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Springers Leitlinien leiten nicht

“[Unsere journalistischen Leitlinien] sind ein Schutzwall für unabhängigen Journalismus. Wir haben sie in einer Zeit eingeführt, in der der kommerzielle Druck auf Redaktionen immer größer wird. Jeder wird natürlich beobachten, wie wir damit umgehen – das macht uns angreifbarer als diejenigen, die still ihre faulen Kompromisse machen.”

Mathias Döpfner, Vorstandschef Axel Springer AG, 13. März 2004

 

Ganz konkret zeigt sich der Umgang der Axel Springer AG mit diesen Leitlinien natürlich einfach daran, dass Bild.de sich konsequent weiter als Schleichwerbeportal positioniert und exakt dieselben Schleichwerbe-Praktiken pflegt, die Bild.de von Gerichten bereits zweimal untersagt wurden. (Oder daran, dass der Berater des “Bild”-Chefredakteurs seine jahrelange Werbekampagne für eine Nassrasierer-Marke im Blatt fortsetzt.)

Aber die Bedeutungslosigkeit dieser “journalistischen Leitlinien” ist noch grundsätzlicher. Im Sommer haben wir versucht, eine Stellungnahme des Verlages zu den merkwürdigen Werbepraktiken im Spiele-Ressort von Bild.de zu bekommen. Wir wollten, dass uns jemand erklärt, warum diese Praktiken, die wir als Schleichwerbung bezeichnen würden, anscheinend nicht gegen die “journalistischen Leitlinien” verstoßen.

Was dann passierte, ist vielleicht ganz aufschlußreich.

Wir haben eine Mail an Tobias Fröhlich geschrieben, der Pressesprecher für “Bild” und Bild.de ist. Nach mehreren Nachfragen bekamen wir die Antwort, er werde sich mit der Sache nicht befassen. Wir haben daraufhin eine Mail an Edda Fels geschrieben, die Leiterin Unternehmenskommunikation bei der Axel Springer AG. Wir baten sie, uns einen Ansprechpartner für unser Anliegen zu nennen. Sie gab uns zur Antwort, soweit sie wisse, sei Herr Fröhlich an der Sache dran. Als wir sie darauf aufmerksam machten, dass für Herrn Fröhlich die Sache längst erledigt sei und fragten, ob es “irgendeinen Ansprechpartner in der Axel Springer AG” gibt, der dem Vorwurf von Verstößen gegen die “journalistischen Leitlinien” nachgeht, bekamen wir keine Antwort mehr. Stattdessen meldete sich einige Tage später Herr Fröhlich und bat um Verständnis, dass er “jetzt nicht im Detail auf Ihre Darstellung in Ihren Fragen eingehen möchte”. Eine Antwort in der Sache erhielten wir nicht.

Als nächstes wandten wir uns mit einem Brief an Mathias Döpfner. Wir baten ihn um Unterstützung, da er noch wenige Wochen zuvor bei einer Tagung des “Netzwerk Recherche” die Bedeutung der “journalistischen Leitlinien” betont hatte. Wir fragten ihn:

Warum geht meinem Hinweis, Bild.de verstoße systematisch gegen die “Journalistischen Leitlinien”, niemand nach — und sei es nur, um den Vorwurf zu entkräften? Wer sorgt intern dafür, dass die “Leitlinien” nicht nur eine Monstranz sind, die auf Festtagen vorgezeigt wird, sondern eine tatsächliche Bedeutung im Alltag haben? Und an wen kann man sich wenden, wenn man einen Verstoß gegen die “Leitlinien” festgestellt zu haben glaubt?

Herr Döpfner hat uns nicht geantwortet.

An seiner Stelle schrieb uns wieder Edda Fels:

Wir können uns nur wiederholen, aber das tun wir gern.

1) Selbstverständlich gilt die Trennungsregel zwischen Redaktion und Anzeigen auch für Bild.T-Online.

