmlich daran ergötzt, Gott zu spielen und darüber zu richten, ob der Bundespräsident im Amt bleiben darf.”

6. “The story behind ‘the best NYT correction ever'”
(jimromenesko.com, Amy Harmon, englisch)
Die “New York Times” korrigiert eine Verwechslung der Ponys Fluttershy und Twilight Sparkle, Figuren der Kindersendung “My Little Pony”. “Not correcting it would have undermined the credibility of the other 5,011 words of the story – at least for ‘My Little Pony’ fans.”

Know your Kennedy

Die Kennedys. Um die legendäre, womöglich verfluchte, auf jeden Fall weit verzweigte amerikanische Politdynastie ranken sich auch heute noch Mythen. Und die Medien arbeiten fleißig daran, dass es auch so bleibt.

Den Durchblick kann selbst in der Familie vermutlich niemand behalten: Familienoberhaupt Joseph P. Kennedy, Sr hatte neun Kinder, darunter den US-Präsidenten John F. Kennedy und den Senator Robert F. Kennedy, die beide erschossen wurden. Alle Sechs dieser neun Kinder hatten selbst mehrere Kinder, Robert F. Kennedy sogar derer elf, wobei der erstgeborene Sohn zumeist nach seinem jeweiligen Vater benannt wurde, die weiteren Söhne nach einem ihrer Onkel. (Für Menschen mit abseitigen Hobbys und zu viel Tagesfreizeit hält der Stammbaum sicher viel Freude und Grundlagen für außergewöhnliche Small Talks bereit.)

Die Chance, bei der Genealogie der Kennedys danebenzuliegen, ist also hoch. Lieber würde man als Journalist über die Familie Duck aus Entenhausen schreiben.

Nun hat aber ein Kennedy angekündigt, für den US-Kongress kandidieren zu wollen, und einige deutsche Medien sahen sich verpflichtet, darüber berichten zu müssen.

Aber wer könnte dieser “Joseph P. Kennedy III” genau sein?

AFP hielt gestern folgende Version für plausibel:

Der Enkel des 1963 ermordeten US-Präsidenten John F. Kennedy sei in den letzten Zügen der Vorbereitung für seine Kandidatur und hoffe, dem in den Ruhestand gehenden demokratischen Abgeordneten Barney Frank nachzufolgen.

Die Agentur fügte aber gleichzeitig hinzu:

Joseph P. Kennedy III. ist der Sohn von JFK-Bruder Joseph P. Kennedy II..

Nun kann Joseph P. Kennedy III nicht gleichzeitig Enkel von JFK und Sohn dessen Bruders sein. Tatsächlich ist er deshalb — keins von beidem.

Entsprechend verschickte AFP heute Vormittag eine korrigierte Fassung der Meldung, in der die Familienverhältnisse jetzt einigermaßen geordnet waren:

+++ Berichtigung: Durchgängig heißt es nun richtig, dass Joseph P. Kennedy III. Großneffe (nicht Enkel) von John F. Kennedy ist. Er ist der Enkel von JFKs Bruder Robert F. Kennedy. +++

Die falsche Version findet sich aber noch bei “Focus Online”, “RP Online” hält ein ganz besonderes Mashup von erster und zweiter Fassung bereit.

Auftritt Bild.de:

Mit Joseph P. Kennedy III. (31), Sohn des 1968 ermordeten Robert Kennedy († 42), will wieder ein Mitglied der berühmten US-Dynastie ein politisches Amt übernehmen.

Der junge Staatsanwalt ist ein Großneffe von US-Präsident John F. Kennedy († 46), der 1963 in Dallas erschossen wurde.

Ein 31-jähriger Mann als Sohn eines vor fast 44 Jahren erschossenen Mannes? Ein Großneffe vom Bruder seines Vaters? Um zu bemerken, dass das nicht stimmen kann, muss man nicht mal den Stammbaum der Kennedys studiert haben.

Mit Dank an Jan W. und Felix H.

Nachtrag, 18.55 Uhr: Bild.de hat Joseph P. Kennedy III. zum “Enkel” von JFK umgeschrieben.

AFP  

Agentur rechnet sich einen Bruch

Vom Fußballer Horst Szymaniak ist die Legende überliefert, dass er bei Vertragsverhandlungen erklärt haben soll, er wolle nicht ein Drittel mehr Gehalt, sondern “mindestens ein Viertel”. Ob wahr oder nicht: Diese Geschichte lehrt, dass bei der Bruchrechnung Vorsicht geboten ist.

