Trotz Gerichtsurteil: Bild.de führt Leser in die Irre

Vor zwei Monaten hat Bild.T-Online sein Internetangebot komplett überarbeitet. Seitdem befindet sich auf jeder Seite oben eine Reihe kleiner grauer Laschen:

Fährt man mit der Maus über diese Flächen, bewegt sich die jeweilige Lasche nach oben und gibt ein buntes Feld darunter frei — etwa wie Reiter auf Karteikarten. Aktuell sehen die so aus:

Hinter diesen Reitern verbergen sich Links. Und jetzt kommt die Preisfrage: Führen diese Reiter zu redaktionellen Angeboten von Bild.de? Oder zu Werbung?

Die erstaunliche Auflösung: Sowohl als auch.

Die Reiter “WM 2006” und “Wir sind Fußball” führen zu nicht-werblichen Inhalten von Bild.de. Wer aber nun glaubt, dass das für alles gilt, auf dem das “Wir sind Fußball”-Logo steht, irrt. Wenn man auf “LCD-Fernseher” klickt, kommt man keineswegs (wie vielleicht zu vermuten) zu einem redaktionellen Test von Großbildschirmen anlässlich der WM. Sondern zu einer Anzeige, die für ein Angebot von Fujitsu-Siemens wirbt. Und der “Fan-Caddy” ist ein Produkt, das Volkswagen auf Bild.T-Online verkauft. Und natürlich ist auch der “Volks-Kredit” kein redaktionelles, sondern ein werbliches Angebot: dahinter verbirgt sich easyCredit.

Vor dem Klicken ist nicht zu unterscheiden, welches dieser Bild.de-Standardelemente zu einer reinen Werbeseite führt und welches nicht. Und damit verstößt Bild.de gegen ein Urteil des Berliner Landgerichtes vom 26. Juli 2005. Damals untersagte das Gericht Bild.de, auf eine Werbeseite für den “Volks-Seat” mit einem Teaser zu verweisen, der sich von Teasern für redaktionelle Inhalte nicht unterscheiden lässt (wir berichteten). Das Gericht urteilte:

Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer irgendwie erkennbar wird, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. (…)

Hier ist der Hyperlink, der auf die Werbeseite führt, genau so gestaltet, wie die Hinweise, die zu redaktionell gestalteten Seiten führen. Das Erscheinungsbild und die Platzierung sind identisch. Es kann daher selbst bei einer großzügigen Betrachtung nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dem Nutzer ein klar erkennbarer Hinweis auf den werbenden Inhalt der Seite erteilt wird, auf die er weitergeleitet wird.

Genau dasselbe System, das Bild.T-Online damals untersagt wurde, hat das Unternehmen in der Gestaltung der neuen Seiten-Köpfe zum Prinzip gemacht: Eine Unterscheidung, welche Reiter zu Anzeigen führen und welche nicht, ist vor dem Klicken unmöglich.

In der Verhandlung 2005 hatte Bild.T-Online noch geltend gemacht, man könne davon ausgehen, dass die “Volks-Produkte” durch die breite Werbung so bekannt seien, dass niemand hinter einem Teaser mit dem entsprechenden Begriff etwas anderes als Werbung erwarte. Dieses Argument hatte das Gericht zurückgewiesen. Heute wäre die Position von Bild.T-Online noch schwächer, weil in den Reitern nicht nur die bekannten “Volks-Produkte” beworben werden, sondern auch Produkte, die ohne diesen Markennamen auskommen (“Fan-Caddy”) oder sogar mit einem redaktionellen Bild.de-Label versehen sind (“Wir sind Fußball! LCD-Fernseher”).

Und wir ersparen es uns, an dieser Stelle noch einmal all die Selbstverpflichtungen und Ankündigungen aufzuzählen, gegen die diese Bild.de-Praxis außerdem verstößt.

Kurz korrigiert (96)

Ähm, anders als Bild.de aus aktuellem Anlass behauptet, lautet die erste Zeile der britischen Nationalhymne im englischen “Originaltext” natürlich nicht "God save out Gracious Queen"!