2) Online und Print sind zwei unterschiedliche Mediengattungen, dies sieht auch die gängige Rechtsprechung mit Bezug auf Kennzeichnung von werblichen Inhalten so.

3) Sites mit werblichem Inhalt sind auch bei BTO [Bild.T-Online] gekennzeichnet.

Damit endeten unsere Versuche, jemanden in der Axel Springer AG zu finden, der für die Einhaltung der journalistischen Leitlinien zuständig ist. Unsere Vermutung: Es gibt niemanden. Möglichen Verstößen wird nicht nachgegangen. Die Leitlinien sind in der Praxis der Redaktionen ohne Bedeutung.

Eine Antwort auf unsere Fragen haben wir nicht bekommen. Aber natürlich ist auch das eine Antwort. Die journalistischen Leitlinien sind offenbar nur dazu da, dass Mathias Döpfner bei Medienkongressen und in Interviews über sie reden kann.

Symbolbild am Sonntag (Wiedervorlage)

Was stand denn nun wirklich auf dem ominösen Zettel, den Nationaltorwart Jens Lehmann beim WM-Viertelfinal-Elfmeterschießen gegen Argentinien aus dem Stutzen zog?

Gute Frage eigentlich, die Kinonews.de heute (zum bevorstehenden Kinostart von Sönke-Wortmanns WM-Doku “Deutschland. Ein Sommermärchen”) auf einer mit dem Wort “Anzeigensonderveröffentlichung” überschriebenen “BamS”-Seite stellt.

Neu allerdings ist die Frage nicht. Vor einer Woche schon stand sie ganz ähnlich auch im “Spiegel”:

Was stand drauf auf jenem Zettel, den Torhüter Jens Lehmann während des Elfmeterschießens gegen Argentinien studierte?

Seltsam ist sie allerdings schon, die ganze Fragerei jetzt — vor allem für “BamS”-Leser. Hatte ihre Zeitung doch bereits vor einem Vierteljahr auf der Titelseite — zwischen den Worten “BamS enthüllt” und “Lehmanns Elfer-Spickzettel” — ein handbeschriebenes, zerknittertes Stück Papier abgebildet, das bei Bild.de (siehe Ausriss) bis heute mit den Worten “Das stand auf dem Zettel von Lehmann” verlinkt ist.

Okay, wir wissen längst: Der “BamS”-Zettel damals war “nicht echt” (“Berliner Zeitung”) bzw. “nachempfunden” (“BamS”) und “völlig falsch” (Jens Lehmann). Wie falsch, wissen wir allerdings erst, seit der “Spiegel” vor einer Woche exklusiv Auszüge aus einem Begleitbuch zu Wortmanns WM-Film abdruckte* — und “Bild”-Leser immerhin seit Freitag.

Zum Vergleich:

Aber zum Glück gibt es ja in der “Bild am Sonntag” eine “Korrektur”-Rubrik. Und deshalb wissen “BamS”-Leser seit heute immerhin, dass…

… ähm, dass die zweite Belagerung Wiens durch türkische Heere nicht 1668, sondern 1683 stattfand.

*) Weil Lehmann den zerknitterten Zettel direkt in die Wackelkamera von Sönke Wortmann hält, können sich demnächst auch alle “Sommermärchen”-Zuschauer davon überzeugen, dass zumindest die Zerknitterung des “BamS”-Zettels dem Original täuschend echt nachempfunden ist!

Wie “Bild” die Interessen der Opfer wahrt

Am 29. Dezember 2004 machte die “Bild”-Zeitung groß auf mit den verwundeten Gesichtern der zehnjährigen Sophia und des neunjährigen Kevin, deren Eltern nach dem Tsunami in Thailand verschollen waren. “Bild” fragte:

Mama, Papa, wo seid ihr?

Im Inneren zeigte “Bild” weitere Kindergesichter, fotografiert von Till Budde, darunter das eines 13-jährigen Mädchens, das verletzt in einem Krankenhaus schläft.

