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Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches “Recht und Gerechtigkeit” von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben “Bunte”, “Focus”, “Emma”, “Bild” und Bild.de auch die “Süddeutsche Zeitung” — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. “Hunderte Unterlassungserklärungen”, die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass “Emma”-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei “überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt”. Er halte es für “sehr wahrscheinlich”, dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des “Focus” bestätigt. Später wurde eine Einigung mit “Focus” erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” zitierte aus dem “Focus”-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die “Süddeutsche Zeitung” hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die “Süddeutsche Zeitung” erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. “Bunte” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am “Tatmesser”
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns “Gegenschlag”
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der “Bild”-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von “Focus” als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte “Focus” Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat “Focus” später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen “Focus” wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des “Focus” hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 “Getobt und geschrien”
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot “Bild” die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom “Bunte”-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. “Bild” gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 “Getobt und geschrien”
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde “Focus” verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine “Zeugin” behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde “Bild” verboten. “Bild” hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. “Bild” hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im “Hamburger Abendblatt”. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in “Bunte”, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. “Bunte” hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin “Anja L.” gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in “Bunte”, in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja “Bunte”-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin “Anja L.” geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die “Hamburger Morgenpost” hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der “Hamburger Morgenpost” verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden “Bunte” sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. “Bunte” hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH “Focus” hatte über die “neue Zeugin Linda T.” und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. “Focus” erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das “Bunte”-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von “Bunte” als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in “Bild”, Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine “neue Zeugin” und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich “neue
Zeugin”
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich “neues
Opfer”
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch “Bild” kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich “neuen Opfers”.
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die “Bunte”-Reporterin hatte der RTL-Sendung “Punkt 12” ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG “Bild” hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die “Neue an Kachelmanns Steuer”. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch “Focus” verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. “Focus” hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich “gefährlichen” Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die “gefährliche Zeugin”
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des “Focus”-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des “Focus”-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in “Bild” und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im “seriösen” Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines “Bild”-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der “Bild” wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der “Berliner Kurier” äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH “Bunte” hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 “Böse Triebe”- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im “Bunte”-Artikel “Jetzt redet sie” gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde “Bunte” vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor “Bunte” ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 “Jetzt redet sie” – Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 “Noch einmal Opfer” – Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate – Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: “Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war”. Diese Richterzitate und -meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es “sehr wahrscheinlich” sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es “überwiegend von der Schuld überzeugt” sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers “Unwort des Jahres” – Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte “einvernehmlicher Sex” und “Unschuldsvermutung” als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man “am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt” werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 “B.Z.” zitiert “Bunte”-Interview – Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die “B.Z.” hatte in einem Internetartikel aus dem “Bunte”-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: “Recht und Gerechtigkeit” / Kanzlei Höcker

Mit Ach und Krach

So sah heute Vormittag die Startseite von mopo.de aus:

Pfusch am Bau? Hier kracht eine Betonplatte auf einen Bus

Nein, wir wissen nicht, warum die Onlineausgabe der “Hamburger Morgenpost” einen dreieinhalb Wochen alten Artikel auf der Startseite verlinkt. Vielleicht ist das Sommerloch endlich da.

Aber das ist gar nicht das Hauptproblem: Aufmerksame BILDblog-Leser wissen natürlich, dass das Video, in dem eine zweieinhalb Tonnen schwere Betonplatte in einen Linienbus kracht, ein Fake war, Teil einer Kampagne gegen Unsicherheit auf Baustellen in den Niederlanden.

Aufmerksame Leser von mopo.de erfahren das nicht. Der vollständige Artikeltext geht so:

Eigentlich geht es in diesem Video um den Skateboarder im Vordergrund. Jaasir Linger probt ein paar Tricks an einer Parkbank in Amsterdam, ein Kumpel hält mit der Kamera drauf. Nichts Spektakuläres.

Doch dann rummst es gewaltig im Hintergrund. Von einem Baukran löst sich eine 2,5 Tonnen schwere Betonplatte, kracht auf einen Linienbus. Zum Glück wird niemand verletzt. Weshalb, das erklärt das Video.