Und damit zu der höchst umstrittenen Verfassungsänderung in Ungarn. Die Nachrichtenagentur AFP berichtete gestern dazu:

Die Regelung sieht vor, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nicht mehr eine Dreifünftel-, sondern nur noch eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.

In Prozentwerte umgerechnet hieße das, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nicht mehr eine 60-Prozent-, sondern “nur noch” eine 66,6-Prozent-Mehrheit erforderlich wäre. Nur: Warum sollte sich die rechtskonservative Regierungspartei, die im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit hält, die Arbeit unnötig erschweren?

Tatsächlich sieht die Situation ganz anders aus:

Die Neufassung bedeutet, dass zukünftig eine Zweidrittelmehrheit anstelle einer Vierfünftelmehrheit erforderlich ist, um Gesetze per Eilverfahren in zwei Tagen zu verabschieden (…).

(Übersetzung von uns.)

Der AFP-Fehler findet sich auch bei n-tv.de, n24.de und handelsblatt.com. sueddeutsche.de und “Zeit Online” haben ihn verschlimmbessert, indem sie naheliegenderweise annahmen, statt einer Zweidrittel- sei nun eine Dreifünftelmehrheit erforderlich.

Mit Dank an Michael H.

Nachtrag, 14.10 Uhr: “Zeit Online” hat den Fehler transparent korrigiert.

2. Nachtrag, 21. Dezember: n-tv.de und n24.de haben den Fehler auf unterschiedliche Weise korrigiert.

dapd  

Apropos Schwachsinnsanteil

Die “Nachrichtenagentur” dapd verschickte gestern um 14.38 Uhr eine “Berichtigte Neufassung” eines zuvor versendeten Artikels. “(korrigiert: Zitat Schmelzer, 3. Absatz)” stand da und die korrigierte Fassung las sich so:

“Die Bayern wissen, dass sie die beste Mannschaft Deutschlands sind. Wir wissen es auch. Wir wissen aber auch, was wir können”, sagte Marcel Schmelzer. Eine Diktion, die man in Dortmund schätzt. “Wir hatten noch nie diesen Schwachsinnsanteil in unseren Aussagen. Wir sind froh, dass wir in der Spitzengruppe sind”, sagte Klopp auf die Frage, ob man nun auf Augenhöhe mit dem Rekordmeister sei.

Alle hielten sich an die vorsichtigen Wort-Varianten, obwohl man durchaus selbstbewusster nach der jüngsten sportlichen Entwicklung auftreten könnte.

In der ursprünglichen Version anderthalb Stunden zuvor hatte das noch ein bisschen anders geklungen — so anders, dass die Formulierung “(korrigiert: Zitat Schmelzer, 3. Absatz)” vielleicht ein klein wenig untertrieben war:

“Wir sind die Bayern-Jäger Nummer eins. Die Bayern wissen, dass wir die beste Mannschaft Deutschlands sind. Wir wissen es auch”, sagte Marcel Schmelzer. Ausgerechnet der Nationalverteidiger, der ansonsten einer stillen und bedachten Gilde angehört, haute so etwas wie eine Kampfansage raus. Eine Diktion, die man in Dortmund eigentlich nicht schätzt. “Wir hatten noch nie diesen Schwachsinnsanteil in unseren Aussagen. Wir sind froh, dass wir in der Spitzengruppe sind”, sagte Klopp auf die Frage, ob man nun auf Augenhöhe mit dem Rekordmeister sei.

Bis auf Schmelzer hielten sich alle anderen an die vorsichtigen Wort-Varianten, obwohl man durchaus selbstbewusster nach der jüngsten sportlichen Entwicklung auftreten könnte.

Mit Dank an Jan.

Schöner Einbrechen mit Facebook (2)

Und wer ist noch (und trotz BILDblog-Eintrag) hereingefallen auf die Ente, dass sich 78 Prozent der Diebe bei Facebook über gute Einbruchziele informieren?

Die “Welt” von heute — im womöglich ironisch benannten Ressort “Wissen”:

Der “Welt”-Remix “Berliner Morgenpost”:

Der Online-Auftritt des “Handelsblatts”:

Und natürlich, ganz frisch, Bild.de:

Auch der Braanchendienst “Meedia” hält unbeirrt an dem Irrsinn fest; “Welt Online” hat immerhin einen Teil der Fehler unauffällig korrigiert*.

*) so unauffällig, dass wir es zuerst übersehen hatten.

Mit Dank an Frank!

