Suchergebnisse für ‘privatsphäre’

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“Wenn PR funktionieren soll, braucht es den Journalismus”
(persoenlich.com, Stefan Wyss)
Die digitale Revolution hat die Stellung der klassischen Medien stark beeinflusst und auch die PR-Arbeit verändert. Durch das Internet kann der Journalist als Schleusenwärter partiell umgangen werden, erklärt Prof. Dr. Stephan Russ-Mohl, Dozent MScom – Uni Lugano und Direktor European Journalism Observatory, im Gespräch mit “persoenlich.com”.

Im Land der Gratiszeitungen
(tagesspiegel.de, René Zipperlen)
In der Schweiz mischen mittlerweile fünf Umsonstblätter den Pressemarkt auf.

Die Counterspinner
(taz.de, Adrienne Woltersdorf)
Die Medien-Watchdog-Organisation FAIR versteht sich seit 20 Jahren
als Vorkämpfer der Antizensur in den USA. Und ist heute wichtiger denn je.

“Web 2.0 ist wie ein Naturereignis”
(welt.de, Dirk Nolde und Matthias Wulff)
Barry Diller spricht mit WELT.de über den neuen Kaufrausch im Internet, den Erfolg von YouTube. Der Medienunternehmer erklärt, warum Visionen unnütz sind.

Drogen sind Privatsache
(fr-aktuell.de, Roman Arens)
Illegal erschlichene Hinweise auf möglichen Drogenkonsum von Parlamentariern bekommen Italiens Fernsehzuschauer nicht zu sehen. Das Verbot der Sendung wird in einem Land, in dem die Privatsphäre laufend und massenhaft verletzt wird, stark kritisiert.

Warten auf die Tataren
(nzz.ch, Maike Albath)
Vor 100 Jahren wurde der Schriftsteller und Journalist Dino Buzzati geboren.

Zur Erinnerung: “Bild” findet Sexualstraftäter sexy

Weil der Boygroup-Sänger Nick Carter offenbar in einer Radiosendung behauptet hat, eine sexuelle Beziehung zu Debra Lafave gehabt zu haben, schreibt Claudia Haj Ali* Bild.de heute über Lafave:

Zur Erinnerung: Der Fall der schönen Sex-Lehrerin schockte 2005 ganz Amerika. Die damals 25-Jährige hatte eine Liebes-Beziehung zu einem ihrer Schüler. Sie trieben es auf dem Pult und im Auto. Die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs endete für Lafave mit einem milden Urteil. Die Staatsanwälte ließen die Klage fallen – aus Sorge um die Privatsphäre des minderjährigen Opfers.

Das allerdings ist grob irreführend und teilweise falsch.

Zur Erinnerung: Der Fall Debra Lafave sorgte bereits 2004 für Schlagzeilen — auch in “Bild”. Schon damals beurteilte das Blatt Sexualstraftaten bekanntermaßen anders, wenn die Verdächtigen gut aussahen. Und “Bild” fand (statt “Knaben-” oder “Kinderschänderin” in vergleichbaren Fällen) Bezeichnungen wie “schöne Sex-Lehrerin”, “Blondine” oder “Verführungsbiest” angemessen. Und auch heute hat Bild.de wieder kein Problem damit, sexuellen Missbrauch** als “Liebes-Beziehung” zu verharmlosen.

Aber das ist noch nicht alles: Denn wie bereits im März berichtigt berichtet, ließen die Staatsanwälte damals nur eine zweite (!) Klage fallen. Und auch sonst können wir uns bloß wiederholen: Lafaves Verurteilung als “sexual offender” (auf deutsch: Sexualstraftäterin) ist nach wie vor ohne Einschränkung rechtskräftig, ob’s “Bild” passt oder nicht.

Mit Dank an Michael K.