An diesen Sätzen ist streng genommen nichts falsch. Vor allem der letzte ist erstaunlich zutreffend, denn wer sich tatsächlich die Mühe macht, das Video anzusehen, erfährt nach 25 Sekunden (plus 20 Sekunden Werbung davor), dass das Video “ein Fake” ist. Während Szenen aus dem Making Of zu sehen sind, erklärt die Off-Sprecherin ausführlich, wer das Video in Auftrag gegeben hat, wie oft es angesehen wurde, usw. usf.

mopo.de führt damit nicht nur die eigenen Leser ein ganzes Stück weit in die Irre, die nur den “Artikel” gelesen oder den Startseitenteaser gesehen haben. Die Redaktion schneidet sich auch ins eigene Fleisch: Unsere Hinweisgeber glaubten jedenfalls alle, dass auch mopo.de so dämlich war, auf den Fake reinzufallen.

Mit Dank an Alina, Martin, Daniel V. und M.S.

Nachtrag, 18.40 Uhr: Schon vor einigen Stunden haben die Redakteure von mopo.de ihren Artikel (und damit auch den baugleichen bei express.de) um diesen Hinweis ergänzt:

Update: Für User, die das Video nicht sehen können, gibt es nun die Erklärung. Das Video ist ein Fake. Die scheinbar zufällige Aufnahme Teil einer viralen Marketing-Kampagne. Die niederländische Gewerkschaft FNV Bouw macht mit dem viralen Clip für mehr Sicherheit am Bau Werbung.

Eklat-Eklat um “Neger-Puppe”

Wahrscheinlich haben Sie es gar nicht mitbekommen, falls doch, haben Sie es bestimmt längst wieder vergessen, aber vor fünf Wochen gab es einen “Eklat” in Deutschland:

TV-Moderatorin Sarah Kuttner angezeigt: Eklat um "Neger-Puppe". Lesung in Hamburg endet mit Polizei-Einsatz.

“Spiegel Online” hat den Wahnsinn, der da für etwa dreieinhalb Tage durch die Medien schwappte, damals sehr gut beschrieben und analysiert.

Der Artikel der “Hamburger Morgenpost”, der Auslöser für den ganzen Wirbel gewesen war, ist inzwischen aus dem Internetauftritt der Zeitung verschwunden und am letzten Samstag erschien die “MoPo” mit dieser Titelseite:

Gegendarstellung von Sarah Kuttner: S. 13
(Unten rechts!)

Die derart angekündigte Gegendarstellung auf Seite 13 las sich dann so:

Gegendarstellung

Sie verbreiten durch die Wiedergabe der Äußerung eines Dritten in der Ausgabe der Hamburger Morgenpost vom Dienstag, den 22. Mai 2012 auf Seite 13, dass ich mich über eine “Negerpuppe” wie folgt geäußert habe: “Sie … ließ sich über deren 30 Zentimeter große “Schlauchbootlippen” aus und wiederholte, wie ekelhaft sie diese Lippen fand. Sie habe die Puppe wegschmeißen müssen, weil es keinen Sinn gehabt habe, sie zu behalten.”.

Ich habe mich so nicht geäußert.

Weiter verbreiten Sie als eine Äußerung eines Zuhörers, der mich zum Reden aufforderte, über mich, ich habe zu diesem gesagt: “Ich muss gar nicht reden, ich rauche gerade.”

Ich habe gegenüber dem Zuhörer erklärt, dass ich erst gerne eine Zigarette rauchen würde und danach gerne mit ihm reden würde.

Berlin, den 13. Juni 2012
Sarah Kuttner

Zur Einordnung:

Auch als Orakel unbrauchbar

Die EM-Halbfinals 2012 sind vorbei, Deutschland ist (wieder einmal) gegen Italien ausgeschieden.

Das macht die großspurigen “Witze” mancher Boulevardmedien im Nachhinein natürlich noch ein bisschen peinlicher:

“Hamburger Morgenpost”, gestern:
11 Gründe, warum wir heute Abend Italien wegputzen: Pizza End-Statione

“Abendzeitung”, gestern:
Arrivederci, Italia!

