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Werbedurchfall bei Bild.de

Im vergangenen Herbst wurde die Arbeitsstruktur bei Bild.T-Online geändert. Damit sollte, wie der Vorstandsvorsitzende scherzte, die “konsequente Trennung von Redaktion und werblichen Inhalten noch stärker” im Unternehmen verankert werden. Seitdem weiß jeder Mitarbeiter exakt, ob er für Werbung oder Redaktion zuständig ist.

Schön wäre es, wenn man das auch als Leser wüsste. Zum Beispiel bei Marion Helmes. Sie hat u.a. diesen Artikel im Ressort “Spiele” von Bild.de verfasst:

Der Artikel ist erstaunlich euphorisch verfasst, was vielleicht kein Wunder ist — er ist über weite Strecken fast identisch mit der Pressemitteilung, die das Unternehmen herausgegeben hat, von der das Spiel stammt. Nichts deutet darauf hin, dass Frau Helmes das Spiel, das sie so begeistert bewertet (“auf keinen Fall entgehen lassen”), selbst gespielt hat.

Die Redaktion von Bild.de war offenbar so beeindruckt von dem “Flitzkacke”-Spiel, dass sie es sogar direkt von ihrer Seite zum Download anbietet — nicht ohne vorher 14,95 Euro vom Bild.de-Leser zu kassieren, von denen mutmaßlich ein Teil an den Lizenzgeber “Bluefish Media” geht und ein anderer in die Kassen von Bild.T-Online.de fließt.

An keiner Stelle wird der Bild.de-Leser auf dem Weg von der Homepage zum Kauf des Produktes durch ein Wort wie “Anzeige” gebremst. Bis zuletzt erfährt er nicht, ob er ein Spiel von Bild.de oder von jemand anderem kauft, geschweige denn, ob die Euphorie bei der redaktionellen Ankündigung tatsächlicher journalistischer Begeisterung geschuldet ist oder schnöden Geschäftsmodellen.

Im gesamten “Spiele”-Ressort von Bild.de gibt es keinerlei Trennung zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten. Möglicherweise ist jeder einzelne “Artikel” in diesem Ressort (ähnlich wie beim “Erotik”-Ressort) in irgendeiner Form gekauft — doch zu erkennen ist das entweder gar nicht oder sehr unvermittelt, wenn der Besucher nach einem Klick auf einen scheinbar redaktionellen Link plötzlich mitten in einer Anzeige steht.

Ein Beispiel von Dutzenden: Über das Spieleportal “Deutschland spielt” berichtet Bild.de einerseits scheinbar redaktionell und verzichtet bei Teasern auf der “Spiele”-Startseite auf das sonst übliche Wörtchen “Anzeige”. Wer aber in der (redaktionellen) Menuleiste auf “Deutschland spielt” klickt, kommt auf eine Seite, in der die gleichen Teaser und Artikel plötzlich vollständig als “Anzeige” markiert sind.

Diese Praxis ist rechtswidrig. Und sie verstößt gegen die angeblich sowohl bei Springer als auch bei Bild.T-Online geltenden “Leitlinien”.

Und obwohl niemand von Bild.T-Online auf unsere Mails oder unsere Briefe antwortet und obwohl BILDblog nach Angaben des Unternehmenssprechers “unterhalb der Wahrnehmungsschwelle” von Bild.T-Online liegt, werden innerhalb weniger Tage nach Veröffentlichung dieses Eintrags bestimmt wieder einmal viele kleine “Anzeigen”-Schildchen bei Bild.de auftauchen.

Danke an Jörg für den Hinweis!

Nachtrag, 16.30 Uhr. Marion Helmes, von der die meisten scheinbar redaktionellen Spielebesprechungen auf Bild.de stammen, arbeitete übrigens zuvor bei der Firma Intenium, die das Portal “Deutschland spielt” betreibt, für das Bild.de so eifrig (und oft ungekennzeichnet) wirbt. Auf ihrer Seite im Business-Netzwerk openbc.com hat sie unter “Ich suche” unter anderem angegeben: “hochmotivierte Praktikanten für eine Online-Redaktion (Standort Berlin)”.

(Fortsetzung hier.)