BILD war im Vachiar-Hospital von Phuket. Auf der Station der traurigen deutschen Kinder.

Unter anderem von der 13-jährigen ließ sich “Bild”-Reporter Julian Reichelt schildern, wie sie das Unglück erlebt hatte, wie sie um ihr Leben kämpfte, wie sie von ihren Eltern getrennt wurde, die seitdem vermisst wurden. Er schrieb alles ausführlich auf.

“Bild” hat mit dieser Berichterstattung damals massiv gegen den Pressekodex verstoßen. Der Presserat urteilte nach einer Beschwerde des Onkels des Mädchens:

In Richtlinie 4.2 ist festgehalten, dass bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen besondere Zurückhaltung geboten ist. Explizit genannt werden (…) u.a. Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, sowie Kinder und Jugendliche. Jedes dieser Merkmale trifft auf das betroffene 13-jährige Mädchen zu. Das Foto wurde zudem unstreitig ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gemacht. (…)

Die Zeitung untermauert die rechtmäßige Beschaffung ihrer Informationen damit, dass der Redakteur mit der 13-Jährigen und mit anderen Kindern gesprochen habe. Alle seien froh gewesen, sich in ihrer Heimatsprache mitteilen zu könne. Diese Schilderung bestärkt die Kammer in der Überzeugung, dass die Kinder und insbesondere die 13-Jährige hier durch die Extremsituation überfordert waren. Dies spricht ebenfalls dafür, dass die besondere Situation der Kinder zur Beschaffung von Informationen ausgenutzt worden ist. (…)

In beiden Veröffentlichungen werden die Persönlichkeitsrechte des 13-jährigen Mädchens verletzt. Es wird jeweils ohne jegliche Unkenntlichmachung und mit voller Nennung seines Vornamens abgebildet. Es wird — verletzt, schlafend und dadurch besonders wehrlos — für einen breiten Leserkreis erkennbar. Diese Abbildung widerspricht nicht nur dem Grundsatz von Richtlinie 8.1, wonach die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern in der Berichterstattung über Unglücksfälle in der Regel nicht gerechtfertigt ist. Auch der in Richtlinie 8.2 geforderte Schutz von Orten der privaten Niederlassung, wie z.B. Krankenhäusern, wird durch diese Veröffentlichung nicht beachtet.

Die Beschwerdekammer sprach “Bild” eine Missbilligung aus.

Das war praktisch für “Bild”, denn eine Missbilligung ist für die Zeitung folgenlos. Insbesondere werden Missbilligungen — anders als Rügen — vom Presserat nicht veröffentlicht. Sie erscheinen nur (im Fall der 13-Jährigen jetzt, also mit eineinhalbjähriger Verspätung) in dessen “Jahrbuch”, allerdings ohne Angabe der jeweiligen Zeitung. Wer nicht weiß, dass die Geschichte der “traurigen deutschen Kinder” von Phuket in “Bild” stand, kann die Missbilligung nicht der Zeitung zuordnen.

Kenner könnten es allenfalls schließen aus der unbeirrten Art, in der die Rechtsabteilung der Axel Springer AG die Berichterstattung von “Bild” gegenüber dem Presserat zu rechtfertigen suchte. Im konkreten Fall gab sie an, “Bild” habe “im allgemeinen Informationsinteresse” gehandelt und den Behörden beim Versuch der Familienzusammenführung geholfen. (Der Presserat stellte dagegen fest, dass “keines der Bilder etwa mit einem Suchaufruf oder ähnlichem verbunden wurde”.)

Das Springer-Justiziariat erklärte weiter:

Dass die Zeitung in diesem Rahmen die berechtigten Interessen der Opfer gewahrt habe, zeige sich u.a. darin, dass auf den Abdruck von Anzeigen neben den Berichten von der Flutkatastrophe verzichtet worden sei, um die menschliche Dimension dieses Ereignisses nicht durch banale Werbetexte zu relativieren.