*) Nachtrag, 5.10.2006: Bedauerlicherweise ist uns ein Fehler unterlaufen. Autorin des oben zitierten Absatzes (“Zur Erinnerung: ….”) ist offenbar nicht Claudia Haj Ali. Die “Bild”-Autorin hatte in der gestrigen Print-Ausgabe unter der Überschrift “Nick Carter: Sex-Lehrerin machte mich zum Mann” einen wesentlich kürzeren Text über “Amerikas berühmt-berüchtigte Sex-Lehrerin Debra LaFave (25)” verfasst. Die Fehler in der Bild.de-Version derselben Nachricht stammen, wie uns die Autorin mitteilt, nicht von ihr. Wir bitten um Entschuldigung!

**) Klarstellung, 27.10.2006 (mit Dank an Johannes L.): Bild.de verwendet im Zusammenhang mit dem Fall Lavafe wiederholt den Begriff “sexueller Missbrauch” und bezeichnet diesen u.a. als “Liebes-Beziehung”. Der Begriff “sexueller Missbrauch” ist hier allerdings missverständlich: Verurteilt wurde Lavafe wegen “lewd and lascivious behavior”.

Vorsicht, Paparazzi (3)

Die “Bild”-Leser-Reporter haben fleißig geknipst: Nicht nur süße Tiere und eindrucksvolle Gewitter, sondern auch drastische Unfallbilder, Ralf Schumacher mit Ehefrau beim Mittagessen im Strandlokal, Veronica Ferres mit Ehemann beim Kaffeetrinken im Hotel, Gerhard Schröder beim vegetarischen Essen mit Unbekannten, DJ Ötzi beim Eisessen, Graciano Rocchigiani, Dieter Bohlen und Lukas Podolski beim Sonnenbaden… All diese Motive hat die “Bild”-Zeitung in den vergangenen Tagen veröffentlicht und die allgegenwärtigen “Bild”-Leser mit 500 Euro entlohnt.

Doch der Preis könnte hoch sein, denn die Veröffentlichungen sind nicht nur für die Zeitung, sondern auch für die Amateurfotografen juristisch heikel.

Fotos von versehentlich entblößten Brüsten zum Beispiel, die “Bild” sich ausdrücklich wünscht, stellen in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre dar und sind daher unzulässig, sagt der Berliner Anwalt und Medienrechtsexperte Markus Hennig. Und wer bei einem Unfall Fotos macht, auf denen Verletzte oder Zeugen mit panikverzerrten Gesichtern zu sehen sind, könnte im Fall einer Veröffentlichung mit Geldforderungen konfrontiert werden. Dass unter bestimmten Umständen Prominente auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatsphäre haben und schon das Fotografieren eines Prominenten in einer intimen Situation teuer werden kann, darüber informiert die “Bild”-Zeitung ihre Hobby-Fotografen nicht.

PS: Auch der “Spiegel” fragt heute, wer bei den Fotos der “Westentaschen-Paparazzi” für eventuelle Rechtsverstöße haftet, und schreibt: “Bei ‘Bild’ heißt es, man prüfe die Leserfotos genauso wie die Angebote professioneller Fotografen.”

Und wie die “Bild”-Zeitung die Angebote professioneller Fotografen prüft, beschrieb Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, noch im Oktober 2005 so:

Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?

“In dankenswerter Klarheit”

Im Mai erwirkte Günther Jauch eine einstweilige Verfügung, die es der “Bild”-Zeitung (und anderen Publikationen der Axel-Springer-AG) zum Schutz seiner Privatsphäre untersagte, jedwede Details über seine geplante Hochzeit zu veröffentlichen. Die Axel-Springer-AG ging dagegen in Berufung. Das Berliner Kammergericht gab ihr nun in einem Punkt recht: Der Verlag darf die bekannten Potsdamer Sehenswürdigkeiten nennen, in denen die Feier stattfinden soll. Nur die. An weiteren Details bestehe kein vergleichbares öffentliches Interesse, erläuterte eine Gerichtssprecherin gegenüber dpa. Der Schutz der Privatsphäre Jauchs habe Vorrang. Auch dieses Urteil ist vorläufig. In der Hauptsache wird das Gericht aber wohl erst nach der Hochzeit entscheiden.