Kleiner FauXPas

Nehmen wir mal an, 75 Prozent aller Häftlinge in deutschen Gefängnissen wären männlich (in Wirklichkeit sind es weit mehr). Würde das dann bedeuten, dass 75 Prozent aller Männer im Gefängnis säßen?

Nein, natürlich nicht. Ein ähnlicher Denkfehler ist allerdings der Presseabteilung von Microsoft unterlaufen, die ihr eigenes Betriebssystem Windows XP anlässlich seines zehnten Geburtstages schlechter macht, als es eigentlich ist:

(…) laut einer Studie des Antivirus Dienstleisters AVAST sind auf etwa 75 Prozent aller XP Rechner Rootkit-Infizierungen zu finden.

Dabei hat die Studie von Avast lediglich ergeben, dass 74 Prozent aller überprüften Rootkitinfektionen auf XP-Rechnern gefunden wurden:

Die Daten einer sechsmonatigen Studie listeten über 630,000 Muster auf und zeigten, dass 74% Infektionen aus Windows XP Maschinen stammen, verglichen mit 17% aus Vista und nur 12% aus Windows 7 Maschinen.

Das bedeutet im Umkehrschluss eben nicht, dass drei von vier XP-Rechnern infiziert sind, sondern eben nur, dass drei von vier Infektionen auf XP-Rechnern gefunden wurden.

Das hindert die Nachrichtenagentur dapd und Medien wie etwa stern.de, n24.de und n-tv.de nicht daran, den Fehler aus der Pressemitteilung zu reproduzieren; n-tv.de verlinkt dabei sogar auf die Avast-Studie. Geholfen hat’s nichts.

Mit Dank an André und Frank H.

Nachtrag, 26. Oktober: n-tv.de hat den Fehler inzwischen korrigiert.

Ganz schön aufgeblasen

Mit einigen Themen lässt sich besonders schön Empörung erzielen: Dazu gehören beispielsweise die sprichwörtliche Regulierungswut bürokratischer EU-Behörden oder Grausamkeiten jeglicher Art gegen arme, unschuldige Kinder.

Insofern war das ein echter Knaller, was britische Medien wie “Daily Mail”, “The Telegraph” und “Daily Express” vergangene Woche zu melden hatten. Sie behaupteten, die EU wolle Kindern allen Ernstes das Aufblasen von Luftballons verbieten:

Brussels bans toys: Party blowers and other stocking fillers are barred in EU safety edict (and prices are set to rise for Christmas)

Children to be banned from blowing up balloons, under EU safety rules

NOW EURO KILLJOYS BAN CHILDREN

Man stelle sich das vor: Klein-Justin-Sören will einen Luftballon aufblasen, schon treten fünf EU-Kommissare die Wohnungstür ein, nehmen den Übeltäter fest und sperren ihn bei Wasser und Brot in den Brüsseler Hungerturm. Oder ist alles ganz anders?

Nun, wahr ist, dass es tatsächlich eine neue Richtlinie gibt, deren Erläuterung in ihrer ganzen 164-seitigen Pracht bereits seit Monaten einsehbar ist. Warum die Medien jetzt erst darauf aufmerksam wurden ist unklar, denn die Richtlinie ist bereits seit 20. Juli 2009 in Kraft und seit 20. Juli 2011 auch umzusetzen. Das angebliche Luftballon-Aufblas-Verbot wird im folgenden Satz erklärt:

Ballons aus Latex müssen mit einem Warnhinweis versehen sein, dass Kinder unter 8 Jahren beaufsichtigt werden müssen und defekte Ballons zu entsorgen sind.

Wie auch das englische Watchblog “Tabloid Watch” festgestellt hat, geht es also keineswegs um ein Verbot, sondern lediglich um einen Warnhinweis auf der Verpackung, wie er seit Jahrzehnten auf Kinderspielzeug üblich ist. Man denke an Klassiker wie “Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet” oder “Enthält Kleinteile: Erstickungsgefahr”. Solche Hinweise können Eltern beachten oder ignorieren. Rechtliche Konsequenzen haben sie nicht.

Und so ist es auch kein Wunder, dass sich die EU genötigt fühlte, dies klarzustellen:

Kinder unter acht Jahren dürfen weiterhin ohne Aufsicht von Erwachsenen Luftballons aufblasen – das hat die EU-Kommission klargestellt. Anderslautende Medienberichte seien falsch, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag und fügte hinzu: “Die EU verbietet Kindern NICHT das Aufblasen von Ballons.”