Auf den Abdruck von Anzeigen “verzichtet”? Der Artikel mit dem Foto, um das es in der Beschwerde ging, erschien auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung. Die zweite Seite der “Bild”-Zeitung ist grundsätzlich werbefrei. Jeden Tag.

Und die Bilder der neunjährigen Sophia und des zehnjährigen Kevin standen am selben Tag auf Seite 1 in “Bild”. Unmittelbar links davon war eine Anzeige für Schmerztabletten von “Neuralgin” (“Äußerst günstig!”). Rechts unten auf derselben Seite warb die Firma Quelle für eine Espresso-Maschine im neuen Quelle-Katalog.

Unsere Übersicht über die Presserats-Rügen für “Bild” enthält jetzt auch das Jahr 2005.

6 vor 9

Sprachrohre einer egalitären (Medien-)Öffentlichkeit (nzz.ch)
Die Weblogs boomen: Im Internet gibt es Millionen von Amateur-Publizisten. Die meisten widmen sich Privatem, doch einige erheben aufklärerische Ansprüche. Können sie das Mediensystem bereichern?

Per Anhalter durchs Pluriversum (zeus.zeit.de)
Die Laien erobern das Internet. Mit welchen Folgen? Sieben Thesen zur digitalen Zukunft.

Wüste Drohungen (ndr.de)
Wie die NPD Journalisten behandelt.

All you can read (taz.de)
Warum ich so gerne für kostenlose Anzeigenblätter schreibe.

Umstellt von Erziehern (freitag.de)
Am Fall Natascha Kampusch zeigt sich die Unfähigkeit, Opfer zu denken.

Generalverdacht (sz-magazin.sueddeutsche.de)
Hier sehen Sie sechs Mitarbeiter des SZ-Magazins. Und einen mutmaßlichen Terroristen. Würden Sie ihn erkennen?

Ceci n’est pas une Presseausweis.

Bezüglich der “BILD-Leser-Reporter” teilt der Deutsche Journalisten-Verband DJV mit:

Wie der DJV jetzt erfuhr, sollen die Hobbyjournalisten von BILD einen eigens für sie bestimmten Presseausweis erhalten, sobald sie das erste Foto eingeschickt haben. Auf die Vorderseite schreiben sie ihren Namen und ihre Adresse und kleben ein Foto auf. Auf der Rückseite steht in kleiner Schrift, “dass dies kein Presseausweis i.S.d. Vereinbarung der Innenministerkonferenz, der Journalistengewerkschaft und der Verlegerverbände ist”. Ferner wird der Ausweisinhaber aufgefordert, nicht die Arbeit von Polizei oder Rettungsdiensten zu behindern.
(Link von uns.)

Der Warnhinweis sei “ein Feigenblatt, mit dem Springer juristische Auseinandersetzungen vermeiden will”, so der DJV weiter, der zugleich an die Verantwortlichen des Springer-Konzerns appelliert, den “Leser-Reportern” keine eigenen Presseausweise auszustellen.

PS: Nach BILDblog-Informationen hat “Bild” in Hamburg eine eigene “BILD-Leser-Reporter”-Redaktion mit dem Namen “1414” gegründet. Geleitet wird sie von Ralf Pörner, Leiter des “Bild”-Unterhaltungsressorts.

Nachtrag, 18.30 Uhr:
Die Idee kommt unserem Leser Florian P. bekannt vor.

Nachtrag, 31.8.2006:
Laut jetzt.de wurden die “BILD-Presseausweise” angeblich auch in einer Auflage von zwei Millionen an Zeitungskioske u.ä. verteilt.

Das geht noch better!