Trotz Gerichtsurteil: Bild.de führt Leser in die Irre

Vor zwei Monaten hat Bild.T-Online sein Internetangebot komplett überarbeitet. Seitdem befindet sich auf jeder Seite oben eine Reihe kleiner grauer Laschen:

Fährt man mit der Maus über diese Flächen, bewegt sich die jeweilige Lasche nach oben und gibt ein buntes Feld darunter frei — etwa wie Reiter auf Karteikarten. Aktuell sehen die so aus:

Hinter diesen Reitern verbergen sich Links. Und jetzt kommt die Preisfrage: Führen diese Reiter zu redaktionellen Angeboten von Bild.de? Oder zu Werbung?

Die erstaunliche Auflösung: Sowohl als auch.

Die Reiter “WM 2006” und “Wir sind Fußball” führen zu nicht-werblichen Inhalten von Bild.de. Wer aber nun glaubt, dass das für alles gilt, auf dem das “Wir sind Fußball”-Logo steht, irrt. Wenn man auf “LCD-Fernseher” klickt, kommt man keineswegs (wie vielleicht zu vermuten) zu einem redaktionellen Test von Großbildschirmen anlässlich der WM. Sondern zu einer Anzeige, die für ein Angebot von Fujitsu-Siemens wirbt. Und der “Fan-Caddy” ist ein Produkt, das Volkswagen auf Bild.T-Online verkauft. Und natürlich ist auch der “Volks-Kredit” kein redaktionelles, sondern ein werbliches Angebot: dahinter verbirgt sich easyCredit.

Vor dem Klicken ist nicht zu unterscheiden, welches dieser Bild.de-Standardelemente zu einer reinen Werbeseite führt und welches nicht. Und damit verstößt Bild.de gegen ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom 26. Juli 2005. Damals untersagte das Gericht Bild.de, auf eine Werbeseite für den “Volks-Seat” mit einem Teaser zu verweisen, der sich von Teasern für redaktionelle Inhalte nicht unterscheiden lässt (wir berichteten). Das Gericht urteilte:

Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. (…)

Hier ist der Hyperlink, der auf die Werbeseite führt, genau so gestaltet, wie die Hinweise, die zu redaktionell gestalteten Seiten führen. Das Erscheinungsbild und die Platzierung sind identisch. Es kann daher selbst bei einer großzügigen Betrachtung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dem Nutzer ein klar erkennbarer Hinweis auf den werbenden Inhalt der Seite erteilt wird, auf die er weitergeleitet wird.

Genau dasselbe System, das Bild.T-Online damals untersagt wurde, hat das Unternehmen in der Gestaltung der neuen Seiten-Köpfe zum Prinzip gemacht: Eine Unterscheidung, welche Reiter zu Anzeigen führen und welche nicht, ist vor dem Klicken unmöglich.

In der Verhandlung 2005 hatte Bild.T-Online noch geltend gemacht, man könne davon ausgehen, dass die “Volks-Produkte” durch die breite Werbung so bekannt seien, dass niemand hinter einem Teaser mit dem entsprechenden Begriff etwas anderes als Werbung erwarte. Dieses Argument hatte das Gericht zurückgewiesen. Heute wäre die Position von Bild.T-Online noch schwächer, weil in den Reitern nicht nur die bekannten “Volks-Produkte” beworben werden, sondern auch Produkte, die ohne diesen Markennamen auskommen (“Fan-Caddy”) oder sogar mit einem redaktionellen Bild.de-Label versehen sind (“Wir sind Fußball! LCD-Fernseher”).

Und wir ersparen es uns, an dieser Stelle noch einmal all die Selbstverpflichtungen und Ankündigungen aufzuzählen, gegen die diese Bild.de-Praxis außerdem verstößt.

Robin Hood für ganz Arme

“Bild” hat sich was ausgedacht. Sie will angeblich die “Rentenlügner” verklagen. Und das macht sie heute zum Seite-1-Aufmacher. Der Text dazu auf Seite zwei beschäftigt sich dann ein wenig mit Norbert Blüm und mit Gerhard Schröder, um mit folgenden Worten zu schließen:

BILD wird eine renommierte Anwaltskanzlei beauftragen, gegen mögliche Versäumnisse und offenkundige Lügen verantwortlicher Rentenpolitiker juristisch vorzugehen! Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

Offen bleibt allerdings, wen “Bild” eigentlich genau “verklagt” (siehe Ausriss). Norbert Blüm, weil er 1986 Plakate geklebt hat? Oder Gerhard Schröder, weil er 1998 versprach den demographischen Faktor bei der Rentenversicherung abzuschaffen, das tat und dann feststellte, dass das ein Fehler war?