Mit Dank an Fabian L. für den Hinweis.

Nachtrag, 16 Uhr: Erstaunlich! Obwohl wir gar nicht ausdrücklich dazugeschrieben haben, wie denn die erste Zeile der britischen Nationalhymne wirklich im Originaltext heißt, ist es Bild.de gelungen, den Fehler im Anschluss an unseren Eintrag zu korrigieren.

Nachtrag, 17.23 Uhr: Es sei — mit Dank an Carsten W. für den Hinweis — hier noch schnell nachgetragen, dass in dem Bild.de-Artikel (über die mangelhaften Fremdsprachenkenntnisse einer britischen Boulevardzeitung anlässlich einer “Initiative des englischen [sic] Außenministeriums”) ein gewisser “Außenminister Lord David Triesman” erwähnt wird, obwohl es unseres Wissens in Großbritannien doch überhaupt keinen Außenminister Lord David Triesman gibt.

Flausen

Kommt ein Mann zum Arzt und klagt über Kopfschmerzen. Kein Wunder: In seinem Schädel stecken zwölf Stahlstifte. Am Tag zuvor hatte sie sich der Mann mit einer Nagelmaschine selbst in den Kopf geschossen. Der Patient wird operiert und behält keine bleibenden Schäden zurück.

Über diese unglaubliche Geschichte berichten heute Medien in aller Welt.

Nur in “Bild” ist die Geschichte noch unglaublicher. Um nicht zu sagen: falsch.

Bei “Bild” war man offenbar nachhaltig verwirrt von der Tatsache, dass sich all das, der Selbstmordversuch, der Krankenhausbesuch und die gelungene Operation, schon vor einem Jahr abgespielt hat — die Geschichte wurde erst jetzt in einem medizinischen Fachmagazin veröffentlicht. Aber “Bild”-Leute sind es bekanntlich nicht gewohnt, dass es Dinge gibt, die nicht “jetzt” passieren, und packten die Zeitangabe mit dem einen Jahr an eine Stelle, an der sie viel eindrucksvoller ist.

Und so hat “Bild” heute weltexklusiv die Geschichte von dem Mann, der ein ganzes Jahr lang mit Nägeln im Kopf durch die Gegend rannte:

12 Nägel im Kopf und 1 Jahr Migräne

Danke an die vielen Hinweisgeber!

Wer früher stirbt, ist länger tot

Schon wahr: Statistiken kann man leicht falsch interpretieren, und die Sterbetafeln, die das Statistische Bundesamt regelmäßig veröffentlicht, haben es ganz besonders in sich.

Aber immerhin hat sich die “Bild”-Zeitung über eine Woche Zeit gelassen, bis sie gestern aus der aktuellen Veröffentlichung des Amtes eine größere Seite-1-Geschichte machte. Und ein kurzer Moment des Nachdenkens hätte gereicht, die eigene Interpretation der Zahlen in Zweifel zu ziehen.

So alt werden Sie* - *rein statistisch

Unter dieser Überschrift veröffentlichte “Bild” eine Tabelle, die so beginnt:

Hmmm… “Bild” sagt den 75- bis 76-jährigen Männern voraus, dass sie etwa 64 Jahre alt werden? Und die heute 70-jährigen Männer können laut “Bild” damit rechnen, vor drei Jahren gestorben zu sein? Und die Frauen des Jahrgangs 1933 können sich schon mal darauf einstellen, in den nächsten Wochen das Zeitliche zu segnen?

Das stimmt natürlich nicht, nicht einmal “*rein statistisch”. Was die “Bild”-Zeitung trotz einwöchiger Zeit zum Nachdenken nicht verstanden hat, ist dies: Die Tabelle gibt die Lebenserwartung der Menschen des jeweiligen Jahrgangs zum Zeitpunkt ihrer Geburt an. Es handelt sich um eine sogenannte “Generationensterbetafel”. Im Jahr 1930 geborene Jungen wurden danach im Schnitt gut 64 Jahre alt. Diejenigen Männer dieses Jahrgangs, die den Zweiten Weltkrieg überlebten, hatten aber natürlich schon eine wesentlich höhere Lebenserwartung. Und diejenigen, die allen Widrigkeiten zum Trotz heute noch leben, also annährend 76 sind, haben (auch rein statistisch) beste Chancen, noch 77 und älter zu werden.