Soweit die Fakten.

Und das ist die Überschrift, unter der das Ministerium für Wahrheit die Pressestelle der “Bild”-Zeitung dieses Urteil zusammenfasst:

Kammergericht gestattet Berichterstattung über Jauch-Hochzeit

Der Hinweis, dass das Gericht die Berichterstattung immer noch weitgehend untersagt, fehlt in der Pressemitteilung. Stattdessen kommt ausführlich Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, zu Wort:

“Das Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in dankenswerter Klarheit bestätigt.”

Fests rhetorische Akrobatik hat sich gelohnt. Die Fachzeitschrift “werben & verkaufen” etwa übernahm seine lustige Interpretation ohne jede Einschränkung.

“Bild” verhöhnt österreichischen Finanzminister (2)

Sorry, aber wir müssen dann doch noch einmal auf die Paparazzi-Fotos vom österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zurückkommen, die “Bild” heute abdruckt und unter der Überschrift “Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister” anzüglich betextet.

ORF.at weist nämlich darauf hin, dass “Bild” heute nicht zum ersten Mal Fotos aus der Privatsphäre Grassers veröffentlicht. Im Gegenteil:

Vor fast genau einem Jahr, am 10. Mai 2005, betextete “Bild” unter der Überschrift “Dieser Finanzminister hat alles im Griff” einige Paparazzifotos von Grasser und seiner Freundin u.a. mit Sätzen wie:

Capri. Sie knutschen. Sie züngeln. Sie spielen neckische Hoppe-hoppe-Reiter-Spielchen. Verknalltheit total. Amore Caprese …

(…) Münder auf! Zungen raus! Österreichs Finanzminister Karl-Heinz Grasser (36) hat sexy Kristall-Erbin Fiona Swarovski (40) fest im Griff”

Und knapp einen Monat später, am 6. Juni 2005, zeigte “Bild” weitere Paparazzi-Fotos und schrieb unter der Überschrift “Hier befummelt ein Finanzminister seinen größten Schatz”:

Sardinien. Erinnern sie sich noch? Erst Anfang Mai zeigten wir Ihnen Urlaubsfotos von Österreichs Finanzminister Karl-Heinz Grasser (36) mit seiner Geliebten. Knapp vier Wochen später ist der Herr Minister schon wieder im Urlaub. Grasser noch krasser: (…) Die beiden busselten und fummelten das ganze Repertoire an Schmuse-Stellungen durch. Mal herzte er sie (nicht mehr ganz jugendfrei) von hinten, mal beschlabberte sie ihn von vorne. Danach ging’s zur feucht-fröhlichen Abkühlung ins Meer. Den Rest überlasse ich ganz Ihrer blühend-blumigen Phantasie, liebe Leser …”

(Wobei hier vielleicht anzumerken ist, dass “Bild” heute der “blühend-blumigen Phantasie” ihrer Leser sogar noch etwas nachhilft, indem Teile eines Paparazzifotos von “Bild” derart verpixelt wurden, dass für den Leser gar nicht zu erkennen ist, ob darauf tatsächlich sexuelle Handlungen zu sehen sind, wie “Bild” suggeriert. Was auf den Fotos zu sehen ist, wird von “Bild” durch Verzicht auf einen Hinweis zum Ursprung der Fotos zusätzlich verschleiert.)

Laut ORF.at hat Grasser übrigens im vergangenen Jahr öffentlich erklärt, “er würde sich mehr Respekt vor der Privatsphäre wünschen. Es sei ihm unangenehm, von Fotografen verfolgt zu werden.” Außerdem sei eine Klage gegen “Bild” in Erwägung gezogen worden. Das ist nun anders. Verschiedene österreichische Medien melden, Grassers Anwalt sei bereits damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen “Bild” in die Wege zu leiten und werde seinen Mandanten “sicher eine Klage empfehlen”.

