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Kurz korrigiert (241-242)

Die “Bild”-Frage, ob Tour-de-France-Sieger Floyd Landis tatsächlich “Hoden-Doping” betrieben hat, oder doch eher Schulter- oder Oberkörperdoping (pdf) lassen wir besser mal unbeantwortet. Wir wissen schließlich genauso wenig wie “Bild”, ob Landis überhaupt gedopt hat. Nicht korrekt ist deshalb diese “Bild”-Behauptung:

"Floyd Landis (30) gedopt! Erstmals in der Geschichte der Tour de France ist ein Sieger des Dopings überführt worden."

Landis ist nämlich noch nicht des “Dopings überführt worden”. Bislang war lediglich die A-Probe positiv. Als des Dopings überführt gilt man jedoch erst, wenn auch die B-Probe positiv ist.

Und Doping mal hin oder her, so schnell wie “Bild” schreibt, war Landis auf der 17. Etappe der diesjährigen Tour nun auch wieder nicht:

Am Tag zuvor war der Ami böse eingebrochen, hatte in der Gesamtwertung 8:08 Minuten Rückstand. Nach der 17. Etappe plötzlich 5:42 Minuten Vorsprung.

Landis gewann zwar die 17. Etappe mit 5:42 Minuten Vorsprung. In der Gesamtwertung lag er danach jedoch noch 30 Sekunden hinter dem Führenden auf Platz drei.

Mit Dank an Philip M. und Christoph S. für die Hinweise.

Nachtrag, 29.7.2006: “Bild” hat den “Vorsprung”-Fehler heute in ihrer Korrekturspalte berichtigt und sogar noch einen weiteren kleinen Fehler (“In der Rubrik „Ich weiß es“ (27. Juli) wurde das Alter von Thomas Gottschalk in einer Bildunterschrift mit 57 Jahren angegeben. Gottschalk ist erst 56 Jahre alt.”) entdeckt. Dass darüber hinaus Radost Bokel als “Momo” natürlich nicht, wie “Bild” behauptete, der “Kinderstar aus der ‘Unendlichen Geschichte’ war, ist “Bild” offenbar auch im Nachhinein nicht aufgefallen. Und der “Vorsprung”-Fehler selbst steht nach wie vor unkorrigiert bei Bild.de

Verrechneter Sommer

“Bild” ist ja gerade wieder mal dabei, “Die Große Geld-Debatte” zu führen. Heute sind die Beamten dran:

"Soviel verdienen deutsche Beamte"

Im Text heißt es:

Es ist das Top-Thema in Deutschland: Die großen Gehalts-Listen von BILD! Heute sagt BILD, wie viel unsere rund zwei Millionen Staatsdiener verdienen (…) Ihr Job ist sicher, Kündigung ausgeschlossen. (…) Pensionen: Im Alter 71,75 % des letzten Gehaltes (steuerpflichtig).

Huch?! Nee, Verzeihung! Das war ja der Text, den “Bild” vor ziemlich genau zwei Jahren unter der Überschrift “So viel verdienen deutsche Beamte” druckte. Heute steht in “Bild”:

Die große Geld-Debatte: Ganz Deutschland diskutiert, wer wieviel Geld für seine Arbeit bekommt. Heute sagt BILD, was die rund zwei Millionen deutschen Beamten verdienen (…) Nicht jeder Staatsdiener verdient sehr viel — dafür hat er einen sicheren Arbeitsplatz, weniger Abgaben und eine gute Pension (71,75 % vom letzten Brutto).

Und was vor zwei Jahren irreführend war, ist es noch immer. Zum Beispiel die “Bild”-Angabe zu den Pensionen. Zwar beträgt die höchstmögliche Beamten-Pension tatsächlich 71,75 Prozent, allerdings muss man dafür 40 Jahre verbeamtet gewesen sein. Denn das Ruhegehalt berechnet sich nach § 14 BeamtVG. Bei 30 Dienstjahren kommt man so auf rund 54 Prozent “vom letzten Brutto”, bei 20 Dienstjahren nur auf 36 Prozent.