Die “Bild”-Überschrift “So alt werden Sie” hätte zu einer ganz anderen Rechnung des Statistischen Bundesamtes gepasst: der “Periodensterbetafel”. Sie gibt an, mit wieviel weiteren Lebensjahren Menschen eines bestimmten Alters zu einem bestimmten Zeitpunkt rechnen können. Die gute Nachricht für alle heute 76-Jährigen lautet: Sie haben (rein statistisch) noch über neun Jahre Leben vor sich.

Und hätten also nicht, wie “Bild” ihnen prognostiziert, seit zwölf Jahren tot sein müssen.

Doch am heutigen Samstag treibt die “Bild”-Zeitung den Unsinn auf die Spitze: “Überlisten Sie die BILD-Tabelle: So verlängern Sie Ihr Leben!”, titelt sie. Und “Bild”-Autorin Friderike Stüwert behauptet:

Die Lebensdauer-Tabelle des Statistischen Bundesamtes — unzählige Deutsche hat sie erschreckt (BILD berichtete). Wer 1945 geboren wurde, hat danach z. B. als Mann nur noch sechs Jahre (Durchschnitt).

Nein, hat er nicht. Auch nicht “*rein statistisch”, auch nicht “(Durchschnitt)”. Er hatte zwar zum Zeitpunkt seiner Geburt eine Lebenserwartung von 67 Jahren. Aber wie alle Mitglieder dieses Jahrgangs, die noch nicht gestorben sind, kann er heute damit rechnen, noch 20 Jahre zu leben.

Gibt es niemanden bei “Bild”, der das versteht?

Danke an Alexander S. für den Hinweis und Mayweather für die Inspiration.

Keine “Stern”-Stunde

“Bild” macht heute Doris Schröder-Köpf zum “Gewinner des Tages”. Und es stimmt ja auch: Das Landgericht Hamburg gab ihr recht und urteilte gestern, dass der “Stern” eine Richtigstellung abdrucken muss. Am 23. Juni 2005 hatte die Illustrierte angedeutet, es sei Schröder-Köpf gewesen, die den damaligen Kanzler auf die Idee mit der Vertrauensfrage und den vorgezogenen Wahlen gebracht hätte. Schröder-Köpf bestreitet das vehement.

Schröder-Köpf gewinnt also gegen den “Stern”, und “Bild” macht Schröder-Köpf zum “Gewinner des Tages” und schreibt:

BILD meint: Keine Stern-Stunde!

Das ist interessant. Denn der “Stern” war damals keineswegs der erste, der diese Gerüchte verbreitete. Es gab sogar Mutmaßungen, dass “Stern”-Autorin Ulrike Posche genau diese Passage eigentlich nur aus einer anderen Zeitung abgeschrieben hätte. Aus welcher Zeitung? Einmal dürfen Sie raten.

Am 10. Juni 2005, also fast zwei Wochen vor dem umstrittenen “Stern”-Bericht, erschien in “Bild” ein Artikel von Rolf Kleine, dem Leiter des Hauptstadtbüros. Darin stand unter anderem zu lesen:

Freunde der Familie erzählen hinter vorgehaltener Hand: Doris Schröder-Köpf (41) gibt ihrem Gerhard in diesen schweren Wochen nicht nur Kraft! Gerade jetzt, so heißt es, stehe die erfahrene Politik-Journalistin ihrem Kanzler auch mit handfestem Rat zur Seite.

Eingeweihte erzählen: Auch bei dem Schröder-Plan, durch die Vertrauensfrage im Bundestag vorzeitige Neuwahlen zu erreichen, soll die Kanzler-Gattin den Kanzler beraten haben!