Und eine faule Ausrede offizielle Erklärung, warum die “Bild”-Zeitung die Persönlichkeitsrechte des österreichischen Finanzministers und dessen Ehefrau anders beurteilt als unlängst jene der deutschen Bundeskanzlerin, gibt es inzwischen auch. Eine “Bild”-Sprecherin teilte der österreichischen Nachrichtenagentur APA mit:

“Anders als Angela Merkel treten Herr Grasser und Frau Swarovski ganz klar als Society-Paar auf und füllen bereits seit geraumer Zeit die Spalten der Yellow-Presse. Deshalb steht die Berichterstattung über das Paar auch auf einer anderen Basis als die über die deutsche Bundeskanzlerin.”

Aha.

Mit Dank auch an Thorsten F. für die Hinweise.

Nachtrag, 8.5.2006: Laut ORF.at hat der Anwalt von Grasser und Swarovski am Straflandesgericht Wien nach Paragraf 7 Mediengesetz eine Klage wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches eingebracht. Am Wiener Handelsgericht sei zudem eine Klage nach dem Urhebergesetz anhängig. Beide Klagen seinen auf Schadenersatz gerichtet. Daneben habe der Anwalt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt, die jede weitere Veröffentlichung bzw. Verbreitung des inkriminierten Artikels verhindern soll.

Heide Simonis isst, schlendert und lässt sich fahren

Die “Bild”-Zeitung befindet sich nicht erst seit dieser Woche im Rechtsstreit mit Heide Simonis. Bereits seit über einem Jahr kämpft die Zeitung juristisch darum, die ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin auch bei privaten Beschäftigungen verfolgen, fotografieren und abbilden zu dürfen.

Am 27. April 2005, dem Tag ihrer Abwahl, hatte “Bild” Simonis beschatten lassen, zeigte sie tags drauf im Einkaufszentrum, an der Fischtheke, in einer Modeboutique. Text: “Mit gesenktem Haupt steht Heide Simonis an der Salattheke, Einkaufen, um Frust zu bewältigen und zumindest für Sekunden wieder glücklich zu sein. Bei H & M kauft Simonis einen Hosenanzug und hat anschließend nicht einmal mehr Blicke für Schuhe übrig.” Das Berliner Landgericht untersagte der Zeitung mit einer einstweiligen Verfügung zunächst, Simonis weiter verfolgen zu lassen oder Bildnisse von ihr bei privaten Einkäufen zu verbreiten. Nach europäischem Recht steht auch Prominenten und Politikern eine Privatsphäre zu, die die Presse zu respektieren hat, solange keine öffentlichen Belange berührt sind. Doch ein endgültiges Urteil steht bislang aus.

Gestern hat die “Bild”-Zeitung trotzdem einfach schon einmal nachgelegt. In ihrer Hamburger Ausgabe brachte sie mehrere Fotos von Simonis und einen Artikel, der sich keine große Mühe gibt, überhaupt den Anschein eines öffentlichen Interesses zu erwecken:

In Hamburg genoß sie gestern die Sonne

Altona — Gestern war Heide Simonis in Hamburg.

Im “May B” am Eppendorfer Weg machte sie Mittagspause, ließ sich dann von ihrem Referenten in einem blauen Mazda zum Gymnasium Allee in der Max-Brauer-Allee 83 fahren.

Erst danach geht es um einen Pressetermin, den Simonis in Hamburg absolvierte. Ein Foto zeigt sie bei diesem Termin, zwei weitere sind wie folgt beschriftet:

Gestern 12.30 Uhr im Eppendorfer Weg. Im “May B” essen Heide Simonis und ihr Referent zu Mittag.

Nach der Pause in der Sonne schlendern die beiden zu ihrem Auto, einem blauen Mazda, fahren zum Gymnasium Allee.

Es spricht wenig dafür, dass die “Bild”-Zeitung das Recht hatte, solche Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen. Es ist auch schwer zu erkennen, warum sich die Leser der “Bild”-Zeitung für diese sehr, sehr unspektakulären Aufnahmen interessieren sollten. Aber wie abwegig wäre es, solche Fotos nur zu zeigen, um jemanden, der sich gegen die Zumutungen der “Bild”-Zeitung juristisch wehrt, zu provozieren?