Bestimmt arbeiten auch bei “Bild” Leute, die des Englischen mächtig sind. In der Buchhaltung zum Beispiel. Oder im Layout. Vielleicht sogar in der Anzeigenabteilung. Aber es scheint ein ungeschriebenes (und sehr streng befolgtes) Gesetz zu geben, diese Menschen von allen Artikeln fernzuhalten, in denen “Bild” Englischkenntnisse gebrauchen könnte. Artikeln, zum Beispiel, in denen die Zeitung anderen die englische Sprache erklären will.

Okay, diese Sätze haben wir schon mal aufgeschrieben, aber erstens ist gerade Sommer und zweitens hat sich ja nichts geändert.

Bis auf ein Detail: Diesmal hat “Bild” immerhin nicht selbst versucht, Michael Ballack Englisch-Nachhilfe zu geben, sondern einen Experten gefragt, den Anglisten Dr. Sascha Feuchert.

Und so heißt es heute in “Bild”:

So gut spricht Ballack Englisch ... Ballack über einen gemeinsamen Abend mit den Spielern: "I drunk one beer – that is enough." Feuchert: "Er meint wohl: Ich habe ein Bier getrunken -- das war genug. Er hat es zeitlich falsch formuliert. Richtig müsste es heißen: I drunk one beer -- that was enough."

Und das ist natürlich Unsinn, denn richtig müsste es vor allem heißen: “I drank one beer”. So habe er es “Bild” gegenüber auch gesagt, erklärt uns Feuchert auf Nachfrage, aber durchs Telefon hätten die das wohl falsch verstanden.

Und in der Redaktion (die am Ende über Ballacks Englisch urteilte: “Das geht noch better, Ballack! Schul-Note: 3”) hat es niemand, niemand gemerkt. I drunk one beer.

Und wenn “Bild” vielleicht einfach ganz aufhören würde, anderen Leuten Englisch-Nachhilfe geben zu wollen? Please*?

*) engl. für “bitte”

Danke an Fabian B. und Simon K.!

Schleichwerbung: Bild.de verliert vor Gericht

“Bild” und Bild.de haben mit der Art, wie sie für das “Volks-Sparen”-Angebot der Deutschen Bank geworben haben, unzulässige Schleichwerbung betrieben. Das Kammergericht Berlin erließ in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung (pdf), die es Bild.T-Online untersagt, in gleicher Weise in redaktionell gestalteten Beiträgen für einzelne Unternehmen zu werben. Andernfalls muss Bild.T-Online Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Geklagt hatte ein Journalist, der Internet-Seiten mit Verbraucherinformationen betreibt und sich als Wettbewerber von Bild.de sieht.

Für das “Volks-Sparen” wurde im Februar 2005, wie bei diesen Aktionen üblich, in einer Beilage in der “Bild”-Zeitung und auf Bild.de geworben. Auf der Internetseite war neben der Überschrift “Dieser Zins bringt’s” ein Sparschwein mit dem “Volks-Sparen”-Logo zu sehen — sauber durch das Wort “Anzeige” als Anzeige gekennzeichnet. Unter diesem Werbelink stand — wie als Trenner — eine Leiste, die zu anderen Bild.de-Seiten führte. Danach folgten redaktionelle oder scheinbar redaktionelle Artikel (“Umfrage: Für welchen Traum sparen Sie?”, “Wissenswertes rund um den Zaster” …) sowie die Ankündigung: “Prominente Sparfüchse nehmen das Volks-Sparen unter die Lupe” (statt Prominenten waren Max Schautzer und Jochen Sattler abgebildet).

Dieser vermeintliche Test war (wie weitere “Artikel”) Teil der Anzeige — aber nach Ansicht des Gerichtes “nicht hinreichend eindeutig als Werbung erkennbar”. Die Deutsche Bank als werbendes Unternehmen werde nicht einmal genannt. Und der schwarze Balken mit dem Wort “Anzeige”, der über dem Sparschein-Teaser steht, könnte “von einem unbefangenen Durchschnittsleser ohne weiteres” nur auf diesen bezogen werden.