Auch sonst scheint “Bild” in Rechtsdingen nicht allzu firm. So scheint sie den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht nicht so recht zu kennen. Also: Im Zivilrecht würde man tatsächlich jemanden verklagen, doch der Staatsanwalt hätte nichts damit zu tun. Im Strafrecht wiederum kommt zwar der Staatsanwalt zum Einsatz, doch man kann niemanden verklagen (sondern lediglich anzeigen). Aber Schwamm drüber.

Georg Gafrons Kommentar befasst sich mit demselben Thema, und er endet so:

BILD will es genau wissen: Kann man wirklich nichts gegen den jahrelangen, systematischen Rentenbetrug der Politik tun? Darum werden jetzt die Renten-Lügner verklagt!

Und es mag ja ganz rührend sein, wie “Bild” sich hier als “Anwalt des Volkes” inszeniert, aber wir müssen den Kampf “für Sie” (siehe Ausriss) leider bremsen. Denn wir wissen zufällig, wie der Dresdner Notar Peter Horn de la Fontaine die Fragen, die “Bild” hier scheinbar so sehr bewegen, beantwortet.

Frage eins:

Dürfen Politiker uns ungestraft belügen?
Horn de la Fontaine:
Leider ja. Sie können von ihrem Arbeitgeber – den Bürgern – weder haftbar gemacht noch entlassen werden, allenfalls abgewählt werden.

Frage zwei:

Kann ich Politiker wegen ihrer Lügen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen?
Horn de la Fontaine:
Nein! Es gibt keinen einzigen Paragraphen in unseren Gesetzen, der Lügen von Politikern oder falsche Wahlversprechen unter Strafe stellt. Einzige Ausnahme: Falschaussagen von Politikern vor Gericht oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß.

Frage drei:

Kann ich Politiker wegen Lügen bei Gericht verklagen?
Horn de la Fontaine:
Nein. Eine solche Klage würde sofort abgewiesen. Was kein Gesetz verbietet, kann kein Gericht bestrafen.

Damit wäre das dann wohl geklärt.

Na ja, eines vielleicht noch: Wir haben Horn de la Fontaine nicht selbst befragt, damit er die “Bild”-Geschichte gerade rückt. Das hatte “Bild” nämlich schon erledigt. Am 10. November 2005:

Mit Dank an Christian S. für den sachdienlichen Hinweis.

Fortsetzung folgt …

Mehr dazu hier, hier, hier und hier.

Verleumdungen, Falschmeldungen, Kampagnen

Es hat sich zudem herausgestellt, dass die Bild-Zeitung, der größte Profitbringer des Verlages, auch sein größtes Problem ist. In erster Linie liegt das an der hohen millionenfachen Auflage und der dominanten Stellung auf dem Anzeigenmarkt. Es liegt aber auch an dem außergewöhnlich miserablen Ruf der Zeitung, die mit ihren Verleumdungen, Falschmeldungen und Kampagnen weit über das hinausgeht, was man von einer Boulevardzeitung zu tolerieren bereit ist. Da darf es Springer nicht wundern, dass die Behörden in diesem Fall besonders penibel sind. Der Gefahr entgegenzutreten, dass sich diese Abart des Journalismus auf weitere Medien ausdehnt, ist die Pflicht verantwortungsbewusster Kontrolleure.

Die “Berliner Zeitung” über die von den Medienkontrolleuren verhinderte Fusion von Axel Springer mit ProSiebenSat.1.

“‘Bild’ ist entschieden schlimmer geworden”

In einem Interview mit dem “Tagesspiegel” kommt Michael Nauman, Herausgeber der “Zeit” (die wie der “Tagesspiegel” zum Holtzbrinck-Konzern gehört), auch auf “Bild” zu sprechen:

“Die Enträtselung und Entwürdigung von Frauen durch Reklame macht immer neue Fortschritte. Wenn ich das ergänze mit einer der Haupteinnahmequellen der ‘Bild’, mit Zuhältereien in den so genannten Kontaktanzeigen, die dem Verlag jedes Jahr Millionen bringen – also, ich stehe fassungslos davor. (…) Meine Verachtung richtet sich gegen die altbekannten publizistischen Schweinereien. Inklusive dieser frauenverachtenden Unterstützung von Zwangsprostitution, die vorne als Skandal vorgeführt und hinten verkauft wird. ‘Bild’ ist entschieden schlimmer geworden. Darum verliert sie Auflage.”