“Bild” entdeckt Privatsphäre

In der Bild-Zeitung werden … häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (Landgericht Berlin, Januar 2003)

 
Sie müssen Tränen gelacht haben in der “Bild”-Redaktion, als ihnen einfiel, dass sie in einen Artikel diesen scheinbar empörten Satz schreiben können:

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte.

Der Satz steht in einem “Bild”-Artikel über Fotos von Angela Merkel beim Umziehen, die britische Zeitungen veröffentlicht haben. Bestimmt lachten sie bei “Bild” noch, als sie unter einen Ausriss von dem Skandal-Artikel scheinbar fassungslos die Worte setzten:

Kein Respekt vor der Privatsphäre der Kanzlerin.

Und als sie das Zitat des stellvertretenden Regierungssprechers einbauten:

“Auch die Bundeskanzlerin und ihr Mann haben ein Recht auf Privatsphäre!”

Vielleicht haben auch Günther Jauch und Anke Engelke Tränen gelacht, Gregor Gysi und die Frau von Joschka Fischer und all die anderen bekannten und unbekannten Menschen, die erst vor Gericht ziehen mussten und müssen, um gegenüber der “Bild”-Zeitung ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen.

Ganz besonders hat bestimmt Sabine Christiansen gelacht, die gerade juristisch gegen die “Bild”-Zeitung vorgeht, weil sie in den vergangenen Wochen mehrmals Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlicht hat. Dabei hatte die Fernsehmoderatorin im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Verlag untersagen, “Bildnisse aus dem privaten Alltag” Christiansens zu verbreiten. (Springer hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.)

Vielleicht hat auch Angela Merkel selbst gelacht, weil sie in der vergangenen Woche fast an jedem Tag ihres Privaturlaubs in Italien mit Fotos in der “Bild”-Zeitung war. Einige davon waren so, dass die “Bild am Sonntag” sie zum Anlass für eine staatspolitische Grundsatzdiskussion nahm, ob eine Kanzlerin denn im Urlaub so herumlaufen dürfe.

Aber zurück zur empörten “Bild”-Zeitung von heute. Die hat mit ihrer Empörung ja Recht: Zeitungen dürfen keine Bilder aus der Privatsphäre von Prominenten verbreiten, solange es kein begründetes öffentliches Interesse daran gibt. Das betrifft die Merkelschen Urlaubsfotos, die “Bild” veröffentlicht hat (und Bild.de praktischerweise gleich in dem Empörungs-Artikel verlinkt hat), ebenso wie die Urlaubsfotos aus den britischen Blättern. Verboten ist nach dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beides.

Es sei denn, Merkel hätte der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, als einer Art Homestory “Die Merkels in Italien”. Aber was hat “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann nach dem “Caroline”-Urteil noch dem “Focus” gesagt? Seine Zeitung werde “auf jedwede Art von Homestorys über Politiker verzichten”. Um beim Leser “von vornherein jeden Anschein vermeiden, wir würden mit eingebauter Schere im Kopf nur noch Hofberichterstattung betreiben”.

Hm. Entweder hat “Bild” also mit der Veröffentlichung der Merkelschen Urlaubsfotos gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen den eigenen Vorsatz, sich nicht zu Hofberichterstattern machen zu lassen.

“Promis knipsen”

Ja, Bild.de will heute offenbar unbedingt das Recht am eigenen Bild erklären. Und zusammenfassend heißt es dort deshalb:

“Die Texte und Bilder auf Ihrer Internetseite dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte von anderen verletzen.”

Doch Bild.de wird noch genauer:

“‘In Deutschland gilt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das bestimmt, daß Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden können.’ Folge: Wer das mißachtet, kann im schlimmsten Fall sogar im Knast landen!”