Eine neue Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug aus dem Sommer nehme lediglich eine seit 1998 geltende Bestimmung wieder auf: Danach müssen Latex-Ballons die Warnung tragen, dass Kinder jünger als acht Jahre unaufgeblasene oder kaputte Ballons verschlucken und daran ersticken können. Die Aufsicht von Erwachsenen werde daher empfohlen.

Sie fragen sich, warum die EU sich die Mühe gemacht hat, diese Richtigstellung auch auf Deutsch publik zu machen, obwohl doch englische Medien einem Irrtum erlegen waren? Das liegt daran, dass einigen deutschsprachigen Medien keine Nachricht aus England zu blöd ist, um sie nicht unreflektiert weiterzuverbreiten.

Bild.de:

Für Kleinkinder EU plant Aufblas-Verbot für Luftballons

Mal wieder ein echter Knaller aus Brüssel!

Jetzt wollen die Eurokraten auch das Aufblasen von Luftballons regeln.

oe24.at:

13. Oktober 2011 08:30 Für Kinder unter 8 EU verbietet Luftballon-Aufblasen Verordnung aus Brüssel, weil die Gefahr zu groß ist, dass ein Kind erstickt

Die Nachricht aus der englischen Zeitung Telegraph wird Kinder nicht freuen: Eine EU-Verordnung besagt, dass es unter Achtjährigen verboten ist, alleine Luftballons aufzublasen. Begründung: Die Kids könnten ersticken.

Der Hauptpreis geht jedoch an “20 Minuten Online”, wo von der Überschrift bis hin zum Symbolbild einfach alles zusammenpasst:

Die EU macht auf Spassbremse. Sicherheitsbestimmungen verlangen, dass Luftballone nur noch mit folgendem Warnhinweis verkauft werden dürfen: Ballone sollten von Kindern unter acht Jahren nur unter Aufsicht der Eltern aufgeblasen werden.

Mit Dank an Lutz K.

Korrektur, 10.13 Uhr: Ein Leser hat uns darauf hingewiesen, dass die “neue” Richtlinie sogar schon seit dem 20. Juli 2009 in Kraft ist, wobei die nationalen Umsetzungsvorschriften tatsächlich erst seit 20. Juli 2011 anzuwenden sind. Außerdem handelt es sich bei dem von uns zitierten Dokument nicht um die eigentliche Richtlinie, sondern um ihre Erläuterung. Die betreffenden Stellen wurde nachträglich korrigiert.

Sieben auf einen Streich

Nicht alles, aber womöglich doch vieles von dem, was im Onlinejournalismus falsch läuft, lässt sich anhand dieses Artikels aus dem Online-Auftritt der “Abendzeitung” aufzeigen:

Siebenfacher Mord: Mann sprengt sich in die Luft

Da ist zunächst einmal dieses knallige Foto, das natürlich auch als Teaser auf der Startseite zu finden war. Es zeigt also einen Mann, “das Gesicht verhüllt, die Hände in Skihandschuhe gesteckt”, vor einer beeindruckenden Feuerwand/Explosion. Die Leute von der “Abendzeitung” haben ihn dort allerdings hineinmontieren müssen, denn der tatsächliche Bildhintergrund war nicht ganz so spektakulär:

Mindestens ebenso bemerkenswert sind natürlich auch die oben abgebildete Überschrift und der Vorspann der Meldung:

Handschuhe, Kapuze, Gesicht verhüllt: Wolfgang M. steht wegen siebenfachen Mordes vor Gericht und soll sich selbst in die Luft gesprengt haben. Der Mann hat schwerste Verbrennungen.

Bemerkenswert vor allem, weil auf den “siebenfachen Mord” in Überschrift und Vorspann diese Meldung folgte:

Wegen versuchten Mordes in sieben Fällen muss sich seit Montag der mutmaßliche Serienräuber Wolfgang M. vor dem Münchner Landgericht verantworten. Der 50-Jährige soll im August 2010 nach einem Überfall im Raum Augsburg auf der Flucht seinen Wagen mit Propangas in die Luft gejagt haben, um sich selbst zu töten.

Dabei wurden sieben Polizisten verletzt. Der Angeklagte erlitt schwerste Verletzungen und ist ein Pflegefall. Gegen ihn wird voraussichtlich an neun Tagen verhandelt.

Da haben wir also eine aufmerksamkeitsheischende Fotomontage und eine Überschrift, die nur wenig mit der Meldung selbst zu tun hatte. Geht noch mehr?