Bild.de, gestern:
Wir wünschen schon jetzt eine gute Heimreise

Und erst letzten Samstag hatte “Bild” noch groß verkündet:
Uns stoppt keiner mehr!

Mit Dank auch an C.

Die Rheinpfalz, Negerpuppe, Thomas Knüwer

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Offener Brief”
(anders-anziehen.blogspot.de, Smilla Dankert)
Smilla Dankert schreibt an “Die Rheinpfalz”, in der ein mit ungefragt verwendeten Bildern bestückter Artikel über ihr Blog abgedruckt ist.

2. “Die Pyro-Show der fleischgewordenen Bild-Zeitung”
(schwatzgelb.de, Hanno)
In der ARD-Sendung “Hart aber fair” zündet Johannes B. Kerner eine Schaufensterpuppe an, um die Gefährlichkeit von Bengalischem Feuer nachzuweisen. “Nachdem Kerner zur Versachlichung den bekleideten Torso der Puppe kurzerhand zu einem gefallenen kleinen Kind erklärt hatte, bilanzierte er das wenig überraschende Ergebnis, indem er mit reichlich Tremolo in der Stimme feststellte, dass ‘das Kind in Flammen steht’ und diesem jetzt nicht mehr zu helfen sei.”

3. “Würden wir Selbstmordbilder zeigen, bekämen wir jeden Suizid dokumentiert”
(persoenlich.com, Benedict Neff)
Hansi Voigt, Chefredakteur von 20min.ch, gibt Auskunft über den Umgang mit Leserfotos: “Wenn wir oft Tramunfälle zeigen, bekommen wir Bilder von jedem Tramunfall zugeschickt. Würden wir Selbstmordbilder zeigen, bekämen wir jeden Suizid dokumentiert. Die Leute erleben die Welt nun mal durch ihre Handy-Kameras. Es ist an den Redaktionen, verantwortungsvoll mit den anvertrauten Dokumenten umzugehen.”

4. “Niemand weiß, wie viele Migranten es in Deutschland gibt”
(blog.zeit.de/open-data, Tobias Jochheim)
Tobias Jochheim will herausfinden, “wie viele Menschen mit Migrationshintergrund in welchem Bundesland leben. (…) Wir hatten mit einem Zeitaufwand von einer halben Stunde gerechnet. Daraus wurden drei Wochen.”

5. “Wenn schon falsch, dann richtig!”
(qlod.org, Nilzenburger)
Nilzenburger verbessert den Artikel “Ray Cokes – so könnte Fernsehen sein” von Thomas Knüwer.

6. “Im Auge des Shitstorms”
(spiegel.de, Jochen Brenner)
Ein Besucher einer Lesung von Sarah Kuttner ruft die Polizei, weil er sich von der Verwendung von Wörtern wie “Negerpuppe”, “Schlauchbootlippen” und “Wurstlippen” verletzt fühlt; er wirft Kuttner vor, eine Rassistin zu sein. Die “Hamburger Morgenpost” macht daraus einen “Eklat”, weitere Medien nehmen die Geschichte auf.

Spiegel Online, Marcell D’Avis, Like-Button

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Der Reiz, zu verachten – instrumenteller Moralismus als Medien-Stil”
(sandoragaly.wordpress.com)
Sandor Ragaly denkt nach über den “instrumentellen Moralismus” von “Bild”: “Der instrumentelle Moralismus von BILD jedenfalls lügt – denn er gibt nur vor, moralisch intendiert zu sein und so wirken zu wollen, während er doch nur Mittel zum Zweck (von Einfluss und Verkaufszahlen) ist. Und: Er wirkt vermutlich nicht nur politisch. Die aggressive Substanz sickert in die Gesellschaft ganz allgemein hinein.”