Sogar Gesetzestexte zitiert Bild.de herbei. Und weil man das mit der “Einwilligung” nicht pauschal sagen kann, fügt Bild.de hinzu:

“Doch es gibt Ausnahmen! Promis, die bei einer Veranstaltung auftreten, müssen z.B. nicht um Erlaubnis gefragt werden.”

An anderer Stelle heißt es zum Thema “Promis knipsen” dann noch einschränkend, dass auch ein Prominenter als “Person der Zeitgeschichte”, wenn er “privat unterwegs” ist, ein “Recht auf Privatsphäre” habe. “Folge: Sie dürfen ihn nicht ohne weiteres ablichten”, so Bild.de.

(Naja, vielleicht wirkt die Formulierung “ohne weiteres” hier ein wenig schwammig, weil ein im Hause “Bild” ungern gesehenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Frage der fotografierten Privatsphäre von Prominenten noch viel strikter regelt als KunstUrhG und Bild.de.)

Und selbstverständlich gilt all das, was Bild.de zu berichten weiß, nicht nur für private Internetseiten, sondern — nur so als Beispiel — auch für Boulevardzeitungen.

Und deshalb nun zu etwas komplett anderem. Ein paar Klicks weiter zeigt Bild.de ein Foto, das sich ebenfalls auf Seite 22 der heutigen “Bild”-Zeitung findet. Es ist ein unscharfes Paparazzi-Foto von Kate Moss, das die britische Boulevardzeitung “Mirror” bereits am Montag exklusiv druckte. “Bild” schreibt dazu:

“Ibiza, 22 Grad, Kate Moss (31) aalt sich auf ihrer Veranda. Läßt sich durchkneten. Eine Oben-Ohne-Massage.”

Und für alle, die sich angesichts einer barbusigen Moss lieber die Augen zuhalten, wird Bild.de noch deutlicher:

“Ein Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda offenbart: Bei Temperaturen um frühlingshafte 20 Grad ragen Kates knackige Hingucker keck in die ibizenkisch laue Luft. Das Model sitzt lässig, nur im Bikini-Höschen, auf einer Liege. Der Masseur setzt zur gründlichen Durchwalkung an.”

Die Verbreitung solcher Fotos ist — insbesondere in Boulevardmedien — keine Seltenheit. Verboten ist der “Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda” (und den Busen) von Kate Moss ohne deren Einwilligung trotzdem. Eine solche Einwilligung aber hat Moss nach Auskunft ihrer Agentur Storm Models nie erteilt. Und fragt man zur Sicherheit auch noch Stuart Higgins, den Krisenmanager von Kate Moss, antwortet er:

  

Presseratsrügen für “Bild” 2002

“Bild” fotografiert auf der Intensivstation
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (B 232/01)

Ein Busfahrer erleidet hinter dem Steuer einen Schlaganfall. “Bild” veröffentlicht ein Foto des Fahrers auf der Intensivstation des Krankenhauses, nach Darstellung des Busfahrers ohne dessen Einwilligung. Zudem sucht ein Reporter des Blatts die Familie zuhause auf und fragt an der Tür den 14-jährigen Sohn aus, der mit der Situation offenbar überfordert ist. Als die Frau des Fahrers dazu kommt, erklärt sie dem Reporter, er solle die Familie in Ruhe lassen.

“Bild” entgegnet später, der Fahrer habe nichts gegen ein Foto einzuwenden gehabt, der Sohn sei nicht befragt worden und die Frau des Fahrers sei zu einem Gespräch bereit gewesen. Der Presserat stellt dennoch fest, dass es “unbedingt notwendig” gewesen wäre, auf den Abdruck des Fotos zu verzichten, damit der Fahrer nicht identifizierbar werde. Es habe kein öffentliches Interesse bestanden, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überlagert hätte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” rückt Selbstmörderin groß ins Bild
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 9-11/02)

“Bild” berichtet über die Selbsttötung einer Frau, die sich auf einem Friedhof mit Benzin übergossen und angezündet hat. “Bild” druckt ein Foto der verbrannten Leiche, auf dem Einzelheiten an Körper und Gesicht zu erkennen sind. Der Presserat erkennt eine “unangemessen sensationelle Darstellung”, mit der Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre de Verstorbenen sowie ihrer Familie verletzt wurden.