Es war Mitte März (…). Da habe Doris Schröder-Köpf das Thema Vertrauensfrage und vorgezogene Bundestagswahl ins Gespräch gebracht.

So gesehen hat die “Bild”-Zeitung mit ihrem Kommentar zum aktuellen Gerichtsurteil doppelt recht. Das war wirklich keine “Stern”-Stunde.

Gerüchteköchen Suppe versalzen

Am vergangenen Samstag behauptete “Bild”, Alexandra Neldel habe sich “angeblich von ihrem Freund getrennt” (siehe Ausriss). Weiter hieß es über die beiden:

“Laut Gerüchten sollen sich der Kameramann und die schöne Schauspielerin kürzlich getrennt haben.”

Nur zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatten “Bild” und Bild.de Alexandra Neldel mal Worte in den Mund gelegt, die sie offenbar gar nicht gesagt hatte, woraufhin “Bild” und Bild.de eine Gegendarstellung abdrucken mussten, in der Neldel darauf hinwies, dass sie sich weder wörtlich noch sinngemäß so geäußert, sondern einer “Bild”-Mitarbeiterin ausdrücklich erklärt habe, dass sie sich zu ihrem Privatleben nicht äußere. Die Gegendarstellung erschien bei Bild.de mit einem redaktionellen Zusatz (“Sie hat recht.”), den “Bild” ihren Lesern vorenthielt.

Heute nun hat Neldel abermals eine Gegendarstellung durchsetzen können, in der sie — entgegen der obigen (unter Berufung auf “Gerüchte” verbreiteten) Behauptung — feststellt, sie sei mit ihrem Freund “nach wie vor liiert”. Und die Redaktion der GEDRUCKTEN* “Bild”-Zeitung muss dazu anmerken:

“Frau Neldel hat recht.”

*) Hervorhebung für Kai Diekmann.

Bloß früher III

Dr. Kai Rezai aus Münster ist ein umtriebiger Mann, keine Frage. Auf der Internetseite seiner Praxis bekommt man einen guten Überblick über all die Medien, in denen Rezai und/oder seine Praxis Gegenstand der Berichterstattung waren.

So war er zum Beispiel am 24.8.2005 in der “Münsterschen Zeitung”, am 3.9.2005 in den “Westfälischen Nachrichten”, am 22.9.2005 bei Sat.1 und im September-Heft von “Der Monat”. Immer mit dabei: Christina Günter, 28 Jahre alt, die sich, wie es damals hieß, ein sechs Jahre zuvor tätowiertes sog. “Arschgeweih” von Rezai entfernen ließ.

Und heute, mehr als ein halbes Jahr später, haben es Rezai & Anhang auch ins Online-Angebot der “Bild”-Zeitung geschafft. Groß im “News”- und noch größer im “Gesund & Fit”-Ressort wird dort zunächst das Ende des “Arschgeweihs” gefeiert. Und in dem dazugehörigen (von immerhin zwei Autoren verfassten) Artikelchen mit “Fotogalerie” heißt es dann:

"Christine Günther (28) ließ sich vor sechs Jahren die große Tätowierung stechen -- jetzt findet sie sie gar nicht mehr sexy"

Soviel dazu.

Mit Dank an Wolfgang P. für den Hinweis.

Nachtrag, 20.15 Uhr: Ach ja, und der Bild.de-Startseiten-Teaser illustriert die Schlagzeile (“Bye-bye, Arschgeweih: Christine (28) lässt sich ihre Sommer-Sünde”) nicht mal mit Christina Günters Steißbeintätowierung, sondern mit irgendeinem Symbolfoto.