Aber ja: Im Laufe des Nachmittags haben die Online-Redakteure von der “Abendzeitung” die komplette Meldung durch einen deutlich längeren Artikel ersetzt und dabei auch unauffällig die Aussage der vorherigen Überschrift korrigiert.

Prozess in München - Mordversuch: Serienräuber sprengt Auto

Mit Dank an Bernd A.

Immer das gleiche Lied

Das ist aber blöd gelaufen:

Rainer Calmund, Ex-Fußballmanager und Berufs-Promi hat ein Buch geschrieben mit dem Titel “Eine Kalorie kommt selten allein”. In diesem Buch macht Calmund auf Seite 52 eine merkwürdige Feststellung.

“Intoniert wurde 1954 im Wankdorf-Station in Bern übrigens die erste Strophe des Deutschlandliedes, die ich auch heute noch bei Länder-Spielen voll mitsinge.”

Das Online-Special zur Frankfurter Buchmesse vom Hessischen Rundfunk hat diesen “dicken Fehler” bemerkt und schrieb dazu:

Die erste Strophe des Deutschlandliedes zu singen, ist ein Tabu, weil diese Strophe eng mit den Nazis und dem Dritten Reich verbunden wird.

Das ist jetzt erst mal nur verkürzt und noch nicht falsch. Aber der Artikel ist ja lang genug.

So stand im Vorspann:

Gerne singe er die erste Strophe des Deutschlandliedes lauthals mit, steht da zu lesen. Dumm nur, dass dieser Text auf dem Index steht.

Und weiter hinten:

Und leider gibt es auch heute noch Fußballfans, besonders im rechtsradikalen Millieu, die gerne mal diese erste Strophe des Deutschland-Liedes singen, obwohl das verboten ist.

Beides ist Unfug. Die erste Strophe des Deutschlandlieds war nie und ist nicht verboten. Es gilt nur in weiten Teilen der Bevölkerung als unschicklich, diese Strophe zu intonieren. (Aber das wussten Sie natürlich längst.)

hr-online.de hat die Behauptung, die erste Strophe stehe auf dem Index, irgendwann unauffällig aus dem Text getilgt (und bei dieser Gelegenheit die Schreibweise von Calmunds Vornamen korrigiert), bleibt aber weiter bei der Darstellung, sie sei “verboten”.

Mit Dank an Krischn.

Nachtrag, 16.30 Uhr: Offenbar schon vor Veröffentlichung dieses Blogeintrags hatte hr-online.de den letzten Fehler korrigiert:

Und leider gibt es auch heute noch Fußballfans, besonders im rechtsradikalen Millieu, die gerne mal diese erste Strophe des Deutschland-Liedes singen, um zu provozieren.

dapd  

Die Reisewarnung, die keine Reisewarnung ist

Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt, berechtigt das zu einer kostenlosen Stornierung von Reisen in das betroffene Land.

Insofern dürften die Reiseveranstalter gerade gut zu tun haben:

Ausschreitungen. Auswärtiges Amt: Reisewarnung für Ägypten

Gut zu tun beim Versuch, den Kunden zu erklären, dass es gar keine offizielle Reisewarnung für Ägypten gibt, obwohl das etwa bei “Focus Online”, “RP Online”, beim “Hamburger Abendblatt” und der “B.Z.” zu lesen ist.

Das Auswärtige Amt gibt lediglich … na gut: “lediglich” diese Empfehlungen:

Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für die urbanen Zentren, und derzeit ganz besonders für das Gebiet um den Tahrir-Platz und das Fernsehgebäude (Maspero) in Kairo.

Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Einzelreisen an sonstige Orte und Landstriche wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.

Die Nachrichtenagentur dapd war mit den feinen rechtlichen Unterschieden zwischen den “Aktuellen Hinweisen” des Auswärtigen Amts und einer offiziellen “Reisewarnung” offensichtlich nicht vertraut und hatte gestern in zwei Meldungen lautstark eine “Reisewarnung” verkündet.

Heute dann reichte dapd eine “Berichtigte Neufassung” nach:

Di 11.10.2011, 12:13, dapd – Nachrichtenagentur

Ägypten/DEU/Reisen/BER/NEU
(Berichtigte Neufassung)
Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für Ägypten
– (korrigiert Meldung und Zusammenfassung von Montagabend. Es gab lediglich einen aktualisierten Reisehinweis, keine Warnung) =

Die Medien haben diese neue Version weitgehend ignoriert.

Mit Dank an Robert Sch.

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