“Bild” räumt ein, dass das Foto nicht hätte erscheinen dürfen und entschuldigt sich eigenen Angaben zufolge mit einem Schreiben der Rechtsabteilung bei den Hinterbliebenen. Der Presserat urteilt, dass der Abdruck des “schockierenden Leichenfotos” “jegliche Zurückhaltung vermissen” lasse und bemängelt, dass sich “Bild” nicht öffentlich entschuldigt hat. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Opfer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 14/02)

Ein Mann springt vor eine fahrende Straßenbahn. “Bild” druckt einen Bericht mit der Überschrift “Er hat gerade einen Menschen überfahren” und einen Pfeil auf das Foto des geschockten Fahrers, der von einem Feuerwehrmann zum Krankenwagen geführt wird. Seine Augenpartie ist mit einem Balken bedeckt.

Der Presserat kommt zu dem Schluss, dass durch die Aufmachung suggeriert werde, der betroffene Fahrer sei weniger Opfer des Vorgangs als selbst Täter. Trotz des Balkens sei er zudem für einen bestimmten Personenkreis erkennbar gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Opfer zum “Opfer”
Verstoß gegen Ziffer 2 (B 35/02)

Unter der Überschrift “Freispruch! Das ‘Opfer’ hat die Misshandlungen nur erfunden” berichtet “Bild” über eine acht Jahre zurückliegende Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der eine Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte war jedoch nicht freigesprochen, sondern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das erwähnt “Bild” im Text auch. Die Überschrift suggeriert jedoch das Gegenteil. Zudem druckt “Bild” ein Bild des Opfers samt Angaben wie Vorname, abgekürzter Nachname, Alter und Wohnort. Damit sei die junge Frau erkennbar geworden, was einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle, urteilt der Presserat. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” fälscht Fotos
Verstoß gegen Richtlinie 2.2 (B 65/02)

“Bild” berichtet über die Umsiedlung von Bewohnern einer Wagenburg in Sozialwohnungen. Unter der Überschrift “Hier sollen sie hin” zeigt sie Fotos einer Wohnung, unter der Überschrift “Hier kommen sie her” ein Bild der Wagenburg mit vermummten Gestalten, unter dem steht: “Vermummte Alternative kämpften 1994 gegen die Räumung. Ergebnis: 22 verletzte Polizisten.”

Auf Nachfrage des Presserats gesteht “Bild” ein, dass die Vermummten in das Foto hineinmontiert wurden. Bei der abgebildeten Wohnung handelte es sich zudem nicht um eine der Wohnungen, in die die Wagenburgbewohner umgesiedelt werden sollten. Der Presserat rügt den Abdruck und die Montage, durch die beim Leser ein falscher Eindruck entstünde. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beschafft Foto eines Opfers durch Lüge
Verstoß gegen Ziffer 8 und 4 (B 125/02)

Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt “Bild” das Foto des Opfers und nennt Namen, Alter und Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt, das Foto sei durch unlautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfreund ausgegeben und um ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Unfall und habe das Foto herausgegeben. “Bild” behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt als Journalist vorgestellt.

Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest. Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt habe. Auch die Beschaffung des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” setzt Leibwächterin mit Tier gleich
Verstoß gegen Ziffer 1 (B 137/02)

Eine farbige Leibwächterin des Popstars Kylie Minogue wird in “Bild” als fünfmal so groß, fünfmal so breit und fünfmal so schwer wie die von ihr Beschützte beschrieben und als “Tier” bezeichnet. Ein Foto zeigt die Frau mit einer Sprechblase, in der “Wuff” zu lesen ist. Die Rechtsabteilung der Zeitung gesteht auf Nachfrage ein, dass die Bezeichnungen unpassend gewesen seien. Der Presserat kritisiert einen Verstoß gegen die Menschenwürde, da die Leibwächterin mit einem Tier gleichgesetzt werde. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 (B 141/02)

Unter der Überschrift “Warum sprang der schöne Philosoph in den Tod?” spekuliert “Bild” über den Selbstmord eines Literaturwissenschaftlers, der aus dem Fenster seiner Wohnung im 5. Stock sprang. Die Zeitung nennt Vornamen und Initial des Nachnamens, die Adresse, Details aus seinem Leben und druckt ein Bild des Betroffenen. Der Vater des Verstorbenen beschwert sich beim Presserat.