Nachtrag, 23:30 Uhr: Bild.de hatte — warum auch immer — die Fotogalerie zwischendurch mal für knapp zwei Stunden aus dem Artikelchen entfernt. Und unser Leser Moritz W. weist darauf hin, dass es bei der 28-jährigen Friseurin Christina Günter aus Münster von damals ja möglicherweise gar nicht um die 28-jährige Kassiererin Christine Günther aus Münster von Bild.de handelt. Und er hat natürlich Recht: Dass Christina und Christine (von Bild.de auch “Christina” genannt) einander sehr ähnlich sehen und sich vom Dr. Rezai eine sechs Jahre alte, identische Tätowierung entfernen ließen/lassen, kann auch bloß Zufall sein…

Mit “Bild”-Schlagzeilen Versicherungen verkaufen

Und da die “Bild”-Zeitung auch heute wieder erhebliche redaktionelle Energie auf ihre zunehmend groteske Renten-Lügen-Kampagne verwendet, stellt sich wieder einmal und immer drängender die Frage: Warum machen die das? Um sich als Kämpfer für den kleinen Mann darzustellen und die Auflage zu steigern?

Nicht nur.

Alles spricht dafür, dass die “Bild”-Kampagne den Verkauf privater Rentenversicherungen ankurbeln soll. Besonders deutlich wird die Vermischung redaktioneller und werblicher Inhalte heute im Online-Angebot von “Bild”. Dort stehen im Artikel “Rente ist nicht sicher: Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”, der von der gedruckten “Bild”-Zeitung übernommen wurde, vier Kästen, die “Mehr zum Thema” versprechen (siehe Ausriss):

Der erste “Mehr zum Thema”-Kasten (“Fragen an Experten: Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”) führt tatsächlich zu weiteren redaktionellen Inhalten aus der “Bild” von heute: vier Zitate von Experten zum Thema.

Der zweite “Mehr zum Thema”-Kasten (“Egal ob Single oder Familie — das gibt’s vom Staat dazu”) führt tatsächlich zu einer entsprechenden Service-Tabelle — allerdings von der Allianz, die auch private Rentenversicherungen verkauft und ein “Partner” von Bild.T-Online ist. Es handelt sich dabei um eine Anzeige.

Der dritte “Mehr zum Thema”-Kasten (“Hier können Sie Ihre Riester-Rente berechnen”) führt unerwarteterweise direkt zum Internetangebot der Allianz. Dort heißt es: “Berechnen Sie mit dem RiesterRente Rechner Ihre ganz persönliche Allianz RiesterRente.” Das Unternehmen vermischt den landläufigen Namen für eine staatlich geförderte Form der freiwilligen Rentenversicherung (“Riester-Rente”) mit dem Namen für ein eigenes Angebot (“Allianz RiesterRente”). Diese “Allianz RiesterRente” hatte vor wenigen Monaten noch einen anderen Markennamen: Sie hieß “VolksRente” und war ein gemeinsames Angebot von Allianz und Bild.T-Online.

Der vierte “Mehr zum Thema”-Kasten schließlich trägt den Titel “Was Sie über Ihre Riester-Rente wissen müssen!” und ist der beste von allen. Wer auf ihn klickt, kommt zu einem Pop-Up mit 7 Fragen zum Thema. Alles deutet darauf hin, dass es sich hier um ein redaktionelles Angebot handelt: Das Pop-Up sieht aus wie die redaktionellen Pop-Ups bei Bild.de, es trägt das Logo von Bild.de, in der Titelzeile steht “Bild.T-Online.de”, es gibt kein Logo eines Versicherungsunternehmen und keinen Link zu irgendeiner Verkaufsseite. Was es allerdings gibt, sind Fragen und Antworten wie diese:

Erhalten auch Hausfrauen bzw. -männer die vollen Zulagen?

Ja, wenn der berufstätige Ehepartner eine Allianz Riester Rente hat, kann auch der — nicht berufstätige — Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen.

Oder diese:

Wie bekomme ich die Förderung?

Das ist für Sie ganz einfach: Es genügt eine Bevollmächtigung, alles weitere erledigt Ihr Fachmann von der Allianz oder der Dresdner Bank für Sie.

Und der Artikel, in den all das eingepasst ist, trägt — wie gesagt — die Überschrift: “Müssen wir uns wirklich so belügen lassen?”
 