Anders als vor zwei Jahren, als “Bild” bei den meisten Einkommen noch eine Einkommensspanne angegeben hatte, will sie es diesmal ganz genau wissen und gibt dafür im Kleingedruckten “Berechnungs-Annahmen” an:

35jähriger verheirateter Beamter, der mit 23 Jahren verbeamtet wurde; ohne Weihnachtsgeld und Zulagen

Wir haben mal ein paar Stichproben gemacht und festgestellt, dass die Annahmen bei manchen Berufsgruppen zu recht abenteuerlichen Konstellationen führen. Wer z.B. nach 12-jähriger Dienstzeit mit 35 Jahren immer noch Gefreiter ist, der hat definitiv was falsch gemacht. Andererseits sind Generalbundesanwälte oder Richter am Bundesgerichtshof für gewöhnlich etwas älter als 35.

Noch weiter neben der Realität liegt “Bild” beim Staatsanwalt:

Staatsanwälte werden nach Besoldungsgruppe R1 [pdf] bezahlt. Demnach kommt man in Westdeutschland als 35-Jähriger auf 3.695,38 Euro und im Osten auf 3418,23 Euro Grundgehalt. Der Familienzuschlag für Verheiratete beträgt 105,28 Euro, bzw. 97,38 Euro. Wie “Bild” auf die eigenen Zahlen (s.o.) kommt, ist uns ehrlich gesagt schleierhaft.

Ähnlich sieht’s beim Richter am Landessozialgericht (Besoldungsgruppe R2) aus:

Nach unserer Rechnung ergibt sich für einen 35-Jährigen ein Bruttoeinkommen von 4.261,50 Euro (West) und 3.941,88 Euro (Ost). “Bild” hat auch hier sehr viel höhere Beträge raus (s.o.).

Und wenn “Bild” schon möchte, dass “ganz Deutschland” darüber diskutiert, “wer wieviel Geld für seine Arbeit bekommt”, dann wünschte man sich dafür doch wenigstens eine korrekte Grundlage. Sonst kann man sich ja die Infos gleich selber zusammensuchen.

Mit Dank an Robert T., Oliver H., Marcel H., Jan G. und Benjamin S. für die sachdienlichen Hinweise.

Bei uns kommt das Geld aus der Bank

Gutes Thema eigentlich, mit dem die “Bild”-Zeitung heute aufmacht (siehe Ausriss). Wer kommt schon mit seinem Geld aus? Wer überzieht nicht ab und zu sein Konto? So wie die 14 Kontoinhaber, die “Bild” unter der Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” präsentiert und deren Geld mehrheitlich für einen Monat zu reichen scheint. Laut Schuldenreport 2006 sind sogar 3,1 Millionen Haushalte in Deutschland überschuldet. Und auch das steht so in “Bild”:

Immer mehr Deutsche kommen mit ihrem Geld nicht aus! Laut Schuldenreport 2006 sind schon 3,1 Millionen Haushalte überschuldet. Seit 1999 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt.

Als “wichtige Gründe” dafür nennt “Bild” “Sinkende Einkommen”, “Steigende Lebenshaltungskosten”, “Explodierende Energiekosten”, “Steigende Abgaben und Gebühren” und “Angst um den Arbeitsplatz” (?).

Und mal abgesehen davon, dass die 14 Kontoinhaber mit dem wichtigen Thema Überschuldung nichts zu tun haben und sich die Zahl der überschuldeten Haushalte nicht “seit 1999”, sondern zwischen 1993 und 2002 mehr als verdoppelt hat, ist auch in der Pressemitteilung zum Schuldenreport 2006, der im Februar veröffentlicht wurde, die Rede davon, dass “bereits kleine ‘Störungen’ wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise den finanziellen Kollaps auslösen können”. Allerdings geht es den Herausgebern des Reports (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz und Bundesverband der Verbraucherzentralen, VZBV) noch um etwas anderes. In der Pressemitteilung heißt es über überschuldungsgefährdete Haushalte:

Diese Haushalte stehen auf der Kante — leichtfertige Kreditvergabe und die diskriminierenden Scoring-Praktiken der Banken können hier leicht den Anstoß zur Überschuldung geben.