“Bild” erklärt, wegen der hohen Zahl von Suiziden sei es von öffentlichem Interesse, die Gründe dafür zu erläutern. Dazu müsse man das soziale Umfeld eines Selsbtmörders aufzeigen. Der Presserat dagegen sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8. Es gebe keinen Grund, in dieser identifizierenden Form über die Selbsttötung zu berichten. Der “Berliner Kurier” wird wegen ähnlicher Berichterstattung gerügt. (Nicht-öffentliche Rüge)

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“Bild” vorverurteilt Verdächtigen als “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B 150/02)

Ein Mann soll ein 14-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen und danach vom Balkon gestoßen haben. “Bild” bezeichnet den Verdächtigen unter der Überschrift “Der Vergewaltiger – sein Opfer” als “Killer”. Der Presserat kritisiert, die Berichterstattung erwecke beim Leser den Eindruck, als sei der Verdächtige bereits der Tat überführt und verurteilt. Dass die dazu gedruckten Fotos des Mannes, der später tatsächlich verurteilt wurde, sowie des Mädchens von den jeweiligen Angehörigen freigegeben worden, kann “Bild” nachweisen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” spekuliert über Selbstmörder und macht ihn identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.5 (B 230/02)

“Bild” berichtet über den Selbstmord eines Ingenieurs, der aus dem Bürofenster seines Arbeitsplatzes gesprungen ist, nennt den Vornamen des Mannes, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens und erwähnt, dass die Frau des Mannes im selben Unternehmen tätig ist. Zudem druckt sie Spekulationen über den Grund des Selbstmords: Demnach habe sich die Frau des Ingenieurs im Frühjahr in einen jüngeren Mann verliebt.

Der Presserat kritisiert, dass die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen “grob vernachlässigt wurde”. Es sei “presseethisch nicht zu rechtfertigen”, Spekulationen über das Motiv der Tat zu publizieren. Zudem seien durch die im Text genannten Details sowohl der Mann als auch seine Frau identifizierbar. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht geistig Behinderten zum “Schwein” und “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.1 (B 249-250/02)

Ein geistig behinderter Mann gesteht, ein Mädchen getötet zu haben. “Bild” berichtet unter der Überschrift “Es war wieder so ein Schwein!” und bezeichnet den Betroffenen, dessen Foto “Bild” samt Vornamen und abgekürztem Nachnamen veröffentlicht, als “Killer”. Der Presserat ist der Ansicht, dass damit das Persönlichkeitsrecht des Mannes verletzt werde. Wegen der möglichen Schuldunfähigkeit sei eine solche Veröffentlichung nicht rechtens gewesen. (Öffentliche Rüge)

“Bild”: Wir drucken gerne Gegendarstellungen

Aus einem langen Interview der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” mit “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann…

…über die politische Ausrichtung von “Bild”:

Diekmann: Wir sind weder Sprachrohr noch Erfüllungsgehilfe von Opposition oder Regierung.

… über den Schutz der Privatsphäre bei “Bild”:

Diekmann: Wer sein Privatleben privat lebt, bleibt privat. (…) Wer nicht selbst das Spiel eröffnet, muß auch nicht mitspielen.

… über Gegendarstellungen in “Bild”:

Diekmann: Viele Gegendarstellungen sind heute ein Mittel darbender Juristen, finanziell über die Runden zu kommen. (…) Und ich drucke sie sogar gerne, weil sie zeigen, wie hier das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird.

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