2. “Alle Jahre wieder”
(taz.de, Steffen Grimberg)
Steffen Grimberg über die Recherchen der “Welt am Sonntag” zur Vergangenheit von Günter Wallraff: “Wallraff ist von der Stasi als IM der Kategorie ‘A-Quelle’ geführt worden, was für ‘Abschöpfen’ steht, und kein Beleg dafür ist, dass die Abgeschöpften von ihrer Karteikarte wussten. Das ist auch nicht neu, genau so wenig, dass Wallraff stets jeglichen Stasi- und sonstigen geheimen Dienst dementiert hat.” Siehe dazu auch die Einschätzung von Hans Leyendecker (dradio.de, Michael Köhler): “Vieles was die Stasi geschrieben hat war so richtig auch nicht. Und wenn in Stasi-Unterlagen steht, Berger habe angeblich Teile dieses Buches geschrieben, so mag das wahr sein oder auch nicht.” Ab Mai soll Wallraff übrigens mit einer neuen Recherche bei RTL zu sehen sein (dwdl.de, Uwe Mantel).

3. “Ganz Sankt Pauli fragt die Polizei”
(publikative.org)
Die Berichterstattung der “Hamburger Morgenpost” über Demonstrationen von Fußballfans in Hamburg: “In Koproduktion mit der Hamburger Polizei haben Frenzel/Gaertner zweifellos das Glanzstück des Jahres abgeliefert: Jetzt greifen die ‘St. Pauli’-Chaoten schon ihre eigene Kneipe an. Später hätten sie dann die Polizei angegriffen, heißt es.”

4. “Daumen hoch!”
(jetzt.sueddeutsche.de, Nadja Schlüter)
Löst der Like-Button einen Zwang zum Konformismus aus? Nicht mehr, als im Offline-Leben auch, sagt Nadja Schlüter: “Wer sich über allzu sehr auf die Peer-Group zugeschnittene Statusmeldungen anderer beklagt, der sollte am besten abends mit Freunden in eine Bar gehen. Dort wird er seinen Freunden den Witz erzählen, von dem er glaubt, dass die meisten ihn lustig finden. Er wird ein Thema ansprechen, das ihn interessiert und von dem er glaubt, dass es die meisten anderen ebenfalls interessiert – und vor allem, dass die meisten dazu etwas zu sagen haben. Er passt sich an. Ohne sich oder seine eigene Meinung aufzugeben. Und ja, vielleicht sucht er auch Bestätigung, abends in der Bar und im Internet.”

5. “Der langsame ‘Tod’ des 1&1-Werbegesichts”
(meedia.de, Felix Disselhoff)
Marcell D’Avis, Leiter Kundenzufriedenheit bei 1&1, wird “im neuen TV-Spot in einer Reihe mit etlichen neuen Testimonials des Providers gezeigt”, womit nach Auskunft seines Arbeitgebers sein Wunsch, “ein wenig aus dem Rampenlicht herauszutreten, privater zu leben”, berücksichtigt wird. “Spiegel Online” dagegen schreibt: “Nun schafft die Firma die Werbefigur ab. Endlich.” Gegenüber Meedia.de erklärte 1&1, “dass D’Avis weiterhin in unveränderter Form für das Unternehmen tätig sei”.

6. “Stefan Kuzmany im Online-Spiegel seines Wissens über ‘Gottschalk Live'”
(funkkorrespondenz.kim-info.de)

Bild  

Hurra, hurra, die Fahne brennt!

Das Nordderby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen wurde von Szenen abseits des Fußballfeldes überschattet:

Wann hört dieser SCHWACHSINN endlich mal auf? Becherwurf gegen Marin + + + Banner mit Brandbeschleuniger geschmuggelt + + + Täter festgenommen + + + Jede Menge Böller beschlagnahmt + + + Bremer "Fans" verprügeln Ordner + + +

“Bild” schreibt heute in ihrer Regionalausgabe:

Schlimmer noch: Chaoten hatte zwei in Brandbeschleuniger getränkte Banner in einer Tüte am Stadionzaun versteckt. Als die beiden Zuschauer die Tasche kurz vorm Anpfiff in die Arena bringen wollten, griffen Polizei und Ordnungsdienst zu. Festnahme!

Auch die Deutsche Presseagentur (dpa) hatte gestern Vormittag vermeldet:

Vor der Partie hatten schon zwei festgenommene Anhänger für Aufregung gesorgt. Die Polizei hatte sie bei dem Versuch erwischt, zwei mit Brandbeschleuniger getränkte Fahnen und Transparente in die Arena schmuggeln zu wollen.

Und im HSV-Blog des “Hamburger Abendblatts” schrieb der Autor gestern Nachmittag vor sich hin:

Und dann sorgten zwei vor der Partie festgenommene HSV-Anhänger noch zusätzlich für Aufregung. Beide hatten schon Tage (oder einen Tag?) vorher zwei mit Brandbeschleuniger getränkte Fahnen und Transparente in die Arena geschmuggelt und bestens versteckt (glaubten sie jedenfalls), diese beiden Utensilien wurden aber zeitig vor dem Spiel entdeckt – und bewusst in ihrem Versteck liegen gelassen. Als diese beiden Fußball-Fans der besonderen Art dann kurz vor dem Anpfiff die (un-)sicher deponierten Sachen abholen wollten, griff die schon auf der Lauer liegende Polizei zu. Die Dummen sterben eben nie aus – Teil zwei. Das ist doch alles nur noch unterirdisch. Gehört wohl aber zum Fußballverständnis einiger Leute von heute dazu. Bin gespannt, was das für Strafen gibt . . .

Das ist alles insofern erstaunlich, als die Website der “Hamburger Morgenpost” schon am Samstagabend vermeldet hatte, dass es sich um einen falschen Alarm gehandelt hatte:

Der Fahnen-Alarm: Vor dem Anpfiff entdeckten Polizisten zwei Tüten mit Transparenten und Konfetti, nahmen zwei HSV-Fans fest. Der Verdacht: Pappe und Papier seien in Brandbeschleuniger getränkt worden. Ein Fehlalarm. “Es hat sich herausgestellt, dass die Transparente frisch bemalt waren und deswegen verdächtig rochen”, sagte ein Polizeisprecher.

Die Hamburger Polizei bestätigte uns heute auf Nachfrage die Version der “MoPo”: “Es roch nur ‘n bisschen komisch”.

Mit Dank an karstinho.

Nachtrag, 22. Februar: Der Autor des HSV-Blogs des “Hamburger Abendblatts” entschuldigt sich in seinem neuesten Eintrag für die Falschmeldung mit den in Benzin getränkten Fahnen.

Hawaii Fünf-Null

Es ist eine große Überraschung, die die “Hamburger Morgenpost” da in ihrer Online-Ausgabe verkündet:

"The-Guardian"-Ranking: St. Pauli ist lebenswerter als Hawaii. "Berlin ist langweilig", so befand die britische Tageszeitung "The Guardian". Jetzt ist Hamburg - genauer gesagt St. Pauli - dran! Der alternative Stadtteil mit dem Schmuddel-Image steht beim "Guardian"-Redakteur Tom Dyckhoff ganz hoch im Kurs. Deshalb wählte die Redaktion das Hamburger Viertel auf den zweiten Platz der fünf lebenswertesten Orte weltweit - vor Maui, Istanbul und Teneriffa!

Eine Überraschung wohl vor allem für Tom Dyckhoff und den “Guardian”, denn die Liste, die mopo.de dankenswerterweise direkt verlinkt hat, ist eben genau kein Ranking mit Ordnungszahlen, sondern lediglich eine (recht subjektive) Liste der “fünf besten Orte, an denen man auf der Welt leben kann”. St. Pauli ist einer dieser fünf Orte, aber dass er an zweiter Stelle steht, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es dort lebenswerter ist als an der Nordküste von Maui, die danach gelobt wird.

Die dpa hat das zum Beispiel richtig verstanden.

Mit Dank an Philip H.

Nachtrag, 26. Januar: mopo.de hat den Artikel überarbeitet: Die Überschrift lautet nun “St. Pauli ist so geil wie Hawaii” und der Text wurde auch an die Realität angepasst.

Ups, verarscht

Keine Frau belügt dich so
wie Boulevardzeitung und Castingshow!
(Unbekanntes Niederrheinisches Sprichwort)

Millionen Eltern müssen ihren Kindern heute erklären, warum eine Zeitung auf ihrer Titelseite so ein böses Wort schreiben darf:

"The Voice": Nenas Liebling verarscht die Zuschauer

Wie hat es ein einzelner Castingshow-Kandidat geschafft, “Bild” derartig zu empören?

Für Nena (51) war er einfach nur “wow”. Von Xavier Naidoo (40) gab’s “volle Punktzahl”: Stefan Zielasko (31) lieferte bei der Castingshow “The Voice” eine Hammer-Show ab.

Doch jetzt fällt ein Schatten auf seinen tollen Auftritt: Nachdem Stefan ein Millionen-Publikum mit dem Song “Nur in meinem Kopf” begeistert hatte, befragte ihn die Jury vor laufenden Kameras.

Xavier Naidoo: “Singst du normal vor Publikum?”
Stefan: “Nein, ich hab überhaupt keine Bühnenerfahrung.”
Nena: “Wow”, alle Coaches applaudieren.
Juror Rea Garvey (38): “Dass du überhaupt keine Bühnenerfahrung hast, ist unfassbar. Wo hast du schon vorher gesungen? Überhaupt?”
Stefan: “Ich bin eigentlich hauptberuflich Lehrer an einer Schule in Moers und musiziere nur in meinem Zimmer – und in der Karaokebar zusammen mit meinem Kumpel Daniel…”

Was er NICHT sagte: 2004 schaffte es Stefan Zielasko bis ins Finale der Pro7-Castingshow “Popstars”, scheiterte knapp und kam nicht in die Band “Nu Pagadi”!

Nun muss in der Regel jeder Kandidat bei einem TV-Casting einen Fragebogen ausfüllen, auf dem er auch angeben muss, ob er bereits an ähnlichen Formaten teilgenommen hat. Sollte Stefan Zielasko seine “Popstars”-Teilnahme gegenüber den Produzenten von “The Voice Of Germany” geheim gehalten haben, könnten die ihn jetzt feuern.

Allein: Sie stärkten ihm den Rücken. Nachdem Bild.de gestern angefangen hatte, sich über die Geschichte zu empören, veröffentlichte das ProSieben-Webteam eine Stellungnahme auf Facebook:

Liebe Facebook-Freunde, es wird viel über den sagenhaften Auftritt von Stefan Zielasko spekuliert und diskutiert. Er hat uns wie euch begeistert und allen Coaches den Stuhl verdreht.

Wir möchten klarstellen: Stefan hat weder gegenüber der Produktion noch gegenüber den Coaches ein Geheimnis daraus gemacht, dass er schon mal Kandidat bei POPSTARS war.

Es gab nach seinem Auftritt folgenden Dialog:

Rea: Und du hast keine musikalische Erfahrung?
Stefan: Ich hab vor Jahren mal bei einer Castingshow mitgemacht, leider ohne Erfolg
Alle Coaches durcheinander: Ja Gott sei dank, deswegen bist du heute hier…ist doch cool…

Diesen Dialog haben wir in der Sendung nicht erzählt. Und das hat bei einigen im Netz Verwirrung gestiftet. Deswegen stellen wir das hier klar.

Nun würde der gemeine Mensch sagen: “Okay, da hat ProSieben also den Zuschauern eine Information vorenthalten.” Etwas krawallig eingestellte Medienjournalisten hätten vielleicht getitelt: “ProSieben verarscht die Zuschauer”.

Die “Hamburger Morgenpost”, die dem Kandidaten zunächst ebenfalls eine “freche Lüge” unterstellt hatte, hat die Geschichte heute mit der Stellungnahme von ProSieben aufgeklärt:

Zoff um angebliche Casting-Lüge: "The Voice"-Macher: Stefan ist unschuldig!

Auch Bild.de hat diese Stellungnahme inzwischen entdeckt, sich aber für eine etwas andere Erzählweise entschieden:

"The Voice": Kostet der Schwindel Kandidat Stefan die nächste Runde?

Mit Dank an noir und Simon W.

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