Im selben Interview sagt Michael Naumann über den “Bild”-Chefredakteur und -Herausgeber Kai Diekmann:

“Herr Diekmann ist ja offenkundig nur zu zwei Gefühlsregungen in der Lage: Enthusiasmus – ‘Wir sind Papst’ – und Verachtung: vor allem für seine Leser und vielleicht auch für seine Kritiker.”
(Link von uns.)

neu  

Humbug heißt Humbug

“Nee, lassma”, rief der “Bild”-Redakteur, als man ihm das Wörterbuch bringen wollte, “ich kann das auch so.”

Bestimmt arbeiten auch bei “Bild” Leute, die des Englischen mächtig sind. In der Buchhaltung zum Beispiel. Oder im Layout. Vielleicht sogar in der Anzeigenabteilung. Aber es scheint ein ungeschriebenes (und sehr streng befolgtes) Gesetz zu geben, diese Menschen von allen Artikeln fernzuhalten, in denen “Bild” Englischkenntnisse gebrauchen könnte. Artikeln, zum Beispiel, in denen die Zeitung anderen die englische Sprache erklären will.

Wie heute Jan Ullrich. Angeblich muss der gerade einen Intensivkurs belegen, weil Englisch als Sprache seines Tour-de-France-Teams eingeführt wurde. Die “Bild”-Zeitung tut so, als könnte sie helfen, und hat deshalb diesen kleinen Kasten rechts gebaut, bei dem allerdings schon das große “Y” in der Überschrift nicht korrekt ist.

“Trennkost ist besser” übersetzt “Bild” mit “Seperation food is better”, und das ist falsch, denn auf Englisch heißt “Trennkost” verwirrenderweise “food combining”.

Der Satz “Ich habe ein Problem mit einem Reifen” lautet nach Ansicht von “Bild” auf englisch: “I have a problem with a wheel”, und das ist falsch, denn wheel ist nicht der Reifen, sondern das (Vorder- oder Hinter-) Rad. Das englische Wort für Reifen ist tyre (oder amerikanisch tire).

Und die beste Übersetzung für “Was für ein steiler Berg” soll — laut “Bild” — “What a cliffy mountain” sein, und auch das ist humbug. Denn cliffy heißt soviel wie felsig oder schroff, wo ein steiler Berg doch durchaus glatt sein kann, weshalb man ihn am besten einfach steep nennt, was alles sein kann, Hauptsache steil.

Danke an Armin S. für den Hinweis!

Nachtrag, 1. Dezember, 9.15 Uhr: Und selbst wenn “Trennkost” auf englisch so etwas wie “seperation food” hieße, was es nicht tut, schriebe es sich nicht “seperation”, sondern separation.

Fusionshindernis “Bild”

Das Kartellamt hat massive Bedenken gegen die geplante Fusion der Axel Springer AG mit ProSiebenSat.1. Nach jetzigem Stand ist sie nicht genehmigungsfähig. Es geht um den drohenden mangelnden Wettbewerb im Fernsehwerbemarkt und im Anzeigenmarkt der überregionalen Zeitungen, vor allem aber um das Fast-Monopol der “Bild”-Zeitung im Markt der Boulevardzeitungen.

Kartellamts-Präsident Ulf Böge sagt im “Tagesspiegel”:

Bei Straßenverkaufszeitungen hat Springer mit „Bild“ 80 Prozent Marktanteil. Diese Position darf nicht durch redaktionelle oder werbliche Unterstützung des Fernsehens verstärkt werden.

Springer hatte behauptet, der Konzern gebe sich mit der Übernahme eine vergleichbare Struktur wie der Konkurrent Bertelsmann (“Stern”, RTL). Dem widerspricht Böge in der “FTD” heftig:

“Das ist der Unterschied vom Springer-Fall zu Bertelsmann, dass Springer mit der “Bild”-Zeitung eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Daher wäre es eine falsche Betrachtungsweise, wenn man sagen würde: Was Bertelsmann darf, muss Springer auch dürfen. (…) Die “Bild”-Zeitung könnte durch entsprechende werbliche Maßnahmen mehr Aufmerksamkeit erhalten, etwa durch Hinweise im Fernsehen darauf, was in “Bild” steht, Das würde eine sehr weit reichende Absicherung der ,Bild‘-Zeitung im Lesermarkt bedeuten – mit der Folge, dass dort noch weniger Wettbewerb herrscht.”

Der Medienkonzentrationsforscher Horst Röper erläutert in der “Frankfurter Rundschau”:

“Bild hat als die Milchkuh des Konzerns immer schon eine zentrale Stellung gehabt. Und verbunden mit der Marke Bild sind ja noch etliche weitere Aktivitäten von Springer. Die Verbundmöglichkeiten zwischen Bild und den TV-Sendern stellen die eigentliche Hürde im Fusionsverfahren dar. Diese zu entkräften, dürfte für Springer schwierig werden.”

Die “Berliner Zeitung” kommentiert:

Zwölf Millionen Menschen lesen täglich die Bild-Zeitung. Ihr Chefredakteur, Kai Diekmann, triumphierte zuletzt, “Bild” sei das neue Leitmedium der Republik. Gemeinsam mit den anderen Zeitungen und Zeitschriften aus dem Hause Springer dominiert sie nicht nur den Meinungs-, sondern auch den Anzeigenmarkt. Darf ein derart mächtiger Verlag auch noch die größte TV-Senderkette des Landes besitzen?

Nein, hat nun das Bundeskartellamt geurteilt. (…)

Erstmals hat das Kartellamt im Fall Springer/ProSiebenSat.1 medienübergreifende Aspekte bei der Beurteilung eines Fusionsvorhabens zu Grunde gelegt. Zu Recht. (…) Crossmediale Vermarktungsstrategien sind ebenso denkbar wie redaktionelle Verflechtungen und PR-Kampagnen für das jeweilige Schwesterunternehmen.

Springer wird nun also etwas von seiner Macht abgeben müssen. Das ist nicht nur gut für den Wettbewerb, sondern auch für die Meinungsvielfalt.

Offener Brief an Dr. Mathias Döpfner

Berlin, den 10. Oktober 2005

Herrn Dr. Mathias Döpfner
Axel Springer AG
Axel-Springer-Straße 65
10888 Berlin

Sehr geehrter Herr Dr. Döpfner,

in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa haben Sie in der vergangenen Woche die Vermischung kommerzieller und redaktioneller Inhalte “brandgefährlich” genannt. Sie sagten, Medien, die die Grenzen aufweichten, drohten sich damit selbst den Ast abzusägen. Sie plädierten für eine “sehr strikte” Trennung.

Herr Döpfner, kennen Sie das Internetangebot von Bild.T-Online? Es handelt sich dabei um ein Joint Venture, an dem das von Ihnen geführte Unternehmen Axel Springer 63 Prozent der Anteile hält. Es gibt dort eine Rubrik namens “Erotik”, die sich in ihrer Aufmachung in keiner Weise von Rubriken wie “Nachrichten” oder “Sport” unterscheidet. Die einzelnen Menüpunkte sind wie redaktionelle Menüpunkte gestaltet; die einzelnen Teaser in diesem Ressort sehen exakt so aus wie Teaser, die in anderen Ressorts zu redaktionellen Beiträgen führen.

Der “Aufmacher” im Ressort Erotik heißt aktuell (10. Oktober, 21 Uhr): “Richtig dicke Möpse! Dicke HUPEN”. Ein Klick führt zum gleichnamigen Angebot der Firma Telecall unter der Adresse “sexdate.de”, das unter anderem “heißen Livesex” verspricht.

Der im Stil eines Artikelanreißers gestaltete Teaser daneben zeigt eine Frau, die unter der Überschrift “Das Privatcam-Portal” verspricht: “Ich schenk’ Dir bis zu 40 Euro!” Ein Klick führt zum Angebot “Sex and the Web” der Schweizer Firma Aximus, die unter anderem “aufwendig produzierte Erotikfilme in der Hardcore-Version: ungeschnitten und unzensiert” verkauft.

Der scheinbar redaktionelle Teaser darunter lockt mit einer “Neuen Erotik-Videothek: XXX-Movies — 40.000 Filme online”. Er führt zu einem kostenpflichtigen Angebot von Telecall.
Wer auf den Teaser “Nur ein Klick zum Seitensprung” klickt, bleibt zunächst auf den Seiten von Bild.T-Online. In der Aufmachung eines redaktionellen Artikels heißt es dort: “Weil’s so schön anonym ist… Seitensprung bei Bild.T-Online! (…) Mit dem neuen Seitensprung-Service auf Bild.T-Online geht’s jetzt ganz einfach, sicher und unbemerkt!” Das Wort “Werbung” oder “Anzeige” steht nicht auf dieser Seite. Auch nicht über dem Link, mit dem man “zu deinem Seitensprung” kommt. Er führt zum kostenpflichtigen Angebot flirtpub.de der Firma Bosner Onlineservice.

Der Teaser mit den Worten “Neue Reality-Serie: Frauen ab 30 wollen mehr” führt zur “Babeslounge.de” mit kostenpflichtigen Videos. Wer auf “Brandaktuell: Bundesweite Kontaktanzeigen” klickt, gelangt zur “Erotik-Online-Zeitung” “Ladies.de”, deren “Topmeldung” aktuell lautet: “Am 11. Oktober Gang-Bang mit Kyra Shade”.

Die weiteren “Überschriften”, die im redaktionellen “Erotik”-Ressort von Bild.T-Online zu finden sind, führen unter anderem zu den sämtlich kostenpflichtigen Angeboten “stripfun.com”, “Lesbenspecial Chrissy & Mia” (Beate Uhse), “Sex Trainingskamp” und “videodevil.de”. Die redaktionell wirkende “Seitensprung-Suche”, bei der der Nutzer eingeben kann, ob er männlich oder weiblich ist, einen Mann oder eine Frau sucht und er Wert auf ein Bild legt — sie führt ebenfalls zu flirtpub.de.

Keiner der genannten Teaser und Artikel ist an irgendeiner Stelle auf Bild.T-Online mit den Worten “Anzeige”, “Werbung”, “Shop” o.ä. gekennzeichnet. Es gibt bei Bild.T-Online keine Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten. Einige Werbelinks sind zwar mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet. Das führt allerdings dazu, dass die vielen Werbelinks, die nicht mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet sind, in ihrer Gestaltung noch irreführender sind.

Beim “Erotik”-Ressort handelt es sich übrigens, anders als bei der Rubrik “Shopping”, nicht um ein reines Werbeportal. Einige der redaktionell gestalteten Teaser führen nicht zu kommerziellen Angeboten, sondern tatsächlich zu redaktionellen Texten, etwa über Themen wie “Welche Sex-Pille soll man(n) nehmen?” oder: “Was Männer im Bett wirklich wollen”. Ähnlich vollständig ist die Vermischung im Ressort “Singles”, das gerade eine redaktionell gestaltete “neue Serie” über “Sexy Singles” begonnen hat, hinter der sich in Wahrheit Werbung für “Friendscout24” verbirgt. Auch hier gibt es keine Möglichkeit, Werbung und Redaktion voneinander zu unterscheiden.

Auf den Seiten, mit denen der “Verband Deutscher Zeitschriftenverleger” (VDZ) für “Crossmedia”-Werbung wirbt, finden sich unter anderem die Kampagnen “Kochbuch für Deutschland” und “Küche für Deutschland” von Bild.T-Online mit jeweils einem Werbepartner. Dort wird als einer der Vorteile dieser Aktionen genannt:

“Aktionen für Deutschland” werden im Stil redaktioneller Beiträge erklärt und beworben.

In der “Animation der Kampagnenmechanik” wird die Grenzen verwischende Technik detailliert demonstriert. Zum Angebot gehört ein “Online-Special mit eigener Subnavigation” — gemeint ist ein Menüpunkt in der Seitennavigation, der nicht als Anzeige gekennzeichnet ist, sondern wie ein Menüpunkt aussieht, der zu redaktionellen Angeboten führt. Als Teil der Werbekampagne führte Bild.de (im redaktionellen Teil) ein “Gewinnspiel” durch, bei dem die Bild.T-Online-Leser in einem “großen Foto-Wettbewerb” “Deutschlands schönstes Küchengirl” wählten.

In der Demonstration, wie für das “Kochbuch für Deutschland” geworben werden konnte, ist von der “Anbindung an redaktionell gestaltete, werbliche Artikel zum Thema” die Rede. Das Internetportal Bild.T-Online verwischt also nicht nur die Grenzen zwischen redaktionellen und werblichen Artikeln, sondern wirbt auch noch damit, dass und wie es die Grenzen verwischt.

Herr Döpfner, weil wir gerne glauben wollen, dass es sich bei Ihren Aussagen vergangene Woche gegenüber dpa nicht nur um wohlfeile Worte handelt, die keine Bedeutung für die tatsächliche Arbeit in der Axel Springer AG haben, möchten wir Sie fragen:

  • Gilt der Trennungsgrundsatz von Werbung und Redaktion, der auch in den “journalistischen Leitlinien” von Axel Springer festgelegt ist, nicht für Online-Angebote?
  • Inwiefern entsprechen die oben geschilderten Beispiele Ihrer Vorstellung davon, wie Werbung und Redaktion “sehr strikt” getrennt werden?
  • Wie lässt es sich mit Ihren Vorgaben vereinbaren, dass bei Bild.T-Online nicht nur einzelne Werbebotschaften nicht als Werbung gekennzeichnet sind, sondern anscheinend ganze Bereiche des Angebotes auf einer systematischen Verwechselbarkeit von werblichen und redaktionellen Botschaften aufgebaut sind?

Mit freundlichen Grüßen
BILDblog.de

Der Trip-Tip

Es ist ja nicht so, dass sich nichts ändert. Bild.de zum Beispiel hat inzwischen eingesehen, dass es besser ist, Teaser, die zu Werbeseiten führen, durch das Wort “Anzeige” zu kennzeichnen.

Gut, vielleicht ist eingesehen das falsche Wort. Vielleicht hat es eher mit einem verlorenen Prozess in dieser Sache zu tun. Jedenfalls ist Werbung auf Bild.de wirklich häufiger als noch vor Monaten mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet. Wie hier zum Beispiel:

Aber auch wenn der lustige Pressesprecher von “Bild” so Sätze schreibt wie: “Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist”, heißt das keineswegs, dass Bild.T-Online nun gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer Werbung als solche klar erkennbar mache. Vielleicht wäre es zu einfach, Anzeigen einfach immer durch das Wort “Anzeige” zu kennzeichnen.

Dieser Teaser auf der heutigen Startseite jedenfalls (Ausriss rechts) ist wieder genau so ein Fall, den das Berliner Landgericht für rechtswidrig erklärt hatte. Er sieht aus wie ein Teaser für einen redaktionellen Beitrag, führt aber zu Werbung für den Reiseanbieter FlyLoco.

Übrigens gibt es dort nicht einmal, wie von Bild.de angekündigt, “Wien — 3 Tage ab 99 Euro. Das günstigste Angebot auf der verlinkten Seite beläuft sich im Moment auf 129 Euro.

Danke an Daniel R. für den sachdienlichen Hinweis!

Die große Verwandtschaft von “Bild”

Der Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge sieht Gefahren in dem Plan von Axel Springer, ProSiebenSat.1 vollständig zu schlucken. In der “Süddeutschen Zeitung” sagte er:

Böge: Mit der Möglichkeit für Springer, nun weit stärker als bisher ins TV-Geschäft einzusteigen, könnte sich die Stellung von Bild durch eine gegenseitige Unterstützung dieser Medien noch verstärken. (…)

SZ: Bild hat schon früher für Sat1 geworben, als der ehemalige Springer-Großaktionär Leo Kirch die Bundesliga zu dem von ihm und Springer dominierten Privatsendern holte. Spielen solche Erfahrungen eine Rolle?

Böge: Dass solche Erfahrungswerte einbezogen werden, liegt auf der Hand.

SZ: Bild und die Pro-Sieben-Gruppe könnten gemeinsame Werbeangebote mit schönen Rabatten machen, um so mehr Anzeigenkunden anzulocken. Spielt das auch eine Rolle?

Böge: Bei Bild kann das natürlich dazu führen, dass die marktbeherrschende Stellung bei Kaufzeitungen weiter verstärkt wird. Diese Gefahr wird jedenfalls von Medienexperten gesehen. Mehr Anzeigen könnten dazu führen, dass Bild mehr in das Blatt investieren und so mehr Leser anziehen kann. Solche eine Spirale zwischen Lesern und Anzeigen ist durchaus vorstellbar.

Nach den Plänen von Springer wäre eine Hälfte des deutschen Privatfernsehens mit “Bild” verschwistert. Mehr als zwei Dutzend private Hörfunksender und viele Zeitschriften und Zeitungen gehören ohnehin schon zum Imperium von Axel Springer.

Ein Überblick über die große Verwandtschaft von “Bild”.

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