Nachtrag, 14 Uhr: Bild.de hat die “Mehr zum Thema”-Kästen, die nicht auf redaktionelle Seiten, sondern auf diverse Werbeseiten verlinkten, aus dem “Bild”-Artikel entfernt. Stattdessen wurde ein neuer Kasten eingefügt, der auf eine (dem Bild.de-Layout allerdings recht ähnliche) Allianz-Anzeige verlinkt, und der Kasten selbst mit dem Wort “Anzeige” überschrieben (siehe Ausriss).

“Bild” entdeckt Privatsphäre

In der Bild-Zeitung werden … häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (Landgericht Berlin, Januar 2003)

 
Sie müssen Tränen gelacht haben in der “Bild”-Redaktion, als ihnen einfiel, dass sie in einen Artikel diesen scheinbar empörten Satz schreiben können:

Es sind Aufnahmen aus dem Privatbereich, die kein Mensch von sich in der Zeitung sehen möchte.

Der Satz steht in einem “Bild”-Artikel über Fotos von Angela Merkel beim Umziehen, die britische Zeitungen veröffentlicht haben. Bestimmt lachten sie bei “Bild” noch, als sie unter einen Ausriss von dem Skandal-Artikel scheinbar fassungslos die Worte setzten:

Kein Respekt vor der Privatsphäre der Kanzlerin.

Und als sie das Zitat des stellvertretenden Regierungssprechers einbauten:

“Auch die Bundeskanzlerin und ihr Mann haben ein Recht auf Privatsphäre!”

Vielleicht haben auch Günther Jauch und Anke Engelke Tränen gelacht, Gregor Gysi und die Frau von Joschka Fischer und all die anderen bekannten und unbekannten Menschen, die erst vor Gericht ziehen mussten und müssen, um gegenüber der “Bild”-Zeitung ihr Recht auf Privatsphäre durchzusetzen.

Ganz besonders hat bestimmt Sabine Christiansen gelacht, die gerade juristisch gegen die “Bild”-Zeitung vorgeht, weil sie in den vergangenen Wochen mehrmals Fotos aus ihrem Privatleben veröffentlicht hat. Dabei hatte die Fernsehmoderatorin im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Verlag untersagen, “Bildnisse aus dem privaten Alltag” Christiansens zu verbreiten. (Springer hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.)

Vielleicht hat auch Angela Merkel selbst gelacht, weil sie in der vergangenen Woche fast an jedem Tag ihres Privaturlaubs in Italien mit Fotos in der “Bild”-Zeitung war. Einige davon waren so, dass die “Bild am Sonntag” sie zum Anlass für eine staatspolitische Grundsatzdiskussion nahm, ob eine Kanzlerin denn im Urlaub so herumlaufen dürfe.

Aber zurück zur empörten “Bild”-Zeitung von heute. Die hat mit ihrer Empörung ja Recht: Zeitungen dürfen keine Bilder aus der Privatsphäre von Prominenten verbreiten, solange es kein begründetes öffentliches Interesse daran gibt. Das betrifft die Merkelschen Urlaubsfotos, die “Bild” veröffentlicht hat (und Bild.de praktischerweise gleich in dem Empörungs-Artikel verlinkt hat), ebenso wie die Urlaubsfotos aus den britischen Blättern. Verboten ist nach dem “Caroline-Urteil” des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte beides.

Es sei denn, Merkel hätte der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt, als einer Art Homestory “Die Merkels in Italien”. Aber was hat “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann nach dem “Caroline”-Urteil noch dem “Focus” gesagt? Seine Zeitung werde “auf jedwede Art von Homestorys über Politiker verzichten”. Um beim Leser “von vornherein jeden Anschein vermeiden, wir würden mit eingebauter Schere im Kopf nur noch Hofberichterstattung betreiben”.

Hm. Entweder hat “Bild” also mit der Veröffentlichung der Merkelschen Urlaubsfotos gegen geltendes Recht verstoßen oder gegen den eigenen Vorsatz, sich nicht zu Hofberichterstattern machen zu lassen.

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