Deshalb fordern die Verbände u.a. einen “Ausbau der Schuldnerberatung”, “die gesetzliche Verankerung des Rechts auf ein Girokonto auf Guthabenbasis” und “die Verankerung der Pflicht zu einer verantwortlichen Kreditvergabe in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie”.

In “Bild” steht davon nichts. Stattdessen beantwortet “Bild” unterhalb der bereits erwähnten Überschrift “Unser Geld reicht nie für einen Monat” die Frage:

Beim Diakonischen Werk findet man das abwegig. Ein Sprecher sagte uns:

Der Dispo sollte eigentlich nur als Überbrückung dienen. Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir zur Erhöhung des Dispos raten würden, obwohl das Geld ohnehin schon nicht ausreicht.

So geht das also: Statt ein wichtiges Thema, das jeden angeht, in seiner gesellschaftspolitischen Brisanz sachkundig zu erörtern, gibt “Bild” lieber einen blöden Tipp.

Jetzt XIII

Schon mit einfachen technischen Mitteln ließe sich die journalistische Qualität von Bild.de erhöhen. Jedesmal, wenn ein Mitarbeiter das Wort “jetzt” ins Redaktionssystem eingibt, müsste ein Warnton erklingen. Und jedesmal, wenn einer das Wort “enthüllt” eintippt, müsste eine Warnlampe angehen. Dann hätte es bei dieser Zeile heute schon mächtig geblinkt und gehupt:

Nach 37 Jahren jetzt enthüllt

Und das wäre ein guter Anlass gewesen, kurz nachzuprüfen, ob das wirklich “jetzt” “enthüllt” wurde, was Bild.de da schreibt:

Schreibstift rettete Apollo-Astronauten

Gut, das steht zwar anlässlich einer TV-Dokumentation ähnlich auch in der britischen Boulevardzeitung “Daily Mirror”. Aber schon ein Blick ins Archiv der “Bild”-Zeitung hätte die Behauptung widerlegt: Dort stand die erstaunliche Geschichte von dem Stift, mit dem die Mondlandefähre der Apollo-11-Mission repariert wurde, schon vor fünf Jahren — unter Verweis auf einen Artikel in der Zeitschrift “P.M.”, die um die Stift-Geschichte allerdings gar nicht viel Wind machte.

Warum auch. Schon 1999 hatte sich das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum die Sache von Apollo-11-Raumfahrer Buzz Aldrin direkt erklären lassen (pdf). Und 1998 hatte Aldrin in einem Interview von Studenten darüber berichtet. Und laut Nasa steht die Episode, wie ein Stift die Apollo-11-Mission rettete, schon in Aldrins Buch “Men From Earth”, das er vor ziemlich genau 17 Jahren veröffentlichte.

Ach ja, und anders als Bild.de schreibt, landete Michael Collins nie mit Aldrin und Armstrong auf dem Mond, sondern blieb brav an Bord der Raumkapsel.

Danke an Steffen F. und Daniel S. für den Hinweis!

Nachtrag, 17.30 Uhr. Die Nachrichtenagentur AFP ist offenbar der Urheber der Geschichte — sie verbreitet sie unter der nicht ganz falschen, aber schwer irreführenden Überschrift “Astronaut berichtet nach 37 Jahren über Missgeschick”. Und außer Bild.de hat auch Spiegel Online die Agenturmeldung offenbar ohne jede Recherche zugespitzt: “Makaber und 37 Jahre lang geheim gehalten ist die Geschichte der ersten Rückkehrer vom Mond”, heißt es dort.

Nachtrag, 25.7.2006: Spiegel Online hat die Meldung inzwischen korrigiert und ergänzt.

Bild.de hingegen bleibt bislang bei seiner Darstellung.

Programmtipp aus dem All

Jeden Tag hat “Bild” neue, tolle Geschichten im Blatt.

Wie ist das möglich?

Am gestrigen Donnerstagabend zeigte der britische TV-Sender BBC Two die Dokumentation “Tutunkhamen’s Fireball”, die sich (so der bereits vorab verbreitete, ausführliche BBC-Pressetext) mit einem rätselhaften Skarabäus des ägyptischen Pharaos Tut-Anch-Amun beschäftigte — und über eine “außergewöhnliche neue Theorie” berichtete, wonach Tut-Anch-Amuns Schmuck was mit einem Meteoriten zu tun habe soll.