Auch die Bild.T-Online-Werbebeilage der “Bild”-Zeitung enthielt nach Meinung des Gerichts “unerlaubte Schleichwerbung”. Die Aufmacherseite gebe sich zum Beispiel “den Anschein einer redaktionellen Zeitungsseite”. Dass ganz oben auf der Seite sehr klein “Sonderveröffentlichung” stand, helfe auch nicht, im Gegenteil: Das verstärke eher den Eindruck einer objektiven Sonderberichterstattung.

Bereits im Juli 2005 hatte das Landgericht Berlin in einem Fall die Praxis der Trennung (oder genauer: Vermischung) von Werbung und Redaktion bei Bild.de für unzulässig erklärt. Das Kammergericht bestätigte jetzt, dass im Internet zwar bei einem werblichen Inhalt nicht zwingend das Wort “Anzeige” stehen muss. Der Nutzer muss aber in jedem Fall klar erkennen können, welche Inhalte werblicher Natur sind. Und er muss vor jedem einzelnen Klick wissen, ob er auf eine Anzeigenseite kommt oder auf redaktionelle Inhalte.

Diese Vorgabe erfüllt Bild.de von sich aus nach wie vor nicht. Die samstags erscheinende Bild.T-Online-Beilage in “Bild” ist allerdings inzwischen (klein) als “Anzeige” gekennzeichnet.

Die “Bild”-Zeitung hat sich bislang nicht entschieden, ob sie sich uns gegenüber zu dem Gerichtsbeschluss äußern will. Auch ob sie Rechtsmittel einlegen wird, konnte oder wollte uns der “Bild”-Sprecher noch nicht sagen.

Nachtrag, 30. Juli. Inzwischen hat sich “Bild” entschieden: Man werde sich nicht zu dem Urteil äußern.

Werbedurchfall bei Bild.de (5)

Machen wir es kurz. Erfahrene BILDblog-Leser können ohnehin schon anhand der Zahl hinter der Überschrift “Werbedurchfall bei Bild.de” vorhersagen, ob das “Spiele”-Ressort dort gerade als Anzeige gekennzeichnet ist oder nicht. Ungerade Nummern: nicht gekennzeichnet. Gerade Nummern: gekennzeichnet.

Wir haben leider immer noch nicht rausgefunden, nach welchen Regeln das Online-Angebot der “Bild”-Zeitung entscheidet, ob es diese reine Werbeseite wie gesetzlich vorgeschrieben entsprechend markiert. Sicher ist nur, seit gut einer Woche verkauft Bild.de die Anzeigen wieder als redaktionellen Inhalt:

Inzwischen haben wir in der Sache noch eine Antwort von Tobias Fröhlich, dem Sprecher der Bild.T-Online AG, bekommen. Er teilt uns mit, dass er sich mit dem Thema nicht befasst habe und es vermutlich auch in Zukunft nicht tun werde.

Vielen Dank für die vielen Hinweise!

Nachtrag, 31. Mai. Herr Fröhlich schreibt uns heute: “Grundsätzlich gilt auch bei Bild T-online, daß Redaktion und Anzeigen voneinander getrennt sind. Bezüglich der Kennzeichnung finden jedoch, wie Sie wissen, andere Darstellungsweisen, als beispielsweise in Print, TV oder Hörfunk, Anwendung.” Falls der Bild.T-Online-Sprecher damit sagen will, dass es im Internet nicht so genau darauf ankommt, zwischen bezahlten und redaktionellen Inhalten erkennbar zu unterscheiden, hat er damit Unrecht.

Allgemein  

Brüste, Hupen, zweimal Sex mit Tieren

In diesem Internetdings gibt’s schon wieder was Neues. Heißt “Google Trends”, und man kann Suchbegriffe eingeben und sehen, wie oft die über die letzten Jahre so gesucht wurden. Braucht kein Mensch, macht aber Spaß. Als Bonusinformation kann man sich anzeigen lassen, in welchen Städten oder Ländern ein Begriff überdurchschnittlich häufig gegoogelt wurde. Macht auch Spaß (schöne Grüße nach Hamburg!).