Und einen Tag später steht in “Bild”:

"Tut-Anch-Amun - Königs-Schmuck kam aus dem All"

Jetzt haben Geologen herausgefunden: Das wichtigste Juwel des Herrschers aber kam aus dem All!

(…) Schon vor zehn Jahren hatten Gemmologen den Skarabäus untersucht: Glas! Aber jetzt die Sensation: Es stammt (…) aus einer Zeit lange vor Beginn der ägyptischen Zivilisation.

Wie ist das möglich?

Das Rätsel ist gelöst!

Das Glas kommt aus der Sahara — Überrest einer gigantischen Meteoriten-Bombe. Inzwischen wurde auch der Einschlagskrater gefunden: an der Grenze zwischen Ägypten und Libyen.

Und natürlich ist es schwer vorstellbar, dass “Bild”-Autor Paul C. Martin seinen Artikel für Europas größte Tageszeitung mehr oder weniger komplett aus dem BBC-Programmhinweis abgeschrieben hat. Auffällig ist allerdings, dass “Bild” nichts über den “Königs-Schmuck” zu berichten weiß, was nicht auch im BBC-Pressetext steht. Sogar der Wissenschafter, den “Bild” zitiert, sagt im BBC-Tipp ungefähr das, was “Bild” zitiert.

Und worin “Bild” “jetzt die Sensation” erkannt zu haben glaubt (“Das wichtigste Juwel des Herrschers kam aus dem All”), war z.B. im Oktober 2000 schon in der Zeitschrift “Geo” nachzulesen. Ja, selbst die allerneusten Erkenntnisse dazu (“Inzwischen wurde auch der Einschlagkrater gefunden”) sind immerhin schon seit mehr als einem Vierteljahr bekannt — und außerdem umstritten.

Mit Dank an Takuro K. für die sachdienliche Anregung.

Schröder zu privat

Am 21. Januar dieses Jahres veröffentlichte “Bild” eine ganze Reihe von Fotos, die Altkanzler Gerhard Schröder, Doris Schröder-Köpf und ihre beiden (unkenntlich gemachten) Töchter “auf Kurzurlaub in Italien” zeigten. Nicht weniger als sieben dieser Fotos druckte “Bild” auf der letzten Seite und eines auf der Titelseite. Die Seite-1-Schlagzeile lautete:

"Schröder ganz privat"

Damit traf “Bild” den Kern der Sache schon ganz gut.

Die Schröders waren sogar so privat, dass Fotos davon gar nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Das jedenfalls entschied jetzt das Landgericht Hamburg. Die Schröders hatten gegen die Veröffentlichung in “Bild” (und in “Bunte”, wo die gleichen Fotos Anfang Februar zu sehen waren) geklagt, und das Gericht gab den Schröders Recht. Die Veröffentlichung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil “die Abbildungen den Kläger bei einem Zusammensein mit seiner Familie in einer nicht bewusst der breiten (Medien)Öffentlichkeit zugewandten Eltern-Kind-Situation zeigten”, wie uns ein Gerichtssprecher erklärt.

Anders ausgedrückt: Gerhard Schröder mag zwar als Altkanzler eine absolute Person der Zeitgeschichte sein, deren Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Das rechtfertigt aber nicht, dass man Fotos von ihm und seiner Familie beim ganz privaten Zusammensein im Urlaub veröffentlicht, wie “Bild” es getan hat.

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein

“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:

Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.

Soweit die Theorie.

Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?

Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.

Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):

Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:

Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.

Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.

Vorsicht, Paparazzi!

Es gibt bekanntlich verschiedene Dinge, mit denen “Bild” so ihre Probleme hat. Um nur zwei zu nennen: Manchmal müssen Mitarbeiter Fotos betexten, obwohl sie gar nicht wissen, was darauf zu sehen ist. Und manchmal veröffentlicht “Bild” Fotos, mit denen sie möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt.

Während der WM hat “Bild” nun einen Weg gefunden, wie sich diese beiden Probleme hervorragend kombinieren lassen: Den “BILD-Handy-Reporter”. Und wer nun gehofft hatte, dass diese Aktion mit dem Ende der WM ausläuft, der wird enttäuscht:

Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er für “Bild” den Paparazzo machen will, oder nicht. Aber man sollte dabei zweierlei bedenken. Erstens können die Fotografierten meist nicht entscheiden, ob sie überhaupt fotografiert werden wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte). Und zweitens gibt es keine Garantie dafür, dass die Geschichte, die “Bild” dann zu dem Leser-Foto macht, auch stimmt (Stichwort: Ahnungslos Fotos betexten).

Diese Ahnungslosigkeit demonstriert “Bild” schon gleich zum Auftakt der Aktion. So schreibt sie zum heutigen Schnappschuss, der einen Polizisten zeigt, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert:

Lieber Schutzmann – das ist dreister, als die Polizei erlaubt. Dafür sind wohl mindestens 40 Euro für die Kaffeekasse seiner Polizeiwache fällig.

Denn laut Bußgeldkatalog gibt es für diese Ordnungswidrigkeit 40 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg.

Nun ja, nicht unbedingt. Denn was “Bild” dabei nicht berücksichtigt: Polizisten genießen nach Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte. Das heißt, sie sind von den Vorschriften der StVO befreit, “soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist”.

Ob Paragraph 35 StVO hier greift, wissen wir natürlich nicht, “Bild” und der Leser-Reporter aber offenbar auch nicht. Deshalb, wie gesagt: Paparazzi, Vorsicht!

Mit Dank an Conrad G. für den sachdienlichen Hinweis.

Kurz korrigiert (133)

Es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn derjenige, der die Teaser auf Bild.de beschriftet, den dazugehörigen Artikel nur eine Spur genauer durchlesen würde. Dann ließen sich solche Fehler leicht vermeiden:

Tatsächlich wählt nämlich nicht die FIFA den wertvollsten Spieler der WM, sondern die akkreditierten Medienvertreter. Entsprechend heißt es im Bild.de-Text auch unzweideutig, “Die Journalisten wählten [Zidane] zum wertvollsten Spieler der WM.”

Mit Dank an Thorsten S. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 14.57 Uhr: Bild.de hat den Teaser flugs korrigiert.

Ein Braunbär, ein Schwarzbär und eine Ente

Manchmal, nicht immer, macht es einem die Zoologie leicht. Dieser Bär hier rechts zum Beispiel ist so schwarz, dass man sich fragen könnte: Höm, wieso heißt der überhaupt Braunbär? Und die Antwort lautet: Heißt er gar nicht. Er heißt Schwarzbär.

Insofern ist es doppelt quatsch, wenn “Bild” zu diesem süüüßen informativen Foto schreibt:

New York — Guck mal, Herr Minister Schnappauf! Es gibt auch Orte, wo Braunbären in Ruhe leben können!

Dieser Bär versucht, in eine Hängematte in einem Garten in New Jersey (USA) zu klettern, um ein Schläfchen zu halten — und wird dabei nicht abgeschossen, wie sein europäischer Artgenosse “Bruno”.

Denn erstens ist das, wie gesagt, gar kein Braunbär. Und zweitens können Schwarzbären in den USA nicht “in Ruhe leben”, sondern werden gejagt, teilweise als Freizeitvergnügen, teilweise illegal, teilweise (gerade auch in New Jersey) aufgrund von vermeintlichen Konflikten mit Menschen — ganz wie “Bruno”.

Vollends abwegig wird der “Bild”-Artikel aber durch die Überschrift:

Wenn Bruno das noch erlebt hätte

Denn “Bruno” hat das noch erlebt. Oder hätte es jedenfalls erleben können, wenn er in den Alpen amerikanisches Fernsehen empfangen oder einen Internet-Anschluss gehabt hätte. Jedenfalls wurden die Aufnahmen vom Schwarzbär in der Hängematte bereits Mitte Juni veröffentlicht, als “Bruno” noch lebte.

Danke an Torben F., Andreas K., Maja I. und vor allem Fabian L.!

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