Man kann also zum Vergnügen mal irgendwelche Begriffe eingeben und gucken, aus welchen Ländern besonders oft nach ihnen gesucht wird. Irgendwelche beliebigen Begriffe. Man könnte nach “blog” suchen oder nach “google”, nach “Mission Impossible” oder auch nach “cheesecake”.

Und dies sind die Begriffe, die der “Bild”-Redaktion offenbar als erstes in den Sinn kamen:

Sex
Breasts
Boobs
French Kiss
Animal Sex
Rape
Fuck
Sodomie
Lolo Ferrari
Amour
Porno
Handcuffs
Hitler
Guns
Bombs
Dynamite
Condom
Democracy
Love
Gay
Peace
Jesus Christus*
UFO

*) Nach “Jesus Christus” wird, wie “Bild” bemerkt, ganz besonders häufig aus Deutschland gesucht. Bevor die Zeitung aber auf die Idee kommt, aus dieser Tatsache die Schlagzeile “Wir sind Jesus!” zu machen, sollte ihr vielleicht jemand erklären, warum zum Beispiel auch nach “Käsekuchen” international viel seltener gesucht wird als nach “cheesecake”.

Danke an Dorothee S., Julian F. und Toschi.

Werbedurchfall bei Bild.de (2)

Keine 48 Stunden, nachdem wir darauf hingewiesen haben, wie kunstvoll und unzulässig das “Spiele”-Ressort von Bild.T-Online werbliche Inhalte redaktionell verpackt, hat Bild.T-Online sein “Spiele”-Ressort vollständig zur Anzeige umdeklariert:

Das ist zweifellos ein Fortschritt. Und wirft doch wieder viele Fragen auf. Wir machen uns keine Illusionen mehr, dass uns der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner, der Bild.T-Online-Vorstandsvorsitzende Gregor Stemmle oder auch nur der “Bild”- und Bild.T-Online-Sprecher Tobias Fröhlich diese Fragen beantworten werden. Wir wollen sie dennoch festhalten:

  • Warum schafft es das “führende crossmediale General-Interest-Portal” Deutschlands, das der Axel Springer AG nach eigenen Angaben “große Freude” und “mittlerweile eine zweistellige Umsatzrendite” beschert, nicht, von sich aus redaktionelle und werbliche Inhalte so zu trennen, wie es das Gesetz und die angeblich geltenden “journalistischen Leitlinien” vorschreiben?
  • Warum beseitigt Bild.T-Online die offensichtlichsten Formen der Schleichwerbung im Angebot innerhalb kürzester Zeit, nachdem wir darauf hingewiesen haben (nachzulesen z.B. hier, hier, hier und hier)?
  • Weiß Bild.T-Online, dass die Praktiken gesetzeswidrig sind, versucht aber so lange wie möglich davon zu profitieren, bis jemand öffentlich darauf hinweist?
  • Misslingt die Trennung von Werbung und Redaktion bei Bild.T-Online deshalb immer wieder, weil es intern — anders als behauptet — gar keine Trennung zwischen Redaktion und Anzeigenabteilung gibt?

PS: Konkret könnte man natürlich noch die Frage hinzufügen, wieso es Bild.T-Online bei der Umdeklarierung des “Spiele”-Ressorts nicht gelungen ist, alle Teaser entsprechend als Anzeigen zu kennzeichnen. Auf der Startseite von Bild.de und im “News”-Ressort stehen weiterhin Werbehinweise wie diese hier unten herum, die so tun, als würden sie auf redaktionelle Artikel verweisen. Aber auch das wird sicher in den nächsten Stunden als Reaktion auf diesen Eintrag korrigiert werden.

(Fortsetzung